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Wärmeabzug
Eurolux
vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
       
 

Für die natürliche Entrauchung über Dachöffnungen können entsprechend den jeweiligen Vorgaben natürliche Rauchabzugsgeräte (NRWG) mit

  • geometrisch freien Rauchabzugsflächen (Ag), oder mit
  • aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen (Aw)
    eingesetzt werden.
     
 

Geometrisch freie Rauchabzugsflächen (Ag)

können noch vor Ort leicht mit einem Zollstock überprüft werden. Es handelt sich dabei um die nach der Öffnung seitlichen, zur Ausströmung von Rauchgasen freien Flächen, die sich z. B. bei einer Lichtkuppel aus zwei Dreiecks- und einer Rechteckfläche zusammensetzt. Sollte - je nach Öffnungsweite - diese Fläche größer sein als die Lichtfläche, entspricht die Lichtfläche der geometrisch freien Rauchabzugsfläche.

 

   
  Rauchabzugsflügel in Lichtbändern werden vergleichbar berechnet.
   
  Bei Jalousien entspricht die geometrisch freie Fläche der oberen lichten Öffnung.

   
 

Geometrisch freie Rauchabzugsflächen werden z. B. nach den LBO's für Rauchabzüge in Treppenräumen gefordert.

Aerodynamisch wirksame Rauchabzugsflächen (Aw)

werden im Windkanal ermittelt, über den festgestellten Wert wird ein Prüfungszeugnis ausgestellt. NRWG mit nach DIN 18232 ermittelten Aw-Werten können für die Rauchabzugsfunktion ohne Berücksichtigung der Hauptwetterrichtung im Dach eingesetzt werden. Ist das NRWG jedoch mit einer Lüftungsfunktion kombiniert, empfiehlt es sich, die Scharnierseite zur Hauptwetterseite auszurichten.

   
  Bei einigen Systemen kann mit äußeren Windleitblechen (auch Spoiler genannt) die Wirksamkeit der Entrauchung gesteigert werden.

  Verschiedenste Anschlusstechniken erlauben den Einbau in den unterschiedlichsten Dacharten.
   
   
 
Ob als Klappe, Flügel oder Jalousie: Rauchabzugsgeräte mit aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen werden in zahlreichen Ausführungen angeboten.


   
   
 
Zu einer natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlage (NRA) gehören neben den Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) mindestens
  • eine automatische über Rauch und/oder Wärme reagierende Auslösung (meist im NRWG integriert),
  • eine manuelle Auslösemöglichkeit,
  • entsprechende Energieversorgung (auch bei Netzausfall wirkend ) und Leitungen sowie
  • ausreichende Zuluftöffnungen.
   
 

Räume von mehr als 1.600 m2 Grundfläche sind im Regelfall mit Rauchschürzen in Rauchabschnitte von max. 1.600 m2 zu unterteilen.

Damit eine Rauchabzugsanlage im Ernstfall sicher funktioniert, ist u. a. vorgeschrieben, dass die Eignung der NRWG besonders nachgewiesen ist.
NRWG für den Einbau in Dächern und Wänden sind nach Bauregelliste als nachweispflichtige Bauprodukte eingestuft.

Das Bauprodukt natürlicher Rauchabzug (NRWG) darf nach Bundesgesetzblatt ab dem 01.09.2006 nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn es nach DIN EN 12101-2 geprüft und die entsprechende CE-Kennzeichnung angebracht ist. Dies gilt sowohl für den horizontalen als auch für den vertikalen Einbaufall.

Weitere Informationen können auch FVLR-Heft 17 entnommen werden.

