Die übliche Planung von Beleuchtung mit Tageslicht
basiert auf dem Tageslichtquotienten und damit auf der Annahme des gleichmäßig bedeckten Himmels als Lichtquelle.
Bei Sonnenschein ergeben sich unter ansonsten unveränderten Bedingungen natürlich deutlich höhere
Beleuchtungsstärken. Man bezieht sich also prinzipiell auf den ungünstigsten Fall.
Für die Liste der für den Berechnungsgang erforderlichen Angaben hier klicken.
In DIN 5035-2 Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht
sind für verschiedene Raumnutzungen bzw. Tätigkeiten bestimmte
Nennbeleuchtungsstärken En festgelegt. In der Tabelle
Beleuchtungsbedarf
haben wir eine Übersicht über den Beleuchtungsbedarf in
Abhängigkeit von der Nutzung zusammengestellt. In der Tabelle
Tageslichttechnische
Beleuchtungsanforderungen haben wir korrespondierend zu
DIN EN 12464-1 eine Übersicht über den Anteil der notwendigen
Dachoberlichtfläche an der Raumgrundfläche in Abhängigkeit
von verschiedenen Anforderungsniveaus und Nutzungen zusammengestellt.
Weitere Angaben finden Sie in der DIN-Normreihe 5035 Innenraumbeleuchtung
mit künstlichem Licht oder in DIN EN 12464-1:08-2011 Beleuchtung
von Arbeitsstätten.
Es hat sich in der Praxis bewährt, den Tageslichtquotienten
bei Räumen mit Oberlichtern so zu wählen, dass die für
die jeweilige Tätigkeit geltende Nennbeleuchtungsstärke
auf eine horizontale Beleuchtungsstärke bei bedecktem Himmel
im Freien Ea von 5.000 Lux bezogen wird:
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Beispiel:
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En = 200 lx ⇒ =
4 %
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und für
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En = 500 lx ⇒
=
10 % |
Vereinfachende Annahmen:
a) Verbauung
Eine etwa vorhandene Bebauung wird vernachlässigt; der Tageslichtquotient D setzt sich nur zusammen aus der Summe
Himmelslichtanteil DH plus Innenreflexionsanteil DR.
b) Transmissionsgrad
Den Lichttransmissionsgrad tD 65
des Verglasungsmaterials teilt der Hersteller mit. Der
Lichttransmissionsgrad wird mit dem Faktor k3 = 0,85 multipliziert, um den bei bedecktem Himmel ungerichteten Lichtdurchgang zu berücksichtigen.
c) Versprossung |
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Der Versprossungsfaktor k1
berechnet sich zu:
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Ist k1 bei der Planung noch nicht bekannt, wird er mit k1 = 0,9 angesetzt.
d) Verschmutzung
Der Minderungsfaktor für die Verschmutzung k2 ist unabhängig von den Umständen mit k2 = 0,8 festgelegt.
e) Oberlichtform
Zur Berücksichtigung der Form der Oberlichter wird der Korrekturfaktor k4 eingeführt. In k4 werden die Einflüsse des
Lichtschachtes, der Neigung der lichtdurchlässigen Fläche sowie eventuelle Abschattungen von Teilen des Himmelsgewölbes
berücksichtigt.
Zur Übersicht über k4 hier
klicken.
Zur Ermittlung des Korrekturfaktors k4 werden der Minderungsfaktor
ke, der die Minderung der Wirkung des Lichtschachtes,
der Reflexionsgrad
rS der Wände
des Lichtschachtes und w, der Schachtindex, benötigt.
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