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Auf dieser Seite haben wir für den auf dem Dach tätigen Fachmann die wichtigsten Informationen rund um das Thema Dachlichtbänder komprimiert zusammengestellt.
Ein Klick auf den gewünschten Menüpunkt führt Sie direkt zum Thema.
   
 

Dachlichtbänder

Typen

Die Mitglieder unseres Fachverbandes bieten dem Markt eine große Auswahl unterschiedlicher Dachlichtbandkonstruktionen an. Im Prinzip bauen alle Konstruktionen über einem rechteckigen bzw. in Sonderfällen einem quadratischen Grundriss auf. Das besondere Wesen der Lichtbänder ist ihre theoretisch unbegrenzte Länge bei gleicher Breite. Vom Bautyp wird zunächst unterschieden in:

  • Dachlichtbänder (auch Oberlichtbänder genannt) und
  • Shedlichtbänder

 

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Dachlichtbänder bestehen im Gegensatz zu Shedlichtbändern komplett aus lichtdurchlässigen Elementen über dem gesamten Bereich der Dachdurchtrittsöffnung.

 




Von der Bauform her werden Dachlichtbänder unterschieden in:

  • gewölbt (tonnenförmig)
    • flach gewölbt
    • halbkreisförmig
  • satteldachförmig (Dachreiter)
  • Sonderbauformen (Kombination aus flachen und gebogenen Abschnitten)
flach gewölbt halbkreisförmig

 


satteldachförmig (Dachreiter) Sonderbauformen (Kombination aus flachen und gebogenen Abschnitten)

Die Giebelelemente stehen i. d. R. senkrecht, bei Satteldachreitern können sie auch abgewalmt sein. Shedlichtbänder besitzen auf einer Seite, meistens der Südseite, einen lichtundurchlässigen Shedrücken.

Shedlichtbänder gibt es:

  • symmetrisch (30/30; 45/45),
  • unsymmetrisch (30/60).



Sonderkonstruktionen:

Je nach Bedarf und Menge sind unsere Mitgliedsunternehmen aber auch in der Lage, hier nicht aufgeführte Sonderbauformen über speziellen Grundflächen nach Kundenwünschen herzustellen. So sind der architektonischen Freiheit keine Grenzen gesetzt. Fragen Sie hierzu bei unseren Verbandsmitgliedern an.
Zur Mitgliedsliste hier klicken.

 

  Mehrfachnutzen von Lichtkuppeln und Lichtbändern

Ausführungen von Dachlichtbändern

Es gibt:

  • starre und
  • öffenbare (lüftbare) Dachlichtbänder


Bei starren Dachlichtbändern ist die Lichtschale fest mit der Aufkantung verbunden.

Bei Lichtbändern gibt es verschiedene Öffnungsmöglichkeiten, die konstruktions- und herstellerabhängig sind. Zunächst besteht die Möglichkeit, die ganze Lichtschale von Auflager zu Auflager spannend mit seitlichen Dichtprofilen über Scharniere mit der Aufkantung beweglich zu verbinden. Alternativ können in eine Öffnung einer Lichtschale Lüfterflügel mittels eines Blendrahmens und Scharnieren eingebaut sein.

Über Öffneraggregate können die komplette Schale oder der Lüfterflügel zu Lüftungszwecken angehoben werden. Unter Zubehör finden Sie weitere Angaben über die verschiedenen manuellen, elektrischen oder pneumatischen Öffneraggregate. Unter Lüftung finden Sie detaillierte Informationen zur Wirkung und zum Nutzen der energiesparenden natürlichen (freien) Lüftung.

Mehr Informationen über Lichtbänder als Rauchabzugsgeräte gibt es unter RWA.

Materialien der Dachlichtbänder

Für die lichtdurchlässigen Teile der Lichtbänder werden heute vornehmlich Kunststoffe verwendet. Daneben kommt auch Glas zum Einsatz. Zu unterscheiden sind bei Kunststoffen

Thermoplaste sind Chemiewerkstoffe, die sich oberhalb einer Temperatur verformen, schmelzen und schweißen lassen. Als gängige Thermoplaste sind zu nennen Polymethylmethacrylat (PMMA), besser bekannt als Acrylglas, ®Plexiglas oder Perspex®, und Polycarbonat (PC), bekannt als Makrolon® oder Lexan®. Als relativ neue Werkstoffe kommt zunehmend glykolisiertes Polyethylenterephthalat (PETG) und Styrol-Acrylnitril (SAN) zum Einsatz.

Die Verformbarkeit der Thermoplaste unter Wärme nutzt man aus, um das Rohgranulat durch Extrudieren zu Halbzeugen in Form von Massivplatten oder Hohlkammerprofilen (Bezeichnung Stegdoppel- oder Stegdreifachplatte) zu bringen.

PMMA ist ein hochwertiger Kunststoff, der sich vor allem durch seine hohe Lichtdurchlässigkeit und ausgezeichnete Bewitterungseigenschaften auszeichnet. Selbst nach langer Bewitterung ist kein nennenswerter Transmissionsverlust erkennbar. Ist das Material zu Massivplatten oder Stegdoppelplatten für Lichtbänder extrudiert worden, wird die Baustoffklasse B2 - normal entflammbar - erreicht.

Bei PMMA-Stegdoppelplatten mit einem Flächengewicht von ca. 5 kg/m2 und einer Dicke von 16 mm (SDP 16) wurde ein Ut-Wert nach DIN EN 1873 bzw. prEN 14963 von 2,9 W/(m2.K) ermittelt, bei Stegdreifachplatten (S3P) gleicher Dicke verringerte er sich durch die zusätzliche Luftschicht auf 2,4 W/(m2.K). Für Anwendungen im Baubereich ist auch das Schalldämmverhalten wichtig. An den Platten SDP oder S3P wurde ein bewertetes Schalldämmmaß Rw von 23 dB festgestellt.
Das Material PMMA splittert bei der mechanischen Bearbeitung leicht und ist sehr stoßempfindlich. Der Be- und Verarbeitung ist deshalb besondere Sorgfalt zu widmen.

In klarer Ausführung ist kaum eine Streuung des Sonnenlichts vorhanden; es werden daher weiß eingefärbte, sogenannte opale Plattentypen empfohlen, um Blendungserscheinungen zu vermeiden.

 

PC ist ein Kunststoff mit sehr hoher Schlagzähigkeit, wodurch er gute Sicherheit gegen Hagelschlag und Steinwürfe bietet. In Eissporthallen werden aus diesem Grunde z.B. durchsichtige Schutzwände aus PC-Massivplatten eingesetzt. Das Material ist relativ elastisch und lässt kleine Kaltverformungsradien (> 150 . d bei Stegplatten, d = Plattendicke) zu.
Die Lichtdurchlässigkeit ist ähnlich hoch wie bei PMMA, weshalb auch hier weiß eingefärbtes Material für die Verwendung in Dachlichtbändern empfohlen wird. Die aus PC hergestellten Stegplatten sind aufgrund der geringen Gurt- und Stegdicke sehr leicht, haben aber dennoch ein ausreichendes Wärmedämmverhalten (z. B. Ut = 3,1 W/(m2.K) nach DIN EN 1873 bzw. prEN 14963 für eine 10 mm Stegdoppelplatte).

