Für die zulässige Art der Ausführung von Dächern
insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes hat jedes
Bundesland seine eigene Formulierung in der jeweiligen Landesbauordnung
(LBO) gefunden, die in wichtigen Einzeldetails voneinander abweichen.
Ergänzende Regelungen speziell zu Lichtkuppeln und Lichtbändern
aus brennbaren Baustoffen enthalten die Durchführungsverordnungen, die LBOs begleitend erlassenen Richtlinien und Verwaltungsvorschriften oder auch die Liste der Technischen Baubestimmungen (aktueller Auszug aus Mecklenburg-Vorpommern siehe unten).
AmtsBl. M-V 2012 S. 482
vom 22. Mai 2012
Liste der Technischen Baubestimmungen 2012 für Mecklenburg-Vorpommern
(Auszug aus Anlage 3.1/2)
Zu DIN 4102 Teil 4
Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:
1 Zu Abschnitt 8.7.1
In gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähigen Bedachungen nach § 32 Abs.
1 LBauO M-V (harte Bedachungen) sind, soweit in anderen Bestimmungen nicht weitere
Anforderungen bestehen, lichtdurchlässige Teilflächen aus brennbaren Baustoffen nach § 32
Abs. 4 Nr. 1 LBauO M-V zulässig, wenn:
- die Summe der Teilflächen höchstens 30 % der Dachfläche beträgt,
- die Teilflächen einen Abstand von mindestens 5 m zu Brandwänden unmittelbar
angrenzender höherer Gebäude oder Gebäudeteile aufweisen und die Teilflächen
- als Lichtbänder höchstens 2 m breit und maximal 20 m lang sind, untereinander und zu den
Dachrändern einen Abstand von mindestens 2 m haben oder
- als Lichtkuppeln eine Fläche von nicht mehr als je 6 m², untereinander und von den
Dachrändern einen Abstand von mindestens 1 m und von Lichtbändern aus brennbaren
Baustoffen einen Abstand von 2 m haben.
Regelungen der Bundesländer zur Verwendbarkeit |
von brennbaren lichtdurchlässigen Bedachungen |
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Bundesland |
Regelung zu 8.7.1 |
Baden-Württemberg |
nein |
Bayern |
ja |
Berlin |
ja |
Brandenburg |
ja |
Hansestadt Bremen |
nein |
Hansestadt Hamburg |
ja |
Hessen |
ja |
Mecklenburg-Vorpommern |
ja |
Niedersachsen |
ja |
Nordrhein-Westfalen |
nein |
Rheinland-Pfalz |
nein |
Saarland |
ja |
Sachsen |
ja |
Sachsen-Anhalt |
ja |
Schleswig-Holstein |
ja |
Thüringen |
ja |
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Stand: 21.08.2012 |
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Hier können Sie eine Übersicht der Bauordnungen nach Bundesländern
und zugehörigen Vorschriften für "Dächer"
downloaden.
Beispielhaft sind hier die gültigen Regelungen für Nordrhein-Westfalen
(BauO
NRW) aufgeführt.
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