Mit einer Rauchschutz-Druckanlage können die zu schützenden
Räume (z. B. Sicherheitstreppenräume) im Brandfall mit
einem kontrollierten Überdruck zu den umgebenden Räumen
gegeneinen Raucheintritt geschützt werden. Damit können
Fluchtwege rauchfrei gehalten werden.
Die Rauchfreihaltung von Flucht und Rettungswegen, insbesondere
von notwendigen Treppenräumen in Hochhäusern ist eine
wesentliche Voraussetzung, um eine Evakuierung von Menschen und
einen Löschangriff der Feuerwehr auch über einen längeren
Zeitraum zu ermöglichen.
Je nach Brandschutzkonzept sind unterschiedliche Schutzziele für
die Regelungen der Verrauchung in den Flucht- und Rettungswegen
definiert.
Je nach Art und Nutzung des Gebäudes ist zu unterscheiden,
ob die Rettungswege rauchfrei oder raucharm zu halten
sind.
Der in Gebäuden baurechtlich vorgeschriebene zweite Rettungsweg
wird je nach Gebäudenutzung und Gebäudehöhe unterschiedlich
realisiert. Bei niedrigen Gebäuden ist dies in der Regel ein
Treppenraum, sowie die im Brandfall von der Feuerwehr mitgebrachten
Leitern. Bei höheren Gebäuden stellen zwei unabhängige
Treppenräume die Flucht- und Rettungswege dar. Diese Treppenräume
müssen im Brandfall nicht rauchfrei gehalten, sondern nur entraucht
werden können.
Ist dagegen nur ein baulicher Rettungsweg vorhanden (zu große
Gebäudehöhe oder die Rettungsgeräte der Feuerwehr
sind nicht anwendbar), ist der Treppenraum als Sicherheitstreppenraum
herzustellen, der im Brandfall rauchfrei zu halten ist.
Da Treppenräume grundsätzlich nach der bauordnungsrechtlichen
Vorschriften nur nichtbrennbare Stoffe enthalten dürfen, sind
Brand- oder Rauchlasten aus dem Treppenraum selbst nicht zu erwarten.
Dass die Praxis uns hier oft etwas anderes beweist, ist (leider)
baurechtlich nicht relevant. Aus diesem Grund ist es für die
Verrauchungsmöglichkeit von Treppenräume (nur) interessant,
den Raucheintritt aus anderen benachbarten Räumen in den Treppenraum
zu verhindern.
Eine wichtige Rolle spielen hier selbstschließende Türen.
Der Sicherheitstreppenraum kann mit oder ohne Sicherheitsschleuse mit
den Nutzungseinheiten verbunden sein und ist mit einer Rauchschutz-Druckanlage
auszuführen. Bei außenliegenden Sicherheitstreppenräumen
kann der Zugang zum Treppenraum auch über einen zur Atmosphäre
offenen Gang erfolgen.
Sicherheitstreppenräume müssen so beschaffen sein, dass
Feuer und Rauch nicht in sie eindringen können. Um dies zu
erreichen, wird zwischen dem vor Raucheintritt zu schützenden Sicherheitstreppenraum und den umgebenen
Nutzungseinheiten eine kontrollierte positive Druckdifferenz erzeugt,
die zu einer Durchströmung von Leckageflächen (z.B. Spalten
um die geschlossene Tür herum) oder von geöffneten Türen
führt.
Diese Durchströmung soll verhindern, dass es zu einem Raucheintrag
von den Nutzungseinheiten in den zu schützenden Bereich kommt.
Warum Überdruck in Flucht- und Rettungswegen und
nicht Entrauchung?
Treppenräume und Flure sind keine Brandräume. Mögliche
Brandräume stellen dagegen die angrenzenden Nutzungseinheiten
dar. Eine maschinelle Entrauchung erzeugt immer einen Unterdruck
im beaufschlagten Raum. Dies kann sogar bewirken, dass aus den Nutzungseinheiten
Brandrauch in das Treppenhaus oder den Flur gesaugt wird und dadurch der
Rettungsweg unpassierbar wird. Die Druckerzeugung in Flucht- und Rettungwegen
sollte deshalb immer in Verbindung mit einem Zuluftventilator erfolgen,
um im Rettungsweg einen Überdruck gegenüber der Nutzungseinheit
zu erzielen.
Wie groß muss der Überdruck sein?
Im Brandfall darf die Druckdifferenz auf keine der angrenzenden
Türen eine größere Kraft als 100 N (das entspricht
~ 50 Pa bei einer 2 m² großen Tür) ausüben,
da sonst das Risiko besteht, dass die Tür im Brandfall nicht
mehr zu öffnen ist. Die Druckdifferenz muß größer
sein als der Brandraum-Überdruck an der Tür-Oberkante
(ca. 5-10 Pa).
Wie muss eine Rauchschutz-Druckanlage reagieren, wenn sich Türen
öffnen?
Der konstante Überdruck kann einen Raucheintritt verhindern,
solange alle Türen geschlossen sind. Öffnet sich eine
Tür, so erfolgt in einem Zeitraum von weniger als einer Sekunde
der Druckausgleich. In diesem Moment gilt es sicherzustellen, dass
der offene Türquerschnitt mit einer ausreichenden Geschwindigkeit
durchströmt wird. Diese erforderliche Geschwindigkeit ist abhängig
vom Brandraumdruck und damit von der Temperatur.
Der FVLR empfiehlt eine Bemessung nach prEN 12101-6;
hier wird für die Durchströmung geöffneter Türen
eine Geschwindigkeit von 0,75 m/s angesetzt (bzw. 2,0 m/s wenn auch
Brandbekämpfungsmaßnahmen über das Treppenhaus durchgeführt
werden.).
Als maximale Regelzeit beim Öffnen und Schließen von Türen ist für die Druckanlage 3 Sekunden
festgelegt.
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