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RWA
Wärmeabzug
Eurolux
vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
   
 

Lichtbänder können Innenräume beliebiger Größe ausreichend und wirtschaftlich mit Tageslicht versorgen. Die Entscheidung über das System (Lichtkuppel oder Dachlichtband) hängt von architektonischen Überlegungen und der jeweiligen Aufgabenstellung ab.

  Neubau

Zunächst errechnet der erfahrene Tageslichttechniker die benötigte Gesamtöffnungsfläche, um danach, abhängig von Form und Nutzung des Raumes, sowie der Konstruktion des Daches die Anordnung der Einzellichtflächen zu planen.

Im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit sind dabei Lösungen mit mehreren kleinen Lichtbändern der Anordnung weniger großer Lichtbänder überlegen. Besonders bei größeren und höheren Gebäuden und entsprechender Nutzung kann auch mit Dachlichtbändern eine gleichwertige Ausleuchtung erzielt werden. Die Investitionskosten pro m2 Lichtfläche und die Montagekosten für das Anlegen, Auswechseln und Eindichten der Einheiten sind bei wenigen großen Lichtbandflächen meist geringer als bei vielen kleinen Lichtkuppeln. Empfehlenswert und sinnvoll ist häufig eine Kombination von Lichtkuppeln und Lichtbändern.

Sanierung

Hier ist die Wahl in der Regel durch die vorliegende Öffnung entschieden. Art, Anzahl und Größe sind vorgegeben und sollen aus Kostengründen meistens beibehalten werden.

Bei der Planung der Anordnung der Oberlichter auf der Dachfläche muss bedacht werden, dass der Dachdecker ausreichend Platz zwischen den Bauteilen hat, um diese fachgerecht eindichten zu können. Als Mindestabstand ist 1,0 m zwischen den einzelnen Lichtkuppeln vorzusehen. So werden u. a. auch unzugängliche Schmutzecken vermieden.

Für die Größen- und Materialauswahl der Oberlichter gelten folgende Faustregeln:
  • Mittenabstand der Oberlichter untereinander höchstens so groß wie die Höhe von deren Unterkante über dem Boden,
  • lichte Breite von Lichtbändern nicht größer als die halbe Raumhöhe,
  • Verglasung mit lichtstreuendem und dabei gut lichtdurchlässigem Material.

Oberlichter sind weiterhin so anzuordnen, dass im Brandfall ein Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder Nachbargebäude übergreifen kann. In diesem Zusammenhang sind die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) zu beachten.

Alle Dacheinbauten sind von der Ausrichtung her so einzuplanen, dass die ordnungsgemäße Entwässerung der Dachfläche nicht behindert wird. Dies gilt ganz besonders für Lichtbänder.