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Wir haben hier für Sie einige ausgewählte Beiträge
zu folgenden Themen zusammengestellt:
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Prof. Dr.-Ing. H. Gerhardt |
Aufteilung von NRWG
In vielen deutschen und europäischen Regelwerken ist beim Einbau von natürlichen Rauchabzugsgeräten (NRWG) darauf zu achten, dass diese möglichst gleichmäßig und nicht in zu großem Abstand zueinander installiert werden.
Es hat sich bewährt, mindestens 1 NRWG pro 200 m²-Grundfläche einzuplanen. Eine Vergrößerung der pro NRWG zu entrauchenden Fläche auf zum Beispiel 400 m² wird besonders in möblierten Räumen (z. B. auch Regale, Maschinen usw.) und in
der Brandentstehungspase dazu führen, dass diese Räume vollständig verrauchen.
Im Januar 2011 hat Herr Prof. Dr.-Ing. H. J. Gerhardt ein Gutachten veröffentlicht, dass die technischen Grundlagen, die dieser Anforderung zugrundeliegen, zusammenfaßt und veranschaulicht.
Exemplare dieses Gutachtens können gegen eine Schutzgebühr von 50,-- € / Stück beim FVLR angefordert werden. Zur Bestellung hier klicken.
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Prof. Dr.-Ing. R.
Detzer |
Rauchabschnittsgrößen
Mit Erscheinen der VdS CEA 4020 (Nov. 2003) und DIN 18232-2 (Nov.
2007) ist bis auf wenige Ausnahmen die Größe des möglichen Rauchabschnitts
auf max. 1.600 m² begrenzt. Diese Begrenzung wurde von einigen Anwendern
als zu streng bemängelt, da sich mit dem Einsatz von computergestützten
Zonenmodellen auch größere Rauchabschnitte nachweisen lassen sollen.
Da in solchen Zonenmodellen aber nur die Massen- und Energiebilanzen,
nicht aber die besonders im Entstehungsbrand relevanten Raumströmungen
berücksichtigt werden, wurde diese Frage jetzt noch einmal in umfangreichen
strömungstechnischen Untersuchungen betrachtet.
Ein Team rund um Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Detzer (Hamburg) hat als
Ergebnis eine Parameterstudie zur Überprüfung der Rauchabschnittsgröße
vorgelegt. Prof. Detzer kommt nach diesen Untersuchungen eindeutig
zu dem Schluss, dass die für den Regelfall vorgegebene Begrenzung
des Rauchabschnitts auf 1.600m² unbedingt erforderlich ist, um einen
unkontrollierten Raucheintrag in den unteren Personenbereich (raucharme
Schicht) zu verhindern. Die in der DIN 18232-2 darüber hinaus gehenden
möglichen Erleichterungen A und B wurden ebenfalls im Rahmen
dieser Arbeiten untersucht und bestätigt.
Die Studie kann für 100,-- € / Stück beim FVLR bestellt werden. |
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Evakuierungsqualität
Mit computergestützter dynamischer Evakuierungs-
simulation lassen sich Räumungszeiten unterschied-
lichster Gebäude bereits im Genehmigungsverfahren berechnen.
Laufzeiten für unterschiedlichste Situationen und Personenzusammensetzungen
sind so zu bestimmen. Neben diesen Laufzeiten sind für die
gesamte Evakuierung noch entsprechende Zeiträume für die
Brandentdeckung und -meldung, für Regie- und Entscheidungsprozesse
sowie für die Reaktion der Betroffenen hinzuzurechnen.
Voraussetzung für die Berechenbarkeit von Evakuierungen ist
es immer, dass diese ohne Panik erfolgen können. Und damit
ist die Rauchfreihaltung eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen
für eine geordnete Evakuierung.
Ein Team um Prof. Dr.-Ing. Wolfram Klingsch hat unter der Verwendung
von 3 verschiedenen Grundverbrauchermarkttypen verschiedene dynamische
Evakuierungssimulationen durchgeführt. Dabei wurde in einer
alternativen Berechnung auch untersucht, wie sich die Evakuierungszeiten
verändern, wenn z. B. ein Fluchtweg (Ausgang) versperrt bleibt.