Die Eigenschaft von Luft ein guter thermischer Isolator zu sein, haben sich die Hersteller von Stegplatten zu Nutze gemacht und eine Vielzahl von unterschiedlichen Geometrien mit vielen Kammern entwickelt (z. B. K-Struktur). Beispielhaft ist hier eine Stegsechsfachplatte gezeigt. Der Hersteller gibt für die Dicke 20 mm einen U-Wert von 1,67 W/(m2.K) ermittelt nach ASTM C 976/90 an.

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Quelle: Bayer Sheet Europe

Allerdings schlägt sich das niedrige Gewicht in einem geringerem Schalldämmverhalten nieder, denn eine SDP 10 mit einem Flächengewicht von 2,1 kg/m2 erreicht ein Rw von 20 dB.
Um die Witterungsbeständigkeit zu gewährleisten, werden oberflächenvergütete Platten, durch Coextrusion, oder durch Lackierung, angeboten. Beim Brandverhaltens sind die dünnen Platten bis 10 mm Dicke und zwei S3P16 in klarer Ausführung in die Baustoffklasse B 1 - schwer entflammbar - eingestuft. Bauaufsichtlich zugelassene Konstruktionen aus PC-Stegplatten gelten in der Regel als „weiche Bedachung“, und können so als Wärmeabzug eingesetzt werden. Spezielle Konstruktionen können die Prüfung nach DIN 4102 Teil 7 bzw. DIN CEN/TS 1187 („harte Bedachung“) bestehen.

PETG ist ein schlagfester, optisch hochwertiger Kunststoff mit guten Verarbeitungsmöglichkeiten. Er ist besonders geeignet für industrielle Anwendungen wie Abdeckungen, Schutz- oder Sichtscheiben, schlagfeste Displays in der Werbung und wird auch in der Nahrungsmittelindustrie für Verpackungen oder Behälter (PET-Flaschen) eingesetzt. Auch im Baubereich findet er für Überdachungen oder Sichtverglasungen (UV-stabilisiertes Material) immer mehr Verwendung.

SAN ist ein transparenter und formstabiler Kunststoff mit leicht gelblicher Eigenfarbe, der zunehmend Verwendung für Lichtkuppelschalen findet. SAN ist weitgehend spülmaschinengeeignet, aber nur bedingt UV-resistent. Für besonders hohe Formstabilität sind auch glasfaserverstärkte Typen erhältlich. Für Anwendungen, bei denen eine hohe Schlagzähigkeit nötig ist, wird ein Butylkautschuk dazugegeben. Dieses Material heißt dann Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS).

Duroplaste hingegen sind Chemiewerkstoffe, die sich nach einem Aushärteprozess in der Wärme nicht mehr verformen lassen. Sie sind bis zum Erreichen der Zersetzungstemperatur nicht schmelz- oder schweißbar. Verwendung findet glasfaserverstärktes, ungesättigtes Polyesterharz (GF-UP). Die Lichtelemente werden einzeln in Formen im Handauflegeverfahren oder aus Massivplattenware aus kontinuierlicher Fertigung hergestellt.

Lichtbänder werden auch aus
glasfaserverstärktem ungesättigten Polyesterharz (GF-UP), auch unter der Kurzbezeichnung GfK (glasfaserverstärkter Kunststoff) bekannt hergestellt. GF-UP hat einen hohen E-Modul, der natürlich vom Glasgehalt (Flächenglasgewicht) abhängig ist. Wegen der hohen Festigkeit bietet dieses Material eine gleich gute Sicherheit gegen Hagelschlag und Steinwurf wie PC-Platten. Flachplatten aus Polyester können mit einer hohen Transparenz - allerdings ohne klare Durchsicht - hergestellt werden.
Durch die eingebetteten Glasfasern haben GF-UP-Platten ein gutes Lichtstreuverhalten. Für Lichtkuppeln werden, wie bei den Thermoplasten, auch weiß eingefärbte Platten empfohlen. GF-UP erweicht und schmilzt unter Wärmeeinwirkung nicht, ebenso tropft es im Brandfalle nicht ab. Das Material ist in die Baustoffklasse B 2 - normal entflammbar - eingestuft. Konstruktionen aus GF-UP können die Prüfung nach DIN 4102 Teil 7 („harte Bedachung“) bestehen .

Es werden doppel- und dreischalige Konstruktionen angeboten, deren Ut-Werte nach DIN EN 1873 bzw. prEN 14963 bis zu 1,2 W/(m2.K) reichen können.

Den u. a. von einfachem Wellpolyester bekannten Negativerscheinungen „Vergilben“ und „Freiliegen von Glasfasern“ mit einhergehender starker Schmutzansammlung begegnet man heute erfolgreich durch Verwendung von hochwertigen Harzen mit UV- Absorbern, Acrylatbeimengungen und zusätzlichen Oberflächenschutzschichten aus Reinharz (Gelcoat). Auch hat sich die Vergütung der Oberfläche durch eine PVF-Folie seit Jahren bewährt.

Für architektonisch gestaltete Oberlichter werden auch Glaskonstruktionen eingesetzt, die bei raumabschließenden Bauteilen aus tragenden Sprossen aus Stahl oder Aluminium und Verscheibungen aus Isolierglas bestehen können.
Das dabei verwendete Mehrscheiben-Isolierglas ist eine Verglasungseinheit aus mehreren Glasscheiben, die durch luft- oder gasgefüllte Zwischenräume getrennt sind. Mit Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) kann eine wesentlich bessere Wärmeisolation erreicht werden als mit Einfachscheiben. Aus diesem Grund ist heute in Deutschland i.d.R.der Einsatz von MIG vorgeschrieben (Wärmeschutzverordnung).

Die Innenscheibe von Verglasungen bei schrägem Einbau, Shed-Dächern usw. muss splitterbindend sein (Überkopf-Verglasungen). Deshalb kommen nur Verbund-Sicherheitsgläser (VSG) oder Gläser mit Drahtnetzeinlage (Drahtglas) hierfür in Betracht.

Splitterbindende Verglasungen schützen Personen, die sich unter ihnen befinden, vor Verletzungen durch herabfallende Glassplitter. Mit dem Erscheinen der „Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Überkopf-Verglasungen“ des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) ist die Verwendung splitterbindender Gläser verbindlich geworden.

