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Feuer und Rauch
   
 

Mit einer Rauchschutz-Druckanlage können die zu schützenden Räume (z. B. Sicherheitstreppenräume) im Brandfall mit einem kontrollierten Überdruck zu den umgebenden Räumen gegeneinen Raucheintritt geschützt werden. Damit können Fluchtwege rauchfrei gehalten werden.

Die Rauchfreihaltung von Flucht und Rettungswegen, insbesondere von notwendigen Treppenräumen in Hochhäusern ist eine wesentliche Voraussetzung, um eine Evakuierung von Menschen und einen Löschangriff der Feuerwehr auch über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen.


Je nach Brandschutzkonzept sind unterschiedliche Schutzziele für die Regelungen der Verrauchung in den Flucht- und Rettungswegen definiert.


Je nach Art und Nutzung des Gebäudes ist zu unterscheiden, ob die Rettungswege rauchfrei oder raucharm zu halten sind.

Lösungen für 2. Rettungsweg
Der in Gebäuden baurechtlich vorgeschriebene zweite Rettungsweg wird je nach Gebäudenutzung und Gebäudehöhe unterschiedlich realisiert. Bei niedrigen Gebäuden ist dies in der Regel ein Treppenraum, sowie die im Brandfall von der Feuerwehr mitgebrachten Leitern. Bei höheren Gebäuden stellen zwei unabhängige Treppenräume die Flucht- und Rettungswege dar. Diese Treppenräume müssen im Brandfall nicht rauchfrei gehalten, sondern nur entraucht werden können.

Ist dagegen nur ein baulicher Rettungsweg vorhanden (zu große Gebäudehöhe oder die Rettungsgeräte der Feuerwehr sind nicht anwendbar), ist der Treppenraum als Sicherheitstreppenraum herzustellen, der im Brandfall rauchfrei zu halten ist.

Da Treppenräume grundsätzlich nach der bauordnungsrechtlichen Vorschriften nur nichtbrennbare Stoffe enthalten dürfen, sind Brand- oder Rauchlasten aus dem Treppenraum selbst nicht zu erwarten. Dass die Praxis uns hier oft etwas anderes beweist, ist (leider) baurechtlich nicht relevant. Aus diesem Grund ist es für die Verrauchungsmöglichkeit von Treppenräume (nur) interessant, den Raucheintritt aus anderen benachbarten Räumen in den Treppenraum zu verhindern.

Eine wichtige Rolle spielen hier selbstschließende Türen.

Der Sicherheitstreppenraum kann mit oder ohne Sicherheitsschleuse mit den Nutzungseinheiten verbunden sein und ist mit einer Rauchschutz-Druckanlage auszuführen. Bei außenliegenden Sicherheitstreppenräumen kann der Zugang zum Treppenraum auch über einen zur Atmosphäre offenen Gang erfolgen.

Sicherheitstreppenräume müssen so beschaffen sein, dass Feuer und Rauch nicht in sie eindringen können. Um dies zu erreichen, wird zwischen dem vor Raucheintritt zu schützenden Sicherheitstreppenraum und den umgebenen Nutzungseinheiten eine kontrollierte positive Druckdifferenz erzeugt, die zu einer Durchströmung von Leckageflächen (z.B. Spalten um die geschlossene Tür herum) oder von geöffneten Türen führt.

Diese Durchströmung soll verhindern, dass es zu einem Raucheintrag von den Nutzungseinheiten in den zu schützenden Bereich kommt.


Warum Überdruck in Flucht- und Rettungswegen und nicht Entrauchung?
Treppenräume und Flure sind keine Brandräume. Mögliche Brandräume stellen dagegen die angrenzenden Nutzungseinheiten dar. Eine maschinelle Entrauchung erzeugt immer einen Unterdruck im beaufschlagten Raum. Dies kann sogar bewirken, dass aus den Nutzungseinheiten Brandrauch in das Treppenhaus oder den Flur gesaugt wird und dadurch der Rettungsweg unpassierbar wird. Die Druckerzeugung in Flucht- und Rettungwegen sollte deshalb immer in Verbindung mit einem Zuluftventilator erfolgen, um im Rettungsweg einen Überdruck gegenüber der Nutzungseinheit zu erzielen.

Wie groß muss der Überdruck sein?
Im Brandfall darf die Druckdifferenz auf keine der angrenzenden Türen eine größere Kraft als 100 N (das entspricht ~ 50 Pa bei einer 2 m² großen Tür) ausüben, da sonst das Risiko besteht, dass die Tür im Brandfall nicht mehr zu öffnen ist. Die Druckdifferenz muß größer sein als der Brandraum-Überdruck an der Tür-Oberkante (ca. 5-10 Pa).

Wie muss eine Rauchschutz-Druckanlage reagieren, wenn sich Türen öffnen?
Der konstante Überdruck kann einen Raucheintritt verhindern, solange alle Türen geschlossen sind. Öffnet sich eine Tür, so erfolgt in einem Zeitraum von weniger als einer Sekunde der Druckausgleich. In diesem Moment gilt es sicherzustellen, dass der offene Türquerschnitt mit einer ausreichenden Geschwindigkeit durchströmt wird. Diese erforderliche Geschwindigkeit ist abhängig vom Brandraumdruck und damit von der Temperatur.

Der FVLR empfiehlt eine Bemessung nach prEN 12101-6; hier wird für die Durchströmung geöffneter Türen eine Geschwindigkeit von 0,75 m/s angesetzt (bzw. 2,0 m/s wenn auch Brandbekämpfungsmaßnahmen über das Treppenhaus durchgeführt werden.).

Als maximale Regelzeit beim Öffnen und Schließen von Türen ist für die Druckanlage 3 Sekunden festgelegt.