HomeKontaktImpressumDatenschutzSitemap Mitgliederbereich
Aktuelles
Publikationen und Bestellungen
Wir über uns
Rauchschutz
Tageslicht
Lüftung
Lichtkuppeln
Infos für Dachdecker
Produktbeispiele
Projektierung
Pflege
Informationen zum Einbau
Einbau-Details
Literatur
Hersteller
Lichtbänder
RWA
Wärmeabzug
Eurolux
Feuer und Rauch
           
Auf dieser Seite haben wir für den auf dem Dach tätigen Fachmann die wichtigsten Informationen rund um das Thema Lichtkuppel komprimiert zusammengestellt.
Ein Klick auf den gewünschten Menüpunkt führt Sie direkt zum Thema.
   
 

Lichtkuppel/Doppelklappe/Jalousie

Typen

Die Mitglieder unseres Fachverbandes bieten dem Markt eine große Auswahl unterschiedlicher Einzeloberlichter in Form von Lichtkuppeln, Doppelklappen oder Jalousien an.

Dabei wird bei Lichtkuppeln zunächst nach der Grundform unterschieden.
Es gibt folgende gängige Arten:

  • rund
  • viereckig
    • quadratisch
    • rechteckig

    Daneben sind Sonderformen mehreckiger Lichtkuppeln verfügbar, z. B.:

    • dreieckig oder
    • achteckig

    Je nach Bedarf und Menge sind unsere Mitgliedsunternehmen aber auch in der Lage, Sonderformen nach Kundenwünschen herzustellen.So sind in der architektonischen Freiheit kaum Grenzen gesetzt. Fragen Sie unsere Verbandsmitglieder.

    Daneben existieren weitere Formen:
    • halbkreisförmig (runde Kuppeln)
    • Pyramidenform (dreieckige oder quadratische Shedkuppeln)
    • Nordlichtkuppeln

    Der klassische Lichtkuppeltyp, insbesondere über rechteckiger Grundfläche ist flach gewölbt.

    Doppelklappen oder Jalousiegeräte sind stets rechteckig.


      Mehrfachnutzen von Lichtkuppeln und Lichtbändern

    Ausführungen von Lichtkuppeln

    Es gibt:

    • starre und
    • öffenbare (lüftbare) Lichtkuppeln.

    Bei starren Lichtkuppeln ist die Lichtkuppelschale fest mit dem Aufsetzkranz verbunden.

    Bei lüftbaren Lichtkuppeln ist das Lichtkuppelelement durch ein Zwischenprofil, dem sogenannten Einfass- oder Lüfterrahmen, und Scharniere mit dem Aufsetzkranz beweglich verbunden.

    Über Öffneraggregate kann die Lichtkuppel zu Lüftungszwecken angehoben werden. Unter Zubehör finden Sie weitere Angaben über die verschiedenen manuellen, elektrischen oder pneumatischen Öffneraggregate. Unter Lüftung finden Sie detaillierte Informationen zur Wirkung und zum Nutzen der energiesparenden natürlichen (freien) Lüftung.

    Für die Funktion des Dachausstieges wird auch eine öffenbare Lichtkuppel benötigt.

    Mehr Informationen über Lichtkuppeln als Rauchabzugsgeräte gibt es unter RWA.

    Daneben werden Lichtkuppeln nach der Anzahl der einzelnen Lichtkuppelschalen unterschieden in:

    • einschalige,
    • zweischalige,
    • dreischalige und
    • vierschalige Lichtkuppeln.

    Einschalige Lichtkuppeln werden dort eingesetzt, wo ausschließlich die Versorgung mit Tageslicht im Vordergrund steht, z. B. bei Freiflächenüberdachungen oder Vordächern. Aufgrund der geringen Wärmedämmeigenschaften (Ur = 5,6 W/m²K nach DIN EN 1873) scheidet ein Einsatz in beheizten Gebäuden aus.

    Jahrelang war die doppelschalige Lichtkuppel der Klassiker auf dem Dach. Mit einem Ur-Wert von ca. 3,5 = W/m²K nach DIN EN 1873 erfüllt sie aber nicht mehr die Ansprüche an eine moderne und energiesparende Bauweise.

    Um Energie zu sparen, stellt heutzutage die dreischalige Lichtkuppel den Regelfall dar. Mit einem Ur-Wert nach DIN EN 1873 von mindestens 2,5 W/m²K kann sie in fast allen Situationen eingebaut werden. Zu beachten sind dennoch Einbausituationen in Räumen mit erhöhter Temperatur sowie hoher Wasserdampfkonzentration, wie sie regelmäßig in Badezimmern oder Hallenbädern auftreten. Hier sind aus vorgenannten Gründen gegebenenfalls noch höhere Anforderungen an die Wärmedämmeigenschaften zu stellen.