Zum 1. Juli 2013 sind wichtige Prüf- und Kennzeichnungspflichten für Bauprodukte entfallen. Hintergrund ist die Veränderung der bisherigen europäischen Bauproduktenrichtlinie zur Bauproduktenverordnung (Eu-BauPVO). Betroffen sind auch die natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Zukünftig dürfen die CE-Zeichen auf den Rauchabzugsgeräten auch verkürzte oder nicht vollständige Angaben enthalten. Bisher mussten die wichtigsten Anforderungen nicht nur nach DIN EN 12101-2 geprüft und zertifiziert, sondern deren Ergebnisse auch komplett auf dem Produkt deklariert werden. Im Rahmen der Bauüberwachung ließ sich dadurch mit einem Blick erkennen, ob tatsächlich die vorgesehene Leistung eingebaut wurde.
Nach europäischem Recht soll es künftig reichen, nur noch eine einzige Basisanforderung zu prüfen, die dann nicht einmal vollständig auf dem Produkt, sondern z. B. nur im Internet oder den Begleitpapieren deklariert werden muss. Das erhöht den Aufwand bei Überprüfungen, gleichzeitig steigt die Gefahr von Fehlern, Verwechslungen und auch von Missbrauch. Die Mitgliedsunternehmen des FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. werden jedoch freiwillig die bisherige sehr transparente und sichere Praxis beibehalten. Mit der Fortführung der kompletten CE-Kennzeichnung direkt auf den Produkten können NRWG auf der Baustelle weiter ohne großen Aufwand kontrolliert werden.



Stammen die verwendeten NRWG von einem FVLR-Verbandsmitglied, stehen weiterhin alle wichtigen Angaben auf dem CE-Schild des Produkts. Nach der Empfehlung des FVLR sollen diese Produkte unbedingt neben der Angabe über die aerodynamisch wirksame Fläche bestimmte Anforderungen (Mindestwerte in Klammern) einhalten. Dazu gehören: die Funktionssicherheit (Re 50), Schneelast (SL 500), Niedrige Temperatur (T -5° C), Windlast (WL 1.500) und Wärmebeständigkeit (B 300).

Die Anforderungen an das Bauprodukt natürlicher Rauchabzug (definiert in DIN EN 12 101- 2) sind an das gesamte Produkt und nicht nur an einzelne Bauteile gerichtet. Dies gilt auch, wenn die Endmontage von einzeln angelieferten Bauteilen erst auf der Baustelle erfolgt.

Für sogenannte Öffnungen zur Rauchableitung oder für aus Bauteilen unterschiedlicher Hersteller erst objektbezogen auf der Baustelle individuell hergestellte Abzüge, die nicht nach DIN EN 12101-2 geprüft und zertifiziert sind, kann die Verwendbarkeit auch durch eine Zustimmung im Einzelfall der jeweiligen obersten Bauaufsicht des Bundeslandes, in dem die Baumaßnahme stattfindet, nachgewiesen werden.
Auch in diesen Fällen ist die jeweilige gesamte Konstruktion (Abdeckung der Gebäudehülle, Scharniere und Beschläge, Öffneraggregate, Steuerungselemente usw.) hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit bzw. Funktionsfähigkeit ( Schneelast, Windruck bzw. -sog, Verhalten bei hohen und bei tiefen Temperaturen, Verschleißverhalten bzw. Lebensdauer, Bestimmung der Rauchabzugsfläche usw.) sowie möglicher weiterer Anforderungen, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten oder der Bauweise ergeben, gemeinsam zu beurteilen.

RWA-Auslösestationen sind durch das Schild "Rauchabzug" zu kennzeichnen. Geeignete Aufkleber oder Schilder können Sie hier bestellen.

Das Zusammenwirken von NRA und automatischen Rauchmeldern ist in der neuen FVLR-Richtlinie 05 "Planungs- und Einbauanleitung für Rauchmelder in Verbindung mit natürlichen RWA-Anlagen" beschrieben. Mehr hierzu finden Sie hier.

Zuluftöffnungen sind nach DIN 18232-2 durch das Schild "RWA-Zuluftöffnung - Bitte freihalten" zu kennzeichnen. Geeignete Aufkleber oder Schilder können Sie hier bestellen.

Für die natürliche Entrauchung über Aussenwände können neben Jalousien u. a. auch Fenster eingesetzt werden. Da auf jeder Aussenwand je nach Windrichtung sowohl Staudruck als auch Sog vorherrschen kann, sind für den Einbau spezielle Regeln (z. B. DIN 18232-2 Nov. 2007) und eine windrichtungsabhängige Steuerung erforderlich. Mehr hierzu unter „Rauchschutz/Aspekte/ Aus der Forschung“. Das VdS-Merkblatt 3122 informiert über die Funktionsweisen und sinnvolle Positionierungen der notwendigen Windgeber.