Wärmeschutz

Gegenwärtig wird DIN EN 14963 "Dachdeckungen - Dachlichtbänder aus Kunststoff mit oder ohne Aufsetzkränzen - Klassifizierung, Anforderungen und Prüfverfahren" überarbeitet. Dabei wird die Bestimmung des U-Wertes von Dachlichtbändern analog den Regelungen der DIN EN 1873 für Lichtkuppeln angepasst. Wesentlicher Grund hierfür ist die besondere räumliche Geometrie dieser Bauteile. Dies bedingt, dass zukünftig zum U-Wert auch die zugehörige Abwicklungsfläche angegeben werden muss. Neu ist ebenfalls die Festlegung einer Referenzgröße, um die Produkte verschiedener Hersteller miteinander vergleichen zu können.

prEN 14963 definiert folgende U-Werte:
Ut        Wärmedurchgangskoeffizient des lichtdurchlässigen Teils eines Dachlichtbandesr, in
            W/(m² × K) (kurz: U-Wert des transparenten Teils eines Dachlichtbandes)
At         Flächeninhalt der vom Umfang des lichtdurchlässigen Teils begrenzten,
            beanspruchten Außenfläche des lichtdurchlässigen Teils, in m²
Ur        Gesamtwärmedurchgangskoeffizient eines Dachlichtbandes einschließlich eines
            Einfassrahmens, sofern vorhanden, in W/(m² × K)
Ar         Oberfläche des Dachlichtbandes ohne Aufsetzkranz, in m²
Ur,ref   U-Wert des Dachlichtbandes (ohne Aufsetzkranz) bestehend aus transparentem Teil und
            gegebenenfalls einem Einfassrahmen) für die Referenzgröße, in W/(m² × K)
Urc      Gesamtwärmedurchgangskoeffizient eines Dachlichtbandes einschließlich des
            Einfassrahmens, sofern vorhanden, sowie des Aufsetzkranzes, in W/(m² × K)
Arc       Oberfläche des Dachlichtbandes mit Aufsetzkranz, in m²
Urc,ref300              
            Gesamtwärmedurchgangskoeffizient eines Dachlichtbandes mit Aufsetzkranz
            (300 mm Höhe, Referenzmodell), in W/(m² × K)
Arc,ref300
            Oberfläche des Dachlichtbandes mit Aufsetzkranz des Referenzmodells, in m²

Referenzgröße Dachlichtband:
Nennweite der Dachöffnung 2,00 m x 5,00 m
Kenngrößen: Ur,ref und Ar,ref

Referenzgröße Dachlichtband mit Aufsetzkranz:
Höhe des Aufsetzkranzes: 300 mm
Nennweite der Dachöffnung 2,00 m x 5,00 m

Kenngrößen: Urc,ref300 und Arc,ref300

Die Hersteller sollten demnach folgende Daten für ihre Produkte angeben:

  • die Wertekombination Ur,ref - Ar,ref oder Urc,ref300 - Arc,ref300 des Referenzmodells oder
  • die Wertekombination Ur - Ar oder Urc - Arc für die jeweilige Nennweite.


Mit Herausgabe der DIN 4108-4 im Februar 2013 ist die Möglichkeit eines pauschalen Nachweises des U-Wertes für Lichtbänder (Tabellenwerte für 2-schalig und 3-schalig) entfallen. In Abschnitt 6 ist jetzt für Dachoberlichter (Lichtkuppeln/Lichtbänder/Glasdächer) geregelt, wie der U-Wert zu bestimmen ist. Zudem sind in der Tabelle 13 der DIN 4108-4 für eine Reihe gängiger Schalenaufbauten Anhaltswerte dargestellt.
Die meisten Verglasungslösungen haben hingegen bessere Wärmedurchgangskoeffizienten als die aktuell in der o. g. DIN 4108 angegebenen Anhaltswerte. Höhere Werte können die Mitgliedsunternehmen des FVLR anhand von Prüfzeugnissen nachweisen. Klicken Sie hier, um sich eine Übersicht der wesentlichen technischen Daten von verschiedenen Kunststoffverglasungen anzusehen (Auszug aus DIN V 18599-4 bzw. DIN 4108-4).

Zu den Mitgliedern hier klicken.

Abmessungen

Wie schon oben ausgeführt wurde, können Dachlichtbänder theoretisch in unbegrenzter Länge eingebaut werden. Auch hinsichtlich der Breite sind die Möglichkeiten unserer Verbandsmitglieder eigentlich nur von den Transportmöglichkeiten (Ladefläche eines LKW) abhängig.
Beschränkungen gibt es u. U. eventuell in Abhängigkeit vom Brandverhalten der verwendeten Materialien. Über die maximal zulässigen Einbaumaße geben dann die Landesbauordnungen der Bundesländer bzw. die ergänzend erlassenen Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften Auskunft.

 

Aufsetzkränze

Bei Lichtbändern werden die Aufsetzkränze auch als Aufkantung oder als Zarge bezeichnet.

Typen der Aufsetzkränze

Es gibt:
  • selbsttragende Aufsetzkränze und
  • nicht selbsttragende Aufsetzkränze.
Selbsttragende Aufsetzkränze spannen freitragend von Pfette zu Pfette oder von Binder zu Binder. Nicht selbsttragende Aufsetzkränze benötigen eine tragende Unterkonstruktion z. B. in Form einer stabilen Auswechselung.

Materialien der Aufsetzkränze (Aufkantungen)

Für die Aufkantungen der Lichtbänder kommen verschiedene Werkstoffe zum Einsatz.

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Die Aufkantprofile für Lichtbänder werden bei selbsttragenden Konstruktionen i. d. R. aus verzinkten, gekanteten Stahlblechen hergestellt., die mit Wärmedämmung versehen werden.

Nichttragende Aufkant- oder Anschlussprofile zur Montage auf tragenden Unterkonstruktionen, z. B. Brettschichtholzbindern, bestehen daneben auch aus stranggepressten Aluminiumprofilen. Daneben werden auch unterschiedliche bauseitige Aufkantungen (z. B. Holzleimbinder) eingesetzt.


Die Aufsetzkränze sind in der Höhe so zu bemessen, dass der Abstand zwischen der fertigen Dachoberfläche und der Oberkante des Aufsetzkranzes mindestens 15 cm beträgt.
Werden innerhalb eines Lichtbandes RWA-Geräte eingesetzt, muss der vertikale Abstand zwischen der fertigen Dachoberfläche und der Austrittsöffnung des RWA-Gerätes mindestens 25 cm betragen.

Für den sach- und fachgerechten Anschluss der Aufsetzkränze an die unterschiedlichen Dachdeckungen und –abdichtungen (bituminöse, hochpolymere oder metallene) bieten unsere Mitgliedsfirmen diverse Anschluss-Systeme in Form von:

  • Dachbahnen-Anschluss-Systemen (Überhangstreifen/Schienen, Klemmleisten, Anschlusskragen) oder
  • einlamierten Anschlussstreifen (z. B. PVC) an.

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Anschlusstechnik.

Beständigkeit von Dachoberlichtkonstruktionen

Dachoberlichtkonstruktionen sind erwartungsgemäß so auszubilden, dass
- sie den üblichen äußeren atmosphärischen Beanspruchungen widerstehen und
- es während der üblichen Produktlebensdauer zu keinen wesentlichen Schäden an den verwendeten Materialien/Baustoffen kommt, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.

Das FVLR-Merkblatt 02 "Beständigkeit von Dachoberlichtkonstruktionen in normaler Atmosphäre ", das Sie hier downloaden können, zeigt dem Planer/Bauherrn/Nutzer/Anwender die Verwendungsbereiche für Dachlichtbandkonstruktionen auf, bei denen erfahrungsgemäß keine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit durch äußere und innere Umwelteinflüsse zu erwarten ist.