    Wenn erhöhte Anforderungen an den Wärmeschutz zu stellen sind, z. B. im Wohnbereich oder für Bäder, können sogar vierschalige Lichtkuppeln zum Einsatz kommen. Die Ur-Werte reichen dann bis zu 1,5 W/m²K hinab.

    Eine Übersicht über die technischen Eigenschaften von verschiedenen Lichtkuppelaufbauten finden Sie hier.

    Zoom

    Auf der Suche nach noch besseren wärmedämm-technischen Lösungen werden nun auch eine oder mehrere flach liegende Mehrkammer-Stegplatten oder Isolierglasscheiben (VSG) unter einer Kuppelschale im Einfaßrahmen angeordnet. Eine solche Bauweise ist oben zu sehen. Die Ur-Werte nach DIN EN 1873 derartiger Konstruktionen liegen dann unter 1,0 W/m²K. Genauere Informationen und technische Daten liefern Ihnen die Hersteller.


    Materialien der Lichtkuppeln

    Für die lichtdurchlässigen Teile der Lichtkuppeln werden heute vornehmlich Kunststoffe verwendet. Daneben kommt vereinzelt auch Glas zum Einsatz. Zu unterscheiden sind bei Kunststoffen

    Thermoplaste sind Chemiewerkstoffe, die sich oberhalb einer Temperatur verformen, schmelzen und schweißen lassen. Als gängige Thermoplaste sind zu nennen Polymethylmethacrylat (PMMA), besser bekannt als Acrylglas, ®Plexiglas oder Perspex®, und Polycarbonat (PC), bekannt als Makrolon® oder Lexan®. Als relativ neue Werkstoffe kommen zunehmend glykolisiertes Polyethylenterephthalat (PETG) und Styrol-Acrylnitril (SAN) zum Einsatz.

    Die Verformbarkeit der Thermoplaste unter Wärme nutzt man aus, um das Rohgranulat durch Extrudieren zu Halbzeugen in Form von Massivplatten oder Hohlkammerprofilen (Bezeichnung Stegdoppel- oder Stegdreifachplatte) zu bringen.

    PMMA ist ein hochwertiger Kunststoff, der sich vor allem durch seine hohe Lichtdurchlässigkeit und ausgezeichnete Bewitterungseigenschaften auszeichnet. Selbst nach langer Bewitterung ist kein nennenswerter Transmissionsverlust erkennbar. Ist das Material zu Massivplatten für Lichtkuppeln extrudiert worden, wird die Baustoffklasse B2 - normal entflammbar - erreicht.

    Bei PMMA-Stegdoppelplatten mit einem Flächengewicht von ca. 5 kg/m2 und einer Dicke von 16 mm (SDP 16) wurde ein Ut-Wert nach DIN EN 1873 von 2,9 W/(m2.K) ermittelt, bei Stegdreifachplatten (S3P) gleicher Dicke verringerte er sich durch die zusätzliche Luftschicht auf 2,4 W/(m2.K). Für Anwendungen im Baubereich ist auch das Schalldämmverhalten wichtig. An den Platten SDP oder S3P wurde ein bewertetes Schalldämmmaß Rw von 23 dB festgestellt. Das Material PMMA splittert bei der mechanischen Bearbeitung leicht und ist stoßempfindlich. Der Be- und Verarbeitung ist deshalb besondere Sorgfalt zu widmen.

    In klarer Ausführung ist kaum eine Streuung des Sonnenlichts vorhanden; es werden daher weiß eingefärbte, sogenannte opale Plattentypen empfohlen, um Blendungserscheinungen zu vermeiden.

    PC ist ein Kunststoff mit sehr hoher Schlagzähigkeit, wodurch er gute Sicherheit gegen Hagelschlag und Steinwürfe bietet. Das Material ist relativ elastisch und lässt kleine Kaltverformungsradien (> 150 . d bei Stegplatten; d = Dicke) zu.
    Die Lichtdurchlässigkeit ist ähnlich hoch wie bei PMMA, weshalb auch hier weiß eingefärbtes Material für die Verwendung in Kuppeln empfohlen wird. Die aus PC hergestellten Stegplatten sind aufgrund der geringen Gurt- und Stegdicke sehr leicht, haben aber dennoch ein ausreichendes Wärmedämmverhalten (z. B. Ut = 3,1 W/(m2.K) für eine 10 mm Stegdoppelplatte).
    Allerdings schlägt sich das niedrige Gewicht in einem geringeren Schalldämmverhalten nieder, denn eine SDP 10 mit einem Flächengewicht von 2,1 kg/m2 erreicht ein Rw von 20 dB. Um die Witterungsbeständigkeit zu gewährleisten, werden oberflächenvergütete Platten, durch Coextrusion oder durch Lackierung hergestellt, angeboten. Beim Brandverhalten sind die dünnen Platten bis 10 mm Dicke und zwei S3P16 in klarer Ausführung in die Baustoffklasse B 1 - schwer entflammbar - eingestuft. Bauaufsichtlich zugelassene Konstruktionen aus PC-Stegplatten gelten in der Regel als „weiche Bedachung“ und können so als Wärmeabzug eingesetzt werden.

