Der Wärmeabzug soll im Brandfall soviel Wärme aus einem
Brandabschnitt ableiten, dass die darin befindlichen Brandlasten
die Gebäudetrag- und -trennkonstruktion thermisch nicht so
schädigen können, dass das komplette Gebäude zerstört
wird. Die Zerstörung und der Verlust des betroffenen Brandabschnittes
wird dabei aber toleriert.
Die notwendige Fläche für den Wärmeabzug wird bestimmt
aus der vorhandenen Brandlast, der Größe des Brandabschnittes,
dem Feuerwiderstand der Trag- und Trennkonstruktion und den Brandschutzeinrichtungen
(BMA, Feuerwehr, Sprinkler, RWA usw.).
Vorgaben
aus Sonderbauvorschriften
In der Muster-Industriebau-Richtlinie sind verschiedene Nachweisverfahren
beschrieben.
Verfahren nach Abschnitt 6 der IndBauRL

Das Verfahren nach Abschnitt 6 der IndBauRL bestimmt in Abhängigkeit
der geplanten Feuerwiderstandsklasse der tragenden und aussteifenden
Bauteile, sowie nach der geplanten brandschutztechnischen Infrastruktur
aus Tabellen die zulässige Brandabschnittsfläche.
Verfahren nach Abschnitt 7 IndBauRL
Mit einem Rechenverfahren nach DIN 18230-1 wird die zulässige
Fläche und die Anforderung an die Bauteile für den
Brandbekämpfungsabschnitt bestimmt.
Dieses Verfahren ist nur anwendbar bis Feuerwiderstand von höchstens
90 Minuten.

Bestimmung des Öffnungsverhaltens verschiedener Ausführungen
Mit einem in DIN 18232-7 beschriebenen Verfahren können Wärmeabzüge
(WA) bewertet werden, die aufgrund eines thermoplastischen Verhaltens
ihrer Abdeckungen von Durchdringungen durch thermische Einwirkung
abschmelzen und hierdurch die Funktion eines Wärmeabzugs im
Sinne der DIN 18230 übernehmen. Diese Norm enthält Hinweise
und Festlegungen, die bei der Anwendung dieser Bewertungsregeln
und beim Einbau von WA zu beachten sind.
Mit den veröffentlichten Bewertungsregeln können der
Zeitpunkt des Öffnungsbeginns und die zeitliche
Änderung der freigegebenen Öffnungsfläche
eines im Brandfall durch Wärmeeinwirkung zerstörbaren
Wärmeabzugs über sein Materialverhalten (z. B. Aufschmelzen,
Aufreißen) bestimmt werden.
Darüber hinaus kann mit den in dieser Norm gegebenen Regeln
auch das Ansprechverhalten von Detektoren, die auf die Kenngröße
Wärme ansprechen (z. B. Glasfässchen, Bimetalle) bewertet
werden.
Diese Bewertungsregeln können einfließen z. B. in eine
Bewertung nach DIN 18230 oder auch als Grundlage für die Anwendung
von Ingenieurverfahren im Brandschutz dienen.
Das Verfahren ist auf nichtthermoplastische Abdeckungen von Durchdringungen
nicht anwendbar, da sich diese wie z. B. Glas nach dem derzeitigen
Wissensstand in nicht reproduzierbarer Weise bei thermischer Belastung
verhalten.
Nach DIN 18230-1 und DIN 18232-4 können NRWG als WA angerechnet
werden.
Von der vollständig geöffneten Fläche ist nach DIN
18232-4 bereits auszugehen nach:
Öffnung über Rauchmelder: |
100 °C oder 5 Minuten |
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Öffnung über Wärmemelder: |
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RTI < 50, 68 °C
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100 °C oder 5 Minuten |
RTI < 80, 68 °C
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100 °C oder 10 Minuten |
RTI > 80, 68 °C
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100 °C oder 15 Minuten |
RTI < 50, 93 °C
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200 °C oder 5 Minuten |
RTI < 80, 93 °C
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200 °C oder 10 Minuten |
RTI > 80, 93 °C
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200 °C oder 15 Minuten |
Bestimmung des TTI-Wertes
Der Thermische Trägheitsindex TTI ist definiert als eine
Größe, die beeinflusst wird durch z. B.:
- die Masse des in der Fläche verwendeten Materials der
Abdeckung der Durchdringung (Rahmenanteile können vernachlässigt
werden),
- die spezifischen Wärmekapazität und sonstigen Kennwerten,
- der Strömung ausgesetzten Fläche,
- eine Wärmeübergangszahl in Abhängigkeit der
Strömungsverhältnisse.
Der TTI-Wert ist nach DIN 18232-7 bestimmbar.

Das Excel-Tool TTIware zur Berechnung
des TTI-Wertes können Sie hier
downloaden.
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