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Eurolux
vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
       
 
Das Fensterputzen gehört in jedem bundesdeutschen Haushalt zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben. Je nach Gegend und Verschmutzungsgrad sind die Fenster alle vier bis sechs Wochen dran. Dabei widmet sich dieser Aufgabe meist die Hausfrau, oftmals mit viel Hingabe. Verschiedene Reiniger, Pflegemittel und Putztechniken werden eingesetzt, damit die Glasscheiben von innen und außen möglichst streifenfrei sauber werden. Selbstverständlich werden schonende Reinigungsverfahren ohne scheuernde Putzmittel für Rahmen und Scheiben benutzt, damit es keine Kratzer oder Beschädigungen der empfindlichen Gläser gibt.

Doch im harten Alltagsleben am Arbeitsplatz werden die im Dach eingebauten Oberlichter, die eigentlich Tageslicht spenden sollen, meist sträflich vernachlässigt. Obwohl die glatten Flächen einen gewissen Selbstreinigungseffekt haben, sind sie aufgrund fehlender Reinigung von innen und außen nach einigen Jahren verschmutzt und lassen nur noch einen kleinsten Teil des lebensnotwenigen Lichts durch.
(Zur Bedeutung des Tageslichts auf den menschlichen Organismus hier klicken.)

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV Anlage 1 Punkt 3.4) müssen die Arbeitsstätten aber möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Der Tageslichteintritt in den Raum kann jedoch durch starke Verschmutzungen oder Alterung des Materials behindert werden. Derartige Mängel müssen umgehend beseitigt werden. Eine darauf abstellende behördliche Anordnung nach § 120 f Gewerbeordnung ist möglich.

Die eigentliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Instandhaltung und Reinhaltung, also auch zur Wartung der lichtspendenden Flächen, ergibt sich aus § 4 (1) bzw. 4 (2) ArbStättV. Weitergehende Hinweise zur Reinigung und Instandhaltung enthält die neue Technische Regel für Arbeitsstätten A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände (ASR A1.6)

In jedem Fall sind jedoch vor Beginn aller Arbeiten an und in Lichtbändern unbedingt die Herstellervorschriften und -hinweise und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften zu beachten.

Zur Wartung von Lichtbändern hier klicken.
Zur Reinigung von Lichtbändern hier klicken.