    PETG ist ein schlagfester, optisch hochwertiger Kunststoff mit guten Verarbeitungsmöglichkeiten. Er ist besonders geeignet für industrielle Anwendungen wie Abdeckungen, Schutz- oder Sichtscheiben, schlagfeste Displays in der Werbung und wird auch in der Nahrungsmittelindustrie für Verpackungen oder Behälter (PET-Flaschen) eingesetzt. Auch im Baubereich findet er für Überdachungen oder Sichtverglasungen (UV-stabilisiertes Material) immer mehr Verwendung.

    SAN ist ein transparenter und formstabiler Kunststoff mit leicht gelblicher Eigenfarbe, der zunehmend Verwendung für Lichtkuppelschalen findet. SAN ist weitgehend spülmaschinengeeignet, aber nur bedingt UV-resistent. Für besonders hohe Formstabilität sind auch glasfaserverstärkte Typen erhältlich. Für Anwendungen, bei denen eine hohe Schlagzähigkeit nötig ist, wird ein Butylkautschuk dazugegeben. Dieses Material heißt dann Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS).

    Duroplaste hingegen sind Chemiewerkstoffe, die sich nach einem Aushärteprozess in der Wärme nicht mehr verformen lassen. Sie sind bis zum Erreichen der Zersetzungstemperatur nicht schmelz- oder schweißbar. Verwendung findet meist glasfaserverstärktes, ungesättigtes Polyesterharz (GF-UP oder kurz GfK). Die Lichtelemente werden einzeln in Formen im Handauflegeverfahren oder aus Massivplatten aus kontinuierlicher Fertigung hergestellt.

    GF-UP hat den höchsten E-Modul der hier beschriebenen Kunststoffe, der natürlich vom Glasgehalt (Flächenglasgewicht) abhängig ist. Wegen der hohen Festigkeit bieten diese Bauweisen bei entsprechender Materialdicke eine gleich gute Sicherheit gegen Hagelschlag und Steinwurf wie PC-Platten. Flachplatten aus Polyester können mit einer sehr hohen Transparenz - allerdings ohne klare Durchsicht - hergestellt werden. Durch die eingebetteten Glasfasern haben GF-UP-Platten ein gutes Lichtstreuverhalten. Für Lichtkuppeln werden, wie bei den Thermoplasten, auch weiß eingefärbte Platten empfohlen. GF-UP erweicht und schmilzt unter Wärmeeinwirkung nicht, ebenso tropft es im Brandfalle nicht ab. Das Material ist in die Baustoffklasse B 2 - normal entflammbar - eingestuft. Konstruktionen aus GF-UP bestehen in der Regel die Prüfung nach DIN 4102 Teil 7 bzw. DIN CEN/TS 1187; DIN SPEC 91187:2012-03 („harte Bedachung“). Es werden doppel- und dreischalige Konstruktionen angeboten, deren Ut-Werte nach DIN EN 1873 bis zu 1,2 W/(m2.K) reichen können.
    Den u. a. von einfachem Wellpolyester bekannten Negativerscheinungen „Vergilben“ und „Freiliegen von Glasfasern“ mit einhergehender starker Schmutzansammlung begegnet man heute erfolgreich durch Verwendung von hochwertigen Harzen mit UV- Absorbern, Acrylatbeimengungen und zusätzlichen Oberflächenschutzschichten aus Reinharz (Gelcoat). Auch hat sich die Vergütung der Oberfläche durch eine PVF-Folie seit Jahren bewährt.

    Für architektonisch gestaltete Oberlichter werden auch Glaskonstruktionen eingesetzt, die bei raumabschließenden Bauteilen aus tragenden Sprossen aus Stahl oder Aluminium und Verscheibungen aus Isolierglas bestehen können.
    Das dabei verwendete Mehrscheiben-Isolierglas ist eine Verglasungseinheit aus mehreren Glasscheiben, die durch luft- oder gasgefüllte Zwischenräume getrennt sind. Mit Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) kann eine bessere Wärmeisolation erreicht werden als mit Einfachscheiben. Aus diesem Grund