 
 

Zubehör

Unsere Verbandsmitglieder halten ein reichhaltiges Zubehörprogramm bereit, das im Regelfall über den Baustoff- oder Bedachungsfachhandel bezogen werden kann.

Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt Möglichkeiten auf, erhebt aber keinesfalls einen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere die mögliche Funktion „Rauch- und Wärmeabzug“ wird hier nicht abgehandelt. Klicken Sie bitte auf RWA.

Bezüglich der Verfügbarkeit und Liefermöglichkeit der unten genannten Zubehörteile sprechen Sie bitte unsere Mitgliedsfirmen an.

   
 

Lüftung:
natürliche Lüftung

manuelle Betätigung

  • Huböffner, ca. 300 mm Hubhöhe
  • Handhubstangen, verschiedene Längen
  • Spindelöffner, Solo/Tandem, ca. 300 mm Hubhöhe
  • Handkurbelstangen, verschiedene Längen, auch teleskopierbar
 
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elektrische Betätigung

  • Motoröffner, 24 V/ 230 V, 300/500 mm Hubhöhe, Solo/Tandem
    • Schubspindelmotor
    • Kettenmotor
  • Lüftungsschalter (AP-/UP-Lüftungstaster)
  • Regen-Sensoren
  • Wind-Automatik
  • Wind-Regen-Automatik
  • Temperatursteuerung
  • programmierbare Zeitschaltuhr für Feierabendsteuerung

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  pneumatische Betätigung
  • Pneumatik-Hubzylinder, 300/500/750/1000/1250 mm Hubhöhe, Solo/Tandem
  • Pneumatik-Handsteuerventile
  • Druckluft-Wartungseinheiten
  • Druckluftkompressoren
 
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  maschinelle Lüftung (Ventilatoren aufgebaut auf Lichtbänder)
  • Axialventilatoren
    • Lüftungsschalter (AP-/UP-Lüftungstaster)
    • AP-Drehzahlregler mit Umschalter (reversibel)
   
 

Blendschutz, Sonnenschutz:
Sonnenschutzanlagen mit textilem Behang, verschiedene Behangstoffe und Qualitäten

manuelle Betätigung

  • Bedienungsstab
  • Zugschnur
  • Griff

elektrische Betätigung
  • AP-/UP-Schalter
  • IR-Fernbedienung
  • Sonnenautomatik
  Verdunkelung, Verschattung:
 
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Verdunkelungsanlagen mit textilem Behang, verschiedene Behangstoffe und Qualitäten

manuelle Betätigung

  • Bedienungsstab
  • Zugschnur
  • Griff
elektrische Betätigung
  • AP-/UP-Schalter
  • IR-Fernbedienung
  • Sonnenautomatik
   
 

Insektenschutz:
Insekten sind eine lästige Plage. Insbesondere in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, wie z. B. Bäckereien, Großküchen oder Metzgereien, sind Insekten und Verschmutzungen von außen unerwünscht. Abhilfe schafft hier im industriellen, aber auch im privaten Bereich der komfortable luftdurchlässige Insektenschutz.

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Einbruchschutz:
Schützen Sie Ihren Besitz, denn Einbruchdiebstahl hat Konjunktur! Lösungen bieten hier z. B. fest eingebaute

  • Stahl-Gittermatten oder
  • stabile Stahlstäbe in Rahmen.

 
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Informationen zum Dacheinbau

Lichtbänder

Einbau- und Planungsgrundsätze

Lichtbänder sind Bauteile, die die Dachfläche durchdringen, wobei verschiedene und besondere konstruktive und verarbeitungstechnische Anforderungen zu beachten sind. Die Sicherheit und langfristige Haltbarkeit einer Dachabdichtung ist von der Sorgfalt der Detailplanung und –ausführung abhängig.

Durch die Berücksichtigung von Verarbeitungs- und Wartungsbedingungen werden bereits bei der Planung die richtigen Voraussetzungen für langfristig problemlose Flachdächer geschaffen.

 

Ausführliche und bebilderte Tipps und Hinweise liefert das FVLR-Heft 5 „Dachanschlüsse im Detail“.

Zur Heft-Info hier klicken.

Befestigung

Nur ausreichend dimensionierte Schraubverbindungen sichern die Verbindung der Grundprofile mit der Aufkantung zuverlässig gegen Windsog. Hinweise zu einer sicheren Befestigung auf Dachflächen liefert die FVLR-Richtlinie 03 Befestigungsmittel von Lichtkuppeln und Lichtbändern auf Dächern.

Harte Bedachung

In allen Bundesländern wird gefordert, dass die Dachflächen widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein müssen (harte Bedachung nach DIN 4102 Teil 7/ DIN CEN/TS 1187; DIN SPEC 91187). Die daraus resultierenden Regelungen für den Einbau von Lichtbändern (zulässige Größen, Abstände, Flächenanteile etc.) enthalten die Landesbauordnungen bzw. die ergänzend erlassenen Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften.
Für die Regelungen nach LBO hier klicken.

Abstände

Die untereinander einzuhaltenden Abstände zwischen Lichtkuppeln, Lichtbändern und Rauchabzugsgeräten und anderen Bauteilen sind in den LBO's, in Normen und Richtlinien geregelt. Um die Anschluß- und Detailarbeiten sachgemäß durchführen zu können und um den Wasserablauf nicht zu behindern, ist ein Mindestabstand von wenigstens 50 cm, besser 100 cm, einzuhalten.

Aufgehende Wände

Die Gefahr des Feuerüberschlags vom Dach in ein daran anschließendes höheres Gebäude gilt es zu minimieren. Besteht die aufgehende Wand aus nichtbrennbaren Materialien und sind keine Fenster vorhanden, so können Lichtkuppeln und Lichtbänder im Mindestabstand von 2,50 m angeordnet werden. Liegen jedoch Öffnungen in der angrenzenden Wandfläche, wird ein Abstand von ≥ 5,0 m gefordert.

Brandwände

Durch und über das Dach geführte Brandwände teilen große Dachflächen in kleinere Brandabschnitte ein. Zwischen Lichtkuppeln bzw. Lichtbändern und Brandwänden ist ein Mindestabstand von 1,25 m (unterschiedlich in den jeweiligen LBO geregelt) einzuhalten, um im Brandfall ein Überschlagen des Feuers zu vermeiden. Für Rauchabzugsgeräte gelten deutlich größere Abstände.

Dachrandbereich

Oberlichter sollen grundsätzlich nur im mittleren Bereich des Daches eingesetzt werden, da im Dachrand- und Eckbereich (max. 1/8 der Gebäudebreite) höhere Windlasten auftreten.
Nach Eurocode DIN EN 1991-1-4 ist der Bereich erhöhter Windlasten im Rand- und Eckbereich von Dächern neu geregelt. Er beträgt bezogen auf die angeströmte Seite in der Breite in der Ecke e/4 und in der Tiefe im Randbereich e/10. Hierbei ist e = b oder 2 H (Der kleinere Wert ist maßgebend), wobei b die Breite der angeströmten Seite und H die Gebäudehöhe ist.