Der Forschungsbericht kann für 100,-- € / Stück
beim FVLR bestellt
werden.
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Rauchausbreitung
in Räumen
Ein Team um Prof. Dr.-Ing. Detzer hat die Rauchausbreitung in verschieden
großen Innenräumen untersucht und ermittelt, dass es
in nicht entrauchten Räumen (ohne RWA) nur etwa 2 bis 3 Minuten
dauert, bis der Rauch von oben wieder in den Aufenthaltsbereich
zurückströmt.
Der Forschungsbericht kann für 50,-- € / Stück beim
FVLR bestellt
werden.
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Zusammenwirken von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
mit automatischen Löschwasseranlagen (Sprinklern)
In Zusammenarbeit mit dem VdS
(VdS Schadenverhütung GmbH, vormals Verband der Sachversicherer)
und dem bvfa (Bundesverband
für Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V.) hat der FVLR
ein Grundlagenpapier erarbeitet, dass kostenlos beim FVLR e.V. bestellt
oder als Download heruntergeladen
werden kann. Damit ist jetzt endgültig festgestellt, dass RWA-
und Sprinkleranlagen sich in der Regel nicht gegenseitig behindern,
sondern vielmehr in ihrer Wirkweise ergänzen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier.
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Lichttechnische Bewertungsmethodik für Verschattungssysteme von Dachoberlichtern
Gebäude über Dachoberlichter natürlich zu beleuchten ist lichttechnisch, energetisch und wirtschaftlich die effizienteste Art der Tageslichtnutzung. Dachoberlichter wurden bisher zumeist als rein statische Systeme ohne variablen Sonnenschutz ausgeführt. Mittlerweile werden zunehmend Lösungen mit zusätzlichen Verschattungssystemen eingesetzt, die je nach Besonnungszustand der Dachflächen aktiviert oder deaktiviert werden. Hierbei sind z. B. konventionelle technische Lösungen wie textile Verschattungen bereits seit längerem am Markt verfügbar; innovativere integrierte Systeme, wie etwa speziell in die Zwischenräume von Stegmehrfachplatten eingebrachte Lamellensysteme oder in Tonnenlichtbändern verfahrbare Textilrollos werden erst seit relativ kurzer Zeit vertrieben.
Generell ermöglichen Dachverglasungssysteme mit variabler Verschattungsfunktionalität eine andere Gestaltung von Dachflächen. Sie bieten im Allgemeinen in den strahlungsreichen Zeiten einen effizienteren Sonnen- und Blendschutz als statische Systeme. Die Planungsempfehlung eines maximalen Tageslichtquotienten von 10 % [siehe DIN 5034-6], die aus Gründen des sommerlichen
Wärmeschutzes, nicht aber lichttechnisch motiviert ist, kann damit gelockert werden. Lösungen mit variabler Verschattungsfunktionalität können damit allgemein größere lichtdurchlässige Flächenanteile aufweisen als Lösungen mit rein statischen Oberlichtern. Somit kann an bedeckten Tagen oder in den lichtarmen Jahreszeiten mehr Licht in die Gebäude gelassen werden.
Ungleich der Bewertungsmethodiken für vertikale Fassaden, wie in der DIN V 18599-4, existieren für derartige Dachfassaden weder Rechenmodell noch geeignete Kennwerte. In dem vom BMVBS/BBSR geförderten Vorhaben („BBR-Az: SF – 10.08.17.7 -
10.10: Weiterentwicklung von Verfahren für die Bewertung der Energieeffizienz von Beleuchtungsanlagen im Rahmen der EnEV-Methode einschließlich der Festlegung von Mindestanforderungen - Teilprojekt 4 Innovative Dachoberlichter“, ) wurde eine entsprechende neue Bewertungsmethode in Abstimmung mit dem bisherigen Bewertungsmodell für Fassaden nach DIN V 18599-4 für die oben genannten dynamischen Systeme erstellt. Dieses Modell wurde ausschließlich für einen Standort (eine Klimazone) in Deutschland (Frankfurt am Main) parametriert und ist damit in der
Anwendung limitiert.
