Lichtkuppeln können Innenräume beliebiger Größe ausreichend und wirtschaftlich mit Tageslicht
versorgen. Die Entscheidung über das System (Lichtkuppel oder Dachlichtband) hängt u.a. von architektonischen Überlegungen und der jeweiligen
Aufgabenstellung ab.
Neubau
Zunächst errechnet der erfahrene Tageslichttechniker die benötigte
Gesamtöffnungsfläche, um danach, abhängig von Form und Nutzung des Raumes, sowie der Konstruktion des Daches die Anordnung der Einzellichtflächen zu planen. Im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit sind dabei Lösungen mit mehreren kleinen Lichtkuppeln der
Anordnung weniger großer Lichtbänder überlegen. Besonders bei größeren und höherenGebäuden und entsprechender Nutzung kann auch mit
Dachlichtbändern eine gleichwertige Ausleuchtung erzielt werden.
Die Investitionskosten pro m2 Lichtfläche und die Montagekosten für das
Anlegen, Auswechseln und Eindichten der Einheiten sind bei wenigen großen Lichtbandflächen meist geringer als bei vielen kleinen Lichtkuppeln.
Empfehlenswert und sinnvoll ist häufig eine Kombination von Lichtkuppeln und Lichtbändern.
Sanierung
Hier ist die Wahl in der Regel durch die vorliegende Öffnung entschieden. Art, Anzahl und Größe
sind vorgegeben und sollen aus Kostengründen meistens beibehalten werden.
Bei der Planung der Anordnung der Oberlichter auf der Dachfläche muss bedacht werden, dass der Dachdecker
ausreichend Platz zwischen den Bauteilen hat, um diese fachgerecht eindichten zu können. Als Mindestabstand ist 1,0 m zwischen den einzelnen
Lichtkuppeln vorzusehen. So werden u. a. auch unzugängliche Schmutzecken vermieden.
Für die Größen- und Materialauswahl der Oberlichter gelten folgende Faustregeln:
- Mittenabstand der Oberlichter untereinander höchstens so groß wie die Höhe über dem Boden,
- lichte Breite von Lichtbändern nicht größer als die halbe Raumhöhe,
- Verglasung mit lichtstreuendem und dabei gut lichtdurchlässigem Material.
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Oberlichter sind weiterhin so anzuordnen, dass im Brandfall ein Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder
Nachbargebäude übergreifen kann. In diesem Zusammenhang sind die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen (LBO)
zu beachten.
Alle Dacheinbauten sind von der Ausrichtung so einzuplanen, dass die ordnungsgemäße
Entwässerung der Dachfläche nicht behindert wird. Dies gilt ganz besonders für Lichtbänder.
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