Windrichtung

Lichtkuppeln und Lichtbänder, die auch zur Raumentlüftung eingesetzt werden, sind so einzubauen, dass die Öffnerseite der Hauptwindrichtung gegenüber liegt. Dadurch entsteht eine Sogwirkung, die nicht nur die natürliche Entlüftung unterstützt, sondern auch dem Eindringen von Nieselregen entgegenwirkt.

 

Rauchabzugsgeräte

Einzelne Rauchabzugsgeräte sollen mindestens 4 m, höchstens 20 m voneinander entfernt liegen, damit eine gegenseitige Beeinflussung ausgeschlossen und eine gleichmäßige Entrauchung gewährleistet ist. Werden innerhalb eines Lichtbandes RWA-Geräte eingesetzt, muss der vertikale Abstand zwischen der fertigen Dachoberfläche und der Austrittsöffnung des RWA-Gerätes mindestens 25 cm betragen (DIN 18232-2:2003-06).

Abstände zu benachbarten Bauteilen im Dach

Benachbarte Bauteile im Dach (z. B. Kamine, Klimaanlagen, Lüftungsrohre, Blitzschutzständer, Photovoltaikanlagen etc.) sind zu Lichtbändern mit NRA-Funktion mit einem entsprechend großen Abstand so einzubauen, dass der Öffnungsvorgang der Geräte nicht beeinträchtigt wird (Schwenkbereich der Haube) und die aerodynamische Wirksamkeit des RWA-Gerätes wie geprüft weiterhin gegeben ist.

Sind die in der nachstehenden Grafik dargestellten Rahmenbedingungen (Freiraum um das Gerät mind. 2,0 m für Bauteile, die die RWA-Austrittsöffnung nicht überragen; Freiraum mind. 5,0 m für alle Bauteile, die die RWA-Austrittsöffnung um max. 2,0 m überragen) eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass die aerodynamische Wirksamkeit des RWA-Gerätes nicht beeinträchtigt ist.

Absturz- und Durchsturzsicherungen

Maßnahmen während der Bauphase
Maßnahmen für spätere Arbeiten
Die verschiedenen Systeme zur Durchsturzsicherheit

Maßnahmen während der Bauphase

Nach der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung – BaustellV), die die Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG (Europäische Baustellenrichtlinie) darstellt, ist seit 1998 für Baustellen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, aus dem die Arbeitsschutzbestimmungen zu erkennen sind und der die Schutzmaßnahmen z. B. für die besonders gefährlichen Arbeiten enthalten muss. Wichtig ist schon mit Blick auf die spätere Nutzung (Reparaturen/Wartung/ Instandhaltung), dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bereits während der Bauphase Maßnahmen für ein "späteres" sicheres Betreten der Dachflächen berücksichtigt.

Besonders gefährliche Arbeiten sind gemäß Verordnung z. B. Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind.
Für diese gefährlichen Arbeiten bestehen sonstige Rechtsvorschriften, die von den Arbeitgebern bei der Ausführung von Bauarbeiten zum Schutz von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten sind (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die UVV „Bauarbeiten“ -VBG 37-).

Die Berufsgenossenschaften geben bei allen Sicherungsmaßnahmen den kollektiven den Vorzug vor den individuellen Sicherungsmaßnahmen. Kollektive Sicherungsmaßnahmen sind solche, von denen alle am Bau Beteiligten profitieren, wie z. B. Fangnetze über ungeschützten Dachöffnungen oder Geländer an Absturzkanten. Individuelle Maßnahmen dienen nur der Sicherung einer einzelnen Person, wie z. B. Geschirre, die über Seile oder Leinen an tragfähigen Anschlagpunkten (z. B. Securanten®) befestigt werden. Ausführliche Hinweise enthält die DGUV Regel 101-016 "Dacharbeiten" (bisherige BGR 203). Zu dieser und weiteren einschlägigen Regeln und Normen für Dacharbeiten hier klicken.

In Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der Bauberufsgenossenschaft Hannover hat der Fachverband FVLR ein Merkblatt erstellt, das sich speziell für die Bauphase mit der Handhabung von Absturzsicherungen in der Leistungsbeschreibung, Kalkulation und Abrechnung beschäftigt.

Zum Download dieses Merkblattes hier klicken.


Maßnahmen für spätere Arbeiten

Dachflächen werden i. d. R. nur gelegentlich für Inspektionen, Reparaturen oder Wartungen betreten. Dies dürfte nach den Erfahrungen des FVLR den Normalfall darstellen. Aus diesem Grund besteht auch keinerlei Forderung, dass Lichtbänder grundsätzlich "begehbar" ausgeführt werden müssen. Allerdings sind während der Durchführung der Arbeiten entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu beachten.

Warnhinweis: Grundsätzlich sind weder Lichtbänder noch Lichtkuppeln begehbar!


In Zusammenarbeit mit dem FVLR haben die Mitgliedsfirmen deshalb einen einheitlichen und dauerhaften Aufkleber entwickelt, der vorsorglich auf allen Lichtkuppeln, die nicht begehbar sind, als Information und als deutlicher Warnhinweis angebracht wird.
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Diese Aufkleber können Sie jetzt über unser Bestellformular bestellen! Ein Bogen mit 16 Aufklebern kostet 19,50 €. Hierin ist die gesetzl. Mehrwertsteuer enthalten. Die Abgabe erfolgt nur bogenweise. Hinzu kommen die mengenabhängigen Versandkosten.


"Begehbar" im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Terminologie bedeutet, dass Produkte die Prüfung auf Durchsturzsicherheit bestehen, aber keinesfalls, dass die Produkte regelmäßig betreten werden dürfen! Die Durchsturzsicherheit kann nach der GS-BAU-18 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten" nachgewiesen werden. In dieser Prüfung wird ein Sturz einer Person auf den Prüfkörper, z. B durch Fehltritt beim Rückwärtslaufen, durch ein Fallgewicht aus einer definierten Höhe simuliert.
Auch die europäischen Normen DIN EN 1873 "Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Lichtkuppeln aus Kunststoff - Produktfestlegungen und Prüfverfahren" und DIN EN 14963 "Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Dachlichtbänder aus Kunststoff - Klassifizierung, Anforderungen und Prüfverfahren" enthalten solche Prüfkriterien, die hinsichtlich des aufnehmbaren Lastniveaus sogar über die Anforderungen der GS-Bau-18 hinausgehen können.

Begehbare Konstruktionen müssen mit einem Prüfzeichen entweder "Durchsturzsicher" oder „Durchsturzsicher beim Einbau“ einer anerkannten Prüfanstalt, z. B. MPA oder LGA, gekennzeichnet sein.
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Die verschiedenen Systeme zur Durchsturzsicherheit

Die Systeme zur Durchsturzsicherheit lassen sich in folgende Gruppen gliedern:

  • Maßnahmen auf oder an der Lichtschalenkonstruktion,
  • Maßnahmen innerhalb der Lichtöffnung im Bereich des Aufsetzkranz,
  • Maßnahmen unterhalb des Aufsetzkranzes und
  • Kombinationen aus obigen Maßnahmen (z. B. für öffenbare Konstruktionen).