Das Modell zur lichttechnisch - energetischen Bewertung dynamischer Dachoberlichtlösungen wurde in diesem Vorhaben für die Anwendung in weiteren Klimazonen erweitert. Es kann als Verfahrenserweiterung unter anderem für die bevorstehende
Überarbeitung der EN-Norm 15193 vorgeschlagen werden. Das Modell wäre
somit im europäischen Raum anwendbar.
Der Forschungsbericht kann für 100,-- € / Stück beim FVLR bestellt werden.
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Dr.-Ing. Udo
Fischer |
Lichtkuppeln, Lichtbänder und Tageslichtquotient
Die Planung und Dimensionierung von Dachoberlichtern gehört grundsätzlich in die Hand von Fachleuten. Dennoch ist es oftmals hilfreich frühzeitig zu wissen, welche Lichtflächen in Dächern ungefähr erforderlich werden, um in den Räumen darunter einen vorgegebenen Tageslichtquotienten zu erreichen.
Zu diesem Zweck hat der FVLR e.V. 1998 den ausgewiesenen Tageslichtexperten und ehemaligen Obmann des entsprechenden DIN-Fachnormenausschusses Dr. Udo Fischer aus Darmstadt beauftragt, eine Studie anzufertigen.
Hier die Aufgabenstellung:
Planern und Architekten soll eine schnelle, orientierende, überschlägliche Dimensionierung der Beleuchtung von Räumen mit Tageslicht
durch Lichtkuppeln und Lichtbänder ermöglicht werden. Dazu ist zu überprüfen, ob die häufig angewandte Regel genügend genau ist, wonach das Verhältnis der Summe der lichten Öffnungsflächen der Lichtkuppeln bzw. der Dachlichtbänder zur Grundfläche eines Raumes etwa doppelt so groß sein soll wie der mittlere Tageslichtquotient in diesem Raum.
Außerdem sollen Hinweise gegeben werden, wie die Tageslicht-Beleuchtung von Räumen durch Lichtkuppeln und Dachlichtbänder befriedigend gleichmäßig gestaltet werden kann, welche Einsparungen sich bei der Beleuchtung mit Kunstlicht infolge des Einsatzes der Dachoberlichter erzielen lassen und welche Wärmegewinne durch die eindringende Globalstrahlung möglich sind.
Obwohl die Studie bereits im Jahre 1998 erstellt wurde, sind deren Ergebnisse selbst vor dem Hintergrund der neuen Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4 Beleuchtung vom Juni 2011 nach wie vor aktuell und weiterhin gültig.
Die Studie kann für 30,-- € / Stück beim FVLR bestellt werden.
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Tageslicht schützt vor Kurzsichtigkeit
Einer australischen Studie zufolge könnten Kinder durch tägliche
ausgedehnte Aufenthalte im Freien vor Kurzsichtigkeit bewahrt werden.
Das Wachstum der Augen werde reguliert, wenn die Augen täglich zwei
bis drei Stunden hellem Licht ausgesetzt sind, haben Forscher des
Australia Research Council herausgefunden. Damit werde das Risiko
für Kurzsichtigkeit dramatisch gesenkt.
Mehr können Sie hier lesen.
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Tageslicht
verbessert schulische Leistungen
Die Beleuchtung von Räumen mit natürlichem Tageslicht
wird immer populärer und in der Regel in vielen Bauentwürfen
einschließlich solchen von Schulen berücksichtigt.
Jüngste Untersuchungen in den USA haben aber gezeigt, dass
Schulkinder signifikant höhere Punktezahlen bei Prüfungen
in solchen Klassenräumen erreichten, die ausreichend tageslichtversorgt
waren, im Gegensatz zu solchen, die es nicht waren. Dies macht eine
gute Tageslichtversorgung zu einer der besten Investitionen in der
Lernumgebung. Allerdings können nicht alle Klassenräume
mit Fenstern automatisch als "ausreichend tageslichtversorgt"
bezeichnet werden. Den wesentlichen Ausschlag für die festgestellten
Verbesserungen bei den Leistungen gaben nur solche Räume, die
trotz Vorhandensein von Fenstern zusätzlich durch Dachoberlichter
mit natürlichem Tageslicht beleuchtet wurden.
In einem Videofilm
in englischer Sprache mit der Division of the State Architect
gibt Lisa Heschong von der Heschong Mahone Group, Fair Oaks, Kalifornien,
Auskünfte über die Schlußfolgerungen aus der umfangreichen
Studie "Daylighting in Schools".
