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Wärmeabzug
Eurolux
vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
Wärmeabzug - Projektierung
 
 
Vorgaben aus Sonderbauvorschriften
Bestimmung des Öffnungsverhaltens verschiedener Ausführungen
Bestimmung des TTI-Wertes
 

 

Der Wärmeabzug soll im Brandfall soviel Wärme aus einem Brandabschnitt ableiten, dass die darin befindlichen Brandlasten die Gebäudetrag- und -trennkonstruktion thermisch nicht so schädigen können, dass das komplette Gebäude zerstört wird. Die Zerstörung und der Verlust des betroffenen Brandabschnittes wird dabei aber toleriert.

Die notwendige Fläche für den Wärmeabzug wird bestimmt aus der vorhandenen Brandlast, der Größe des Brandabschnittes, dem Feuerwiderstand der Trag- und Trennkonstruktion und den Brandschutzeinrichtungen (BMA, Feuerwehr, Sprinkler, RWA usw.).


Vorgaben aus Sonderbauvorschriften

In der Muster-Industriebau-Richtlinie sind verschiedene Nachweisverfahren beschrieben.

Verfahren nach Abschnitt 6 der IndBauRL

Das Verfahren nach Abschnitt 6 der IndBauRL bestimmt in Abhängigkeit der geplanten Feuerwiderstandsklasse der tragenden und aussteifenden Bauteile, sowie nach der geplanten brandschutztechnischen Infrastruktur aus Tabellen die zulässige Brandabschnittsfläche.


Verfahren nach Abschnitt 7 IndBauRL


Mit einem Rechenverfahren nach DIN 18230-1 wird die zulässige Fläche und die Anforderung an die Bauteile für den Brandbekämpfungsabschnitt bestimmt.
Dieses Verfahren ist nur anwendbar bis Feuerwiderstand von höchstens 90 Minuten.


Bestimmung des Öffnungsverhaltens verschiedener Ausführungen

Mit einem in DIN 18232-7 beschriebenen Verfahren können Wärmeabzüge (WA) bewertet werden, die aufgrund eines thermoplastischen Verhaltens ihrer Abdeckungen von Durchdringungen durch thermische Einwirkung abschmelzen und hierdurch die Funktion eines Wärmeabzugs im Sinne der DIN 18230 übernehmen. Diese Norm enthält Hinweise und Festlegungen, die bei der Anwendung dieser Bewertungsregeln und beim Einbau von WA zu beachten sind.
Mit den veröffentlichten Bewertungsregeln können der Zeitpunkt des Öffnungsbeginns und die zeitliche Änderung der freigegebenen Öffnungsfläche eines im Brandfall durch Wärmeeinwirkung zerstörbaren Wärmeabzugs über sein Materialverhalten (z. B. Aufschmelzen, Aufreißen) bestimmt werden.

Darüber hinaus kann mit den in dieser Norm gegebenen Regeln auch das Ansprechverhalten von Detektoren, die auf die Kenngröße Wärme ansprechen (z. B. Glasfässchen, Bimetalle) bewertet werden.
Diese Bewertungsregeln können einfließen z. B. in eine Bewertung nach DIN 18230 oder auch als Grundlage für die Anwendung von Ingenieurverfahren im Brandschutz dienen.
Das Verfahren ist auf nichtthermoplastische Abdeckungen von Durchdringungen nicht anwendbar, da sich diese wie z. B. Glas nach dem derzeitigen Wissensstand in nicht reproduzierbarer Weise bei thermischer Belastung verhalten.

Nach DIN 18230-1 und DIN 18232-4 können NRWG als WA angerechnet werden.
Von der vollständig geöffneten Fläche ist nach DIN 18232-4 bereits auszugehen nach:

Öffnung über Rauchmelder: 100 °C oder 5 Minuten
   
Öffnung über Wärmemelder:  

RTI < 50, 68 °C

100 °C oder 5 Minuten

RTI < 80, 68 °C

100 °C oder 10 Minuten

RTI > 80, 68 °C

100 °C oder 15 Minuten

RTI < 50, 93 °C

200 °C oder 5 Minuten

RTI < 80, 93 °C

200 °C oder 10 Minuten

RTI > 80, 93 °C

200 °C oder 15 Minuten

 

Bestimmung des TTI-Wertes

Der Thermische Trägheitsindex TTI ist definiert als eine Größe, die beeinflusst wird durch z. B.:

  • die Masse des in der Fläche verwendeten Materials der Abdeckung der Durchdringung (Rahmenanteile können vernachlässigt werden),
  • die spezifischen Wärmekapazität und sonstigen Kennwerten,
  • der Strömung ausgesetzten Fläche,
  • eine Wärmeübergangszahl in Abhängigkeit der Strömungsverhältnisse.

Der TTI-Wert ist nach DIN 18232-7 bestimmbar.

Das Excel-Tool TTIware zur Berechnung des TTI-Wertes können Sie hier downloaden.