Maßnahmen auf oder an der Lichtelementkonstruktion
- außenseitige vollflächige Abdeckung der Konstruktion durch Gitter oder gelochte Bleche (auch nachträglicher Einbau möglich)
- Ausführung als durchsturzsicheres Lichtelement (stabile Lichtelementschale z. B. aus GF-UP oder PC, enger Tragprofilabstand )

Maßnahmen innerhalb der Lichtöffnung im Bereich des Aufsetzkranzes
- vollflächige Gitterkonstruktion (z. B. Gewebematten) innerhalb des Aufsetzkranzes
- Stabkonstruktionen durch die Wandungen des Aufsetzkranzes befestigt
- Stabkonstruktionen in Einbaurahmen (auch nachträglicher Einbau möglich)


Maßnahmen unterhalb des Aufsetzkranzes
- vollflächige Gitterkonstruktionen (auch für nachträglichen Einbau)

Kombinationen aus obigen Maßnahmen (z. B. für öffenbare Konstruktionen)

Die hier dargestellten Lösungen sind nur eine kleine Übersicht und stehen exemplarisch für die vielfältigen Möglichkeiten, die unsere Verbandsmitglieder anbieten. Klicken Sie hier, um sich die herstellerspezifischen Lösungen zur Durchsturzsicherheit anzusehen.

Die Einbauten in oder unterhalb des Aufsetzkranzes beeinflussen die aerodynamische Wirksamkeit eines RWA-Gerätes innerhalb eines Lichtbandes völlig untergeordnet, sodaß größtenteils die geprüften aerodynamischen Werte laut Gutachten erhalten bleiben.

Die hier gezeigten Lösungen stellen vielfach auch einen wirksamen Einbruchschutz dar, womit der Nutzer eine kostengünstige Paketlösung "Durchsturzsicherheit + Einbruchschutz" erhält. Hinsichtlich möglicher Ausführungen zum Einbruchschutz z. B. nach einschlägigen VdS-Richtlinien befragen Sie bitte unsere Mitgliedsfirmen.

Für die Bau-BG Rheinland und Westfalen hat der FVLR eine kompakte, 8-seitige Infoschrift für die Westentasche mit dem Titel "Absturz-/Durchsturzsicherung - Bei Lichtkuppeln und Lichtbändern" erarbeitet.

Zum Download dieser Information hier klicken.

 

 

Anschlusstechnik

Hinweis:

Die nachfolgenden Ausführungsdetails und Hinweise basieren auf der Praxiserfahrung der Ver-bandsmitglieder des FVLR. Sie entbinden den Anwender keinesfalls von der Pflicht, sich mit den jeweils gültigen Vorschriften und Richtlinien vertraut zu machen. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sind jedoch unverbindlich, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Allgemeines:

Dachdeckungen müssen regensicher, Dachdichtungen wasserdicht sein. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die Dachfläche, sondern er muss auch bei allen Dachanschlüssen und Dachdetails berücksichtigt werden.
Die Fachregeln des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks beschreiben und zeigen z. B. in den „Flachdachrichtlinien“ einige Konstruktionsdetails und Anschlusslösungen für den Bereich des Flachdaches, die als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten. Es gibt allerdings heute so viele Möglichkeiten, ein Dach zu decken und abzudichten, dass die Fachregeln keinesfalls alle denkbar möglichen Fälle aufzeigen und abhandeln können. Aus diesem Grund zeigen wir hier für verschiedene Aufkantungen und Anschlüsse systematisch auf, wie sach- und fachgerechte Einbau-Details für Lichtbänder aussehen.
Im geneigten Dach werden Lichtbänder meist auf dem First oder sofern zulässig (siehe Regelungen der jeweiligen LBO) in First-Traufe-Richtung, also quer zum First, eingebaut. Neben den statischen Aspekten muss bei Lichtbändern aufgrund ihrer Ausdehnung der Wasserabführung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Allgemeine Einbau- und Planungsgrundsätze finden Sie hier.
Ausführliche und bebilderte Tipps und Hinweise liefert auch das Heft 5 des FVLR „Dachanschlüsse im Detail“. Zum Bestellen hier klicken.

Aufkantungen:

Im Gegensatz zu Lichtkuppeln, die immer mit zugehörigen Aufsetzkränzen geliefert werden, werden Lichtbänder entweder auf Systemaufkantungen oder bauseitigen Aufkantungen montiert. Diese Aufkantungen oder auch Zargen können je nach Typ auch statisch tragende Funktionen übernehmen.
Nahezu alle Lichtbandhersteller bieten nichtselbsttragende Aufkantungen (Zargen/Basisprofile) passend zu ihren Lichtbandsystemen an. Da solche Konstruktionen die anzusetzenden Lasten aus dem Lichtband (Schneelast, Windlast, Eigengewicht) unmittelbar in die Unterkonstruktion abgeben, muss der Öffnungsrand wie bei Lichtkuppeln ausgewechselt und ausreichend dimensioniert werden.

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Einige Verbandsmitglieder bieten für ihre Lichtbandsysteme auch selbsttragende Aufkantungen in verschiedenen Höhen an, die freitragend von Binder zu Binder oder von Pfette zu Pfette die Lasten aus dem Lichtband aufnehmen und ableiten. Diese Konstruktionen werden bevorzugt bei Leichtdächern eingesetzt und fassen dann gleichzeitig die Trapezblechränder ein.

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Flachdächer (Dächer mit Dachbahnen)

Es gelten folgende Grundsätze:

  • Öffnungen in Dachflächen für Lichtbänder sind statisch auszuwechseln (Wechselträger oder selbsttragende Zarge).
  • Dachdurchdringungsbereiche von RWA-Geräten sind unter Beachtung von DIN 18234 auszuführen.
  • Sämtliche Dacheinbauteile sind zuverlässig dicht einzubinden.
  • Alle Anschluss- und Verbindungsstellen sind materialhomogen herzustellen.
  • Anschluss- und Verbindungsstellen sollen nach Möglichkeit aus der Abdichtungsebene herausgehoben werden.

Diese Grundsätze gelten auch für das Eindichten von Lichtbändern.

Nach den Flachdachrichtlinien des ZVDH sind Anschlüsse an Lichtbänder prinzipiell wie Anschlüsse an aufgehende Bauteile zu betrachten und gemäß Abschnitt 5.2.2 „Anschlüsse mit Abdichtungen“ auszuführen. Danach sollen Anschlussdachbahnen an Aufkantungen möglichst hochgeführt und mit versetzten bzw. unterteilten Bahnenlängen hergestellt werden. Sie sind im oberen Bereich abrutsch- und regensicher zu befestigen. Anschlussbahnen dürfen nicht fest mit dem Untergrund verbunden werden, da immer mit Bewegungen im Anschlussbereich gerechnet werden muss.
Der FVLR empfiehlt, die Höhe der Abdichtung bei allen Dachneigungen mindestens 15 cm über Oberfläche Belag, z. B. Kiesschüttung, Vegetationsschicht, zu führen. In schneereichen Gebieten ist gegebenenfalls eine größere Anschlusshöhe erforderlich.
Der Anschluss kann entweder mit Profilschienen an der aufgehenden bzw. senkrechten Aufkantung oder horizontal auf dem ebenen Schraubflansch der Aufkantung ausgeführt werden.
Anschluss mit Profilschiene (Pressschiene)
Die Dachabdichtung wird hochgeführt, und der Anschluss im aufgehenden bzw. senkrechten Bereich der Aufkantung mit Wandanschlussprofilen (Pressschienen) hergestellt. Überhangbleche und/oder dauerelastische Versiegelungsmassen dichten die obere, umlaufende Fuge ab und sorgen für Regensicherheit.
Dieser Anschluss kann vom Dachdecker in der Regel vor oder nach der Lichtbandmontage durchgeführt werden, wodurch die Terminkoordination der Gewerke erleichtert wird.

