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Für die zulässige Art der Ausführung von Dächern – insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes – hat jedes Bundesland seine eigene Formulierung in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) gefunden, die in wichtigen Einzeldetails voneinander abweichen. Ergänzende Regelungen – speziell zu Lichtkuppeln und Lichtbändern aus brennbaren Baustoffen – enthalten die Durchführungsverordnungen, die LBOs begleitend erlassenen Richtlinien und Verwaltungsvorschriften oder auch die Liste der Technischen Baubestimmungen (aktueller Auszug aus Mecklenburg-Vorpommern siehe unten).

AmtsBl. M-V 2012 S. 482
vom 22. Mai 2012

Liste der Technischen Baubestimmungen 2012 für Mecklenburg-Vorpommern
(Auszug aus Anlage 3.1/2)

Zu DIN 4102 Teil 4

Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

1 Zu Abschnitt 8.7.1
   In gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähigen Bedachungen nach § 32 Abs.    1 LBauO M-V (harte Bedachungen) sind, soweit in anderen Bestimmungen nicht weitere    Anforderungen bestehen, lichtdurchlässige Teilflächen aus brennbaren Baustoffen nach § 32    Abs. 4 Nr. 1 LBauO M-V zulässig, wenn:

   - die Summe der Teilflächen höchstens 30 % der Dachfläche beträgt,
   - die Teilflächen einen Abstand von mindestens 5 m zu Brandwänden unmittelbar    angrenzender höherer Gebäude oder Gebäudeteile aufweisen und die Teilflächen
   - als Lichtbänder höchstens 2 m breit und maximal 20 m lang sind, untereinander und zu den    Dachrändern einen Abstand von mindestens 2 m haben oder
   - als Lichtkuppeln eine Fläche von nicht mehr als je 6 m², untereinander und von den    Dachrändern einen Abstand von mindestens 1 m und von Lichtbändern aus brennbaren    Baustoffen einen Abstand von 2 m haben.

Regelungen der Bundesländer zur Verwendbarkeit 
von brennbaren lichtdurchlässigen Bedachungen
Bundesland
Regelung zu 8.7.1
Baden-Württemberg
nein
Bayern
ja
Berlin
ja
Brandenburg
ja
Hansestadt Bremen
nein
Hansestadt Hamburg
ja
Hessen
ja
Mecklenburg-Vorpommern
ja
Niedersachsen
ja
Nordrhein-Westfalen
nein
Rheinland-Pfalz
nein
Saarland
ja
Sachsen
ja
Sachsen-Anhalt
ja
Schleswig-Holstein
ja
Thüringen
ja
Stand: 21.08.2012

Hier können Sie eine Übersicht der Bauordnungen nach Bundesländern und zugehörigen Vorschriften für "Dächer" downloaden.

Beispielhaft sind hier die gültigen Regelungen für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) aufgeführt.