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Tageslichtversorgung
und MBO 2002
Die Musterbauordnung (MBO) Stand November 2002 regelt die Abstandsflächen
(= notwendiger Abstand zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze)
für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäude neu. Sie soll
bei der Novellierung aller bundesdeutschen Landesbauordnungen (LBO)
als Vorbild dienen. Der FVLR e.V. hat hierzu das Lichtlabor des
Fachbereichs Architektur und Innenarchitektur der FH Lippe und Höxter
unter der Leitung von Herrn Prof. Gräßer beauftragt,
anhand von lichttechnischen Untersuchungen an Modellen und Berechnungen
aus dem Bereich des Gewerbe- und Industriebaues die sich in Innenräumen
ergebenden Änderungen, die durch die neue MBO vorgegeben werden,
herauszuarbeiten, darzustellen und zu visualisieren.
Die sich nach MBO 2002 ergebende zulässige ungünstigste
Situation, d. h. ein 15,00 m hohes Gebäude mit einer ebenso
hohen Verbauung in 6,00 m Entfernung, wurde für die Messungen
im Lichtlabor mit einem Modell im Maßstab 1:33 1/3 bei Variation
der Abstandsflächen (0,2 H, 0,25 H, 0,3 H, 0,5 H) nachgestellt.
Das Modell soll ein Bürogebäude mit verschiedenen Fensteröffnungen
auf der einen Seite, sowie einer Verbauung auf der gegenüberliegenden
Seite darstellen.
Die FH Lippe kommt in ihrer Studie abschließend zu den Ergebnissen,
dass bei einer Abstandsfläche von 0,2 H die Werte in Fensternähe
im EG nur noch ca. 20 % der Werte des 3. OG betragen ; im 1. OG
sind es lediglich 30 %. Bei einer Abstandsfläche von 0,5 H
hingegen betragen die Werte in Fensternähe im 1. OG ca. 80
bis 90 % der Werte des 3. OG; im EG sind es immerhin noch ca. 65
%. Der Wert bei 0,2 H im 1.OG in Fensternähe beträgt ca.
30 %, in der Raummitte ca. 50 % und in der Tiefe ca. 55 % der gemessenen
Werte bei 0,5 H. Nur der zu Vergleichszwecken betrachtete Raum mit
einer Lichtkuppel in der Raumtiefe lieferte insgesamt ausreichende
Beleuchtungsverhältnisse.
Interessant ist aus den Ergebnissen die Erkenntnis, dass erst
eine erhebliche Vergrößerung der Abstandsfläche
(auf 0,5 H) zu einer spürbaren Verbesserung der Beleuchtungsverhältnisse
im EG sowie im 1. OG bei der gewählten Konstellation führt.
Heißt das doch, dass selbst die alte Regelung der MBO (0,25
H) im vorgestellten Extremfall unbefriedigend war, und die neue
Regelung erst recht unzureichend ist.
Werden die Regelungen der MBO 2002, wie von den Bundesländern
angedacht, übernommen, können insbesondere bei dichter
Bebauung im Industriebau Räume nur noch von oben, also durch
Lichtkuppeln oder Lichtbänder ausreichend mit Tageslicht versorgt
werden.
Die Studie der FH Lippe kann für 50,-- € / Stück
beim FVLR bestellt
werden.
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Dachoberlichtflächen
und DIN V 18599
Mit Dachoberlichtern, Lichtkuppeln oder Lichtbändern, können
Innenräume in großflächigen Nichtwohngebäuden
(Büro-, Verwaltungs- und Industriebau) betriebskostenfrei beleuchtet
werden. Wie ist es dabei grundsätzlich um die energetische
Bilanz von Dachoberlichtern bestellt? Einerseits gibt es Gewinne
durch Einsparungen bei der künstlichen Beleuchtung, andererseits
sind da Verluste durch schlechtere Wärmedämmeigenschaften
der transparenten Flächen gegenüber der dunklen Dachfläche.