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Anschluss auf dem Schraubflansch

Bei dieser Lösung wird die Dach"ahn bis auf den waagerechten Schraubflansch der`Zarge geführt., wodurch die Kosten für Profilschienen und Dichtmassen entfallen. Zusätzlich wird die Dachbahn durch die Befestigung des Fuß{- oder Basisprofils des Lichtbandes auf dem Sch2aubflansch fixiert. Allerdings müssen die Dachbahnstöße dafür egalisiert sein, da die Fußprofile umlaufend eine ebene Auflage erford%rn. Die Anschlüsse dieser Variante können in kürzerer Zeit hergestellt werden, jedoch ist eine abgestimmte Montagearbeit zwischen Lichtbandhersteller (Zarge) und Dachdecker (Abdichtung) unerl&!uml;sslich.

Profilierte, geneigte Dächer

Einbau in Firstlage

Die Aufkantung eines im First liegenden Lichtbandes sollte mindestens 15 cm über der Profiloberfläche enden; üblicherweise ergeben sich in der Praxis durch die Dachneigung und die Lichtbandbreite jedoch meist größere Zargenhöhen. Der regensichere Anschluss zum Dachprofil erfolgt mit einem einfachen Blechzuschnitt, einem Zahnblech und einem üblichen Fugenfüller. Bei Kaltdächern muss dieser Anschluss im oberen Bereich auch die Entlüftung gewährleisten.

 

Einbau quer zum First

In First-Traufe-Richtung eingebaute Lichtbänder werden bei profilierter Dachdeckung an den Längsseiten mittels Zulageblechen eingedichtet. Die untere Breite des Bleches sollte mindestens zwei Hochpunkte des Dachprofils überdecken und so eine Wasserfalle bilden.

 

Achtung:

Grundsätzlich sollten Lichtbänder im profilierten Dach niemals inmitten einer Dachfläche parallel zum First platziert werden, da sie dort nicht in die Wasserabführung eingebunden werden können. Gegebenenfalls kann bei einem geringen Versatz zur Firstlinie eine abgewandelte Lösung mit teilweise profilierten Flanschen und Zulageblechen bis unter die Firstkappe ausgeführt werden. In allen anderen Fällen muss auf Lichtkuppeln ausgewichen werden, die zum profilgerechten und dichten Einbau Aufsetzkränzen mit vollständig profilierten Flanschen haben.

 

Pflege und Wartung von Lichtbändern

Das Fensterputzen gehört in jedem bundesdeutschen Haushalt zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben. Je nach Gegend und Verschmutzungsgrad sind die Fenster alle vier bis sechs Wochen dran. Dabei widmet sich dieser Aufgabe meist die Hausfrau, oftmals mit viel Hingabe. Verschiedene Reiniger, Pflegemittel und Putztechniken werden eingesetzt, damit die Glasscheiben von innen und außen möglichst streifenfrei sauber werden. Selbstverständlich werden schonende Reinigungsverfahren ohne scheuernde Putzmittel für Rahmen und Scheiben benutzt, damit es keine Kratzer oder Beschädigungen der empfindlichen Gläser gibt.

Doch im harten Alltagsleben am Arbeitsplatz werden die im Dach eingebauten Oberlichter, die eigentlich Tageslicht spenden sollen, meist sträflich vernachlässigt. Obwohl die glatten Flächen einen gewissen Selbstreinigungseffekt haben, sind sie aufgrund fehlender Reinigung von innen und außen nach einigen Jahren verschmutzt und lassen nur noch einen Teil des lebensnotwendigen Lichts durch.

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV Anlage 1 Punkt 3.4) müssen die Arbeitsstätten aber möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Der Tageslichteintritt in den Raum kann jedoch durch starke Verschmutzungen oder Alterung des Materials behindert werden. Derartige Mängel müssen umgehend beseitigt werden. Eine darauf abstellende behördliche Anordnung nach § 120 f Gewerbeordnung ist möglich.

Die eigentliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Instandhaltung und Reinhaltung, also auch einer Reinigung der lichtspendenden Oberlichtflächen ergibt sich aus § 4 (1) bzw. 4 (2) ArbStättV.

Unterlassungen im Zusammenhang mit diesen Vorgaben können die Funktion und die Lebensdauer des Produktes beeinträchtigen.

In jedem Fall sind jedoch vor Beginn aller Arbeiten an und in Lichtbändern unbedingt die Herstellervorschriften und -hinweise und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften zu beachten.

Wartung

Die Wartung von Oberlichtern ist eine Maßnahme der vorbeugenden Instandhaltung.
Diese Maßnahmen beinhalten nach Norm

Was muss gewartet werden?

Gemäß DIN EN 14963 soll die regelmäßige Wartung von Dachlichtbändern beinhalten:

  • Reinigung der Bauelemente,
  • Prüfen und eventuelles Ersetzen der Dichtungen,
  • Prüfen und Warten und eventuelles Austauschen von Zubehör,
  • Warten der Öffnungsvorrichtungen (falls vorhanden).
Unterlassungen im Zusammenhang mit diesen Vorgaben können die Funktion und die Lebensdauer des Produktes beeinträchtigen.

Reinigung

Lichtbandelemente

Die Lichtbandelemente werden entweder aus den thermoplastischen Kunststoffen Polymethymethacrylat (PMMA/Acrylglas), Polycarbonat (PC) oder aus dem duromeren Werkstoff GFK (glasfaserverstärktes ungesättigtes Polyesterharz – GF-UP) hergestellt. Sie haben eine porenlose und glatte Oberfläche, auf der sich der Schmutz meist nur schwer festsetzen kann.
Die Flächen werden vorzugsweise mit Pril®-Wasser o. ä., weichem Tuch oder Schwamm abgewischt, keinesfalls trocken abreiben! Für eine gründliche Reinigung empfehlen sich lösemittelfreie antistatische Kunststoffreiniger, die für Kunststoffe zugelassen sind. Keinesfalls dürfen Scheuermittel (Abrasiva) eingesetzt werden, da sie die Oberflächen zerkratzten.

Reinigung anderer Bauformen

Bei anderen Bauformen kommen vielfach ebene „Verglasungsmaterialien“ zum Einsatz. Neben den oben beschriebenen Kunststoffen ist das überwiegend Silikatglas. Ebene Kunststoffflächen werden wie unter „Lichtbandelemente“ beschrieben gereinigt.
Glasflächen werden wie Fensterscheiben gesäubert. Auch bei Glasscheiben dürfen zur Reinigung keinesfalls Scheuermittel (Abrasiva) eingesetzt werden,da sie die bei Funktionsgläsern beschichteten Oberflächen zerkratzen können.

