Das Fensterputzen gehört in jedem bundesdeutschen Haushalt zu den
regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben. Je nach Gegend und
Verschmutzungsgrad sind die Fenster alle vier bis sechs Wochen dran.
Dabei widmet sich dieser Aufgabe meist die Hausfrau, oftmals mit
viel Hingabe. Verschiedene Reiniger, Pflegemittel und Putztechniken
werden eingesetzt, damit die Glasscheiben von innen und außen
möglichst streifenfrei sauber werden. Selbstverständlich
werden schonende Reinigungsverfahren ohne scheuernde Putzmittel
für Rahmen und Scheiben benutzt, damit es keine Kratzer oder
Beschädigungen der empfindlichen Gläser gibt.
Doch im harten Alltagsleben am Arbeitsplatz werden die im Dach eingebauten
Oberlichter, die eigentlich Tageslicht spenden sollen, meist sträflich
vernachlässigt. Obwohl die glatten Flächen einen gewissen
Selbstreinigungseffekt haben, sind sie aufgrund fehlender Reinigung
von innen und außen nach einigen Jahren verschmutzt und lassen
nur noch einen kleinsten Teil des lebensnotwenigen Lichts durch.
(Zur Bedeutung des Tageslichts auf den menschlichen Organismus hier
klicken.)
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV
Anlage 1 Punkt 3.4) müssen die Arbeitsstätten aber
möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Der Tageslichteintritt
in den Raum kann jedoch durch starke Verschmutzungen oder Alterung
des Materials behindert werden. Derartige Mängel müssen
umgehend beseitigt werden. Eine darauf abstellende behördliche
Anordnung nach § 120 f Gewerbeordnung ist möglich.
Die eigentliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Instandhaltung
und Reinhaltung, also auch zur
Wartung der lichtspendenden Flächen, ergibt sich aus §
4 (1) bzw. 4 (2) ArbStättV. Weitergehende Hinweise zur Reinigung und Instandhaltung enthält die neue Technische Regel für Arbeitsstätten A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände (ASR A1.6)
In jedem Fall sind jedoch vor Beginn
aller Arbeiten an und in Lichtbändern unbedingt die
Herstellervorschriften und -hinweise und die Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) der Berufsgenossenschaften zu
beachten.
Zur Wartung von Lichtbändern
hier klicken.
Zur Reinigung von Lichtbändern
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