Es macht betriebswirtschaftlich durchaus Sinn, sich mit diesem Thema
ausführlicher zu beschäftigen. Für eine Analyse ist
das ganzheitliche Bilanzierungsverfahren der 10-teiligen DIN V 18599
"Energetische Bewertung von Gebäuden, Berechnung des
Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung,
Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung" unter Verwendung
eines EDV-Programms bestens geeignet.
Der FVLR e.V. hat das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen (ZUB)
an der Universität Kassel unter der Leitung von Herrn Prof.
Maas beauftragt, den End- bzw. Primärenergiebedarf verschiedener
Dachoberlichtanordnungen (Flächen und Ausführungen) in
einer Musterhalle zu ermitteln und gegenüber zu stellen.
Weiter sollte der Einfluss von Dachoberlichtern auf den sommerlichen
Wärmeschutz geklärt werden (Berechnung des Nutzenergiebedarfs
für das Kühlen / Ermittlung der Sonneneintragskennwerte
gemäß DIN 4108-2).
Basis ist das Beispiel der Produktionshalle aus Anhang A.4.2 der
DIN V 18599-4. Für die Abbildung der baulichen Hülle sowie
der anlagentechnischen Ausstattung wurden die Vorgaben aus dem Referenzgebäude
aus dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
(EnEV), Stand 18.06.2008), übernommen.
Zunächst wurden 12 Dachoberlichter mit den Abmessungen 1,0
m x 10,00 m (= 120 m² Gesamtfläche) untersucht. Anschließend
wurde die Fläche verdoppelt (12 Stück mit 2,0 m x 10,00
m). Zudem wurde der U-Wert der Dachoberlichter in den Berechnungen
ausgehend von 2,4 W/(m²K) über 2,0 W/(m²K) auf 1,5
W/(m²K) reduziert und die energetischen Auswirkungen betrachtet.
Erwartungsgemäß sinkt bei einem erhöhten Tageslichtanteil
der Primärenergiebedarf für die Beleuchtung.
Die Veränderungen hinsichtlich des Primärenergiebedarfs für die Beheizung
der Gewerbehalle sind vergleichsweise gering, wobei diese mehreren
Einflüssen unterliegen. Wird die Fläche der Dachoberlichter
wie im Beispiel verdoppelt, erhöht sich der mittlere Transmissionswärmetransferkoeffizient
um knapp 22 %. was eine Erhöhung des Nutzenergiebedarfs Heizung
zur Folge hat. Gleichzeitig wird durch die Reduktion des Kunstlichtbedarfs
die daraus resultierende interne Wärmequelle verringert.
Diese beiden Effekte werden durch die gestiegenen solaren Wärmeeinträge
fast kompensiert, so dass der Primärenergiebedarf Heizung letztlich
nur etwas ansteigt.
In Kombination von Beleuchtung und Heizung nimmt der Primärenergiebedarf
bei wachsender Dachoberlichtfläche sogar deutlich ab.
Aus den durchgeführten Berechnungen und den untersuchten Parametervariationen
können folgende Aussagen getroffen werden:
- Heizenergiebedarf
Eine Vergrößerung der Dachoberlichtfläche bei
konstantem U-Wert führt zu einer geringen Zunahme des Heizenergiebedarfs,
konkret hat die Veränderung der Fläche einen Einfluss
von weniger als 3 %.
- U-Wert
Eine Verbesserung des U-Wertes der Dachoberlichter bei konstanter
Fläche führt zu einer Reduzierung des Heizenergiebedarfs
(max. - 6 %).
- Gesamtenergiebedarf
Eine Vergrößerung der Dachoberlichtfläche (hier
Verdoppelung) führt unabhängig vom U-Wert immer zu einer
Reduzierung des gesamten spezifischen Primärenergiebedarfs,
und bei einem niedrigeren U-Wert der Dachoberlichter wirkt sich
eine Vergrößerung der Dachoberlichtfläche positiv
auf den Gesamtenergiebedarf aus.
- Sommerlicher Wärmeschutz
Verschattungseinrichtungen sind geeignet und erforderlich, um
im Sommer eine Überhitzung der Gewerbehalle zu vermeiden
und damit positive Auswirkungen hinsichtlich des sommerlichen
Wärmeschutzes erzielen zu können.
Die Studie des ZUB, Kassel, kann für 30,-- € / Stück
beim FVLR bestellt
werden.
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