Profilrahmen

Diese werden wie Kunststoff- Fensterrahmen gereinigt.

Warten von Dichtungen

Dichtungen sind auf Sitz und dichtes Schließen zu prüfen, zu reinigen, zu pflegen und gegebenenfalls zu erneuern.

Warten von Zubehör

Zubehörteile (Bauteile, Leitungen, Kabel etc.) sind auf Beschädigung zu prüfen und gegebenenfalls auszutauschen.

  • Bewegliche Teile wie Scharniere, Öffnerbeschläge oder Öffneraggregate sind auf Gangbarkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu schmieren.

Elektronische Bauteile

Der Witterung ausgesetzte elektronische Bauteile (z. B. Sonnen- oder Regensensoren) sind in Zuge der Wartung ebenfalls auf der Oberfläche zu säubern, da sich auf ihnen Schmutzpartikel und Vogelkot ablagern kann, was u. U. die Funktionsfähigkeit des Bauteils beeinträchtigt.

In jedem Fall sind jedoch vor Beginn aller Arbeiten an und in Lichtkuppeln unbedingt die
Herstellervorschriften und -hinweise und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
der Berufsgenossenschaften zu beachten.

Die Mitgliederfirmen bieten auch eine Überprüfung und Reinigung der vorhandenen Lichtbandsysteme an.

 

Wartung von Rauchabzugsgeräten

Um die dauerhafte Funktionstüchtigkeit einer eingebauten Rauchabzugsanlage zu gewährleisten und den Wert dieser Investition zu erhalten, ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung dieser ruhenden Sicherheitsanlage unverzichtbar. Die Wartung ist als eine wesentliche Sorgfaltspflicht des Bauherrn oder des Betreibers in den unterschiedlichsten Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vorgeschrieben. Bei unterlassener Wartung drohen dem Bauherren oder Betreiber neben der Gefahr von Bußgeldern und der Betriebsschließung durch die Behörden auch der Verlust von Gewährleistungsansprüchen und nach einem Brandfall bei einem Versagen der NRA noch weitere zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen.

Wer darf warten?

Für Arbeiten, bei denen die Sicherheit der baulichen Anlagen von der besonderen Sachkenntnis des ausführenden Unternehmens abhängt, wie es bei NRA der Fall ist, muss der Wartungsunternehmer auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörden seine Eignung nachweisen. Dies gilt neben der Wartung auch für die Instandsetzung einer RWA.
Diese Arbeiten sollten deshalb nur solchen Unternehmen anvertraut werden, die über das erforderliche Know-how, über geschultes Fachpersonal und die zur Ausführung der jeweiligen Arbeiten erforderlichen (z. T. Spezial-) Werkzeuge, in den Prüfungszeugnissen gelistete Originalaustausch- und Zubehörteile verfügen, nach VdS und ISO 9000 zertifiziert, vom Systemhersteller bzw. Errichter autorisiert sind und auch für einen eventuellen Versagensfall eine entsprechende Rückgriffdeckung (Haftpflichtversicherungssumme und ausreichend hohes Stammkapital) bieten können.

    Forderung nach DIN 18232-2:
    " Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA
    qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden."

(Anmerkung: also Qualifikation für die jeweils im Objekt eingebaute Rauchabzugsanlage erforderlich)
Die Anerkennung einer solchen Qualifikation erfolgt zum Beispiel durch die Autorisierung durch den Systemhersteller oder den Errichter der jeweils installierten Rauchabzugsanlage.

Forderungen nach VOB § 13:

.... beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
abweichend von Absatz 1 (nur) 2 Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen.

 

Der FVLR empfiehlt dringend, die Wartungsarbeiten möglichst immer vom jeweiligen Systemhersteller bzw. Errichter der installierten Anlage oder durch einer von diesem autorisierten Fachfirma durchführen zu lassen.

Nach den VdS-Richtlinien dürfen Instandsetzungsarbeiten an RWA nur von solchen Fachfirmen durchgeführt werden, die u.a. eine Lieferzusage des jeweiligen Systemherstellers über Originalersatzteile vorlegen können. Für Anlagen, bei denen die Versicherer Rabatte auf die Feuerversicherungsprämien gewähren, darf die Behebung festgestellter Mängel nur durch eine vom VdS anerkannte RWA-Fachfirma durchgeführt werden.
Die im FVLR zusammengeschlossenen Firmen sind vom VdS als RWA-Fachfirmen zertifiziert.

Wartungsvertrag

Der FVLR empfiehlt den Bauherren/Betreibern von Gebäuden mit Rauchabzugsablagen, diese im Rahmen eines Wartungsvertrages mindestens 1 x jährlich durch anerkannte RWA-Fachfirmen warten und gegebenenfalls instandsetzen zu lassen.

Mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages kann der im Brandfall Verantwortliche die Schadensauswirkung und sein eigenes Haftungsrisiko verringern. Weiter kann er so jederzeit Dritten gegenüber (z.B. der Bauaufsichtbehörde, bei Kontrollen gem. Prüfverordnung, der Versicherung usw.) belegen, dass er seinen Verpflichtungen, die RWA ständig einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.

Durch den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer qualifizierten RWA-Fachfirma

  • werden keine Termine mehr vergessen,
  • reduziert sich der eigene Kontrollaufwand,
  • werden die Kosten transparent und kalkulierbar,
  • werden die Hersteller- und Errichtervorgaben beachtet,
  • werden nur für den Einbau erlaubte Austausch- oder Ersatzteile verwendet,
  • wird die Haftung gegenüber Behörden und Versicherungen geringer,
  • steht im Notfall Hilfe zur Verfügung.

 

Werterhalt

Der Fachmonteur erkennt im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Wartung nicht nur Beschädigungen und Zerstörungen an den Komponenten der Rauchabzugsanlage, sondern dazu z.B. auch Veränderungen im baulichen Umfeld.
Damit können eine Instandsetzung frühzeitig initiiert, teuere - weil oft lange unbemerkt - Langzeitschäden meist verhindert oder zumindest reduziert werden.
Eine regelmäßig gepflegte und gewartete RWA bleibt so über viele viele Jahre funktions- und einsatzbereit. Die Investition kann so über einen wesentlich längeren Zeitraum genutzt und steuerlich abgeschrieben werden.

Die im FVLR zusammengeschlossenen Firmen sind vom VdS als RWA-Fachfirmen zertifiziert.

Im FVLR-Heft 7 können weitere Informationen zur Wartung und Instandhaltung von RWA nachgelesen werden.

 

Der FVLR empfiehlt aus diesen Gründen den Betreibern von Gebäuden mit RWA, diese mindestens 1 x jährlich durch anerkannte RWA-Fachfirmen warten und gegebenenfalls instandsetzen zu lassen. Durch den Abschluss eines sehr vorteilhaften Wartungsvertrages kann er im Brandfall die Schadensauswirkung und sein eigenes Haftungsrisiko verringern. Weiter kann er so jederzeit belegen, dass er seinen gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Verpflichtungen, die RWA ständig einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.

Ein Musterwartungsvertrag ist ebenfalls im FVLR-Heft 7 enthalten.