Bei eIner Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) benötigt die Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlage (NRA) die Energie in der Regel nur zur Aktivierung und ersten Öffnung. Die Entrauchung selbst wird bei der NRA durch den thermischen Auftrieb der Rauchgase und die Druckdifferenz zwischen der Rauchschicht unter der Decke und der Umgebungsluft im Freien bewirkt. Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) oder Differenz-Druckanlagen (RDA) benötigen als Volumenförderer darüber hinaus für die gesamte Betriebszeit eine Energieversorgung. Darum unterscheiden sich die Anforderungen an die Energieversorgung und an die Qualität der Leitungen dieser Systeme voneinander.

Da im Brandfall auch jederzeit im Gebäude mit einem Stromnetzausfall oder dem Abschalten der Energiezufuhr zu rechnen ist, sollten RWA auch immer netzunabhängig (autark) funktionieren bzw. Lösungen für den Netzausfall eingerichtet sein.
Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
NRA betrieben über Druckgase, die durch metallische Rohre geleitet werden
Die Energieversorgung einer über Druckgase betriebenen NRA gilt in der Regel als abgesichert, netzunabhängig und autark. (z. B. CO2 oder N2 in Patronen/Flaschen bzw. Druckluft aus dem Windkessel als Speicher). Hier steht die Energie auch bei Ausfall des Stromnetzes zur Verfügung.
Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) beschreibt die Anforderungen an die Leitungen dieser Systeme:
3.3 Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare Medien
3.3.1 Die Rohrleitungsanlagen einschließlich der Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen – auch mit brennbaren Dichtungs- und Verbindungsmitteln und mit brennbaren Rohrbe-schichtungen bis 0,5 mm Dicke - dürfen offen verlegt werden.
3.3.2 Die Rohrleitungsanlagen aus brennbaren Baustoffen oder mit brennbaren Dämmstoffen müssen
a) in Schlitzen von massiven Wänden, die mit mindestens 15 mm dickem mineralischem Putz auf nichtbrennbarem Putzträger oder mit mindestens 15 mm dicken Platten aus mineralischen Baustoffen verschlossen werden,
b) in Installationsschächten und -kanälen nach Abschnitt 3.5,
c) über Unterdecken nach Abschnitt 3.5,
d) in Unterflurkanälen nach Abschnitt 3.5 oder
e) in Systemböden
verlegt werden.
Dass bedeutet, dass an die heute für druckgasbetriebene NRA üblich verlegten Stahl- oder Kupferrohre in Verbindung mit einer Druckgasversorgung (Druckluft, CO2, N2 ...) kein spezieller Funktionserhalt gefordert wird.
NRA betrieben über Schwachstrom, der durch elektrische Kabel geleitet wird
Die Energieversorgung einer über Schwachstrom betriebenen NRA gilt als abgesichert, netzunabhängig und autark, wenn über eine entsprechend integrierte Notstromversorgung (z. B. Netz- und Ladegerät mit Akku) über mind. 72 Stunden eine Netzersatzenergie zur Verfügung steht.
Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) beschreibt die Anforderungen an die Leitungen dieser Systeme:
5. Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall
5.1 Grundlegende Anforderungen
5.1.1 Die elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen müssen so beschaffen oder durch Bauteile abgetrennt sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt).
Dieser Funktionserhalt muss bei möglicher Wechselwirkung mit anderen Anlagen,
Einrichtungen oder deren Teilen gewährleistet bleiben.
……..
5.3.2 Die Dauer des Funktionserhalts der Leitungsanlagen muss mindestens 30 Minuten betragen bei
e) natürlichen Rauchabzugsanlagen (Rauchableitung durch thermischen Auftrieb); ausgenommen sind
- Anlagen, die bei einer Störung der Stromversorgung selbsttätig öffnen (fail safe), sowie
- Leitungsanlagen in Räumen, die durch automatische Brandmelder überwacht werden und das Ansprechen eines Brandmelders durch Rauch bewirkt, dass die Anlage selbsttätig öffnet
Das bedeutet, dass beim Einbau von Rauchmeldern bei über Schwachstrom betriebenen NRA auf den speziellen Funktionserhalt der Leitungsanlagen verzichtet werden kann, weil über Rauchmelder die Anlage sehr frühzeitig aktiviert wird und die ungeschützten Leitungen zu diesem Zeitpunkt im Regelfall noch nicht durch das Brandereignis geschädigt sind.
Maschinelle Rauchabzugsanlagen und Differenzdruckanlagen
Die Energieversorgung der in der Regel über Starkstrom aus dem Netz betriebenen MRA oder Differenzdruckanlagen gilt ohne weitere Maßnahmen nicht als gesichert. Um den Ausfall der Stromversorgung zu kompensieren, können Ersatzstromquellen verwendet werden. Die Ersatzstromversorgung kann z. B. als Stromerzeugungsaggregat, als Batterieersatzanlage oder als eine zweite gesicherte Einspeisung ins Gebäude realisiert werden.
Für Einrichtungen von solchen Sicherheitssystemen, bei denen im Brandfall die Funktion erhalten bleiben muss, sind die folgenden Bedingungen zu erfüllen:
• Es ist eine Stromquelle für Sicherheitszwecke zu wählen, die die Stromversorgung für eine
ausreichende Dauer aufrecht erhält und
• alle Betriebsmittel der Einrichtung für Sicherheitszwecke müssen entweder aufgrund ihrer
Bauart oder durch die Art der Errichtung so geschützt werden, dass ihre Feuerbeständigkeit
für eine ausreichende Dauer sichergestellt ist.
Das VDMA-Infoblatt Nr. 5 bietet einen Überblick
über die Möglichkeiten und Anwendungen der
gängigen Praxis und zeigt Lösungen für eine
optimale und wirtschaftliche Versorgungssicherheit von
MRA und RDA.
Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) beschreibt die Anforderungen an die Leitungen dieser Systeme:
5.3 Dauer des Funktionserhalts
5.3.1 Die Dauer des Funktionserhalts der Leitungsanlagen muss mindestens 90 Minuten betragen bei
b) maschinellen Rauchabzugsanlagen und Rauchschutz-Druckanlagen für notwendige Treppenräume in Hochhäusern sowie für Sonderbauten, für die solche Anlagen im Einzelfall verlangt werden; abweichend hiervon genügt für Leitungsanlagen, die innerhalb dieser Treppenräume verlegt sind, eine Dauer von 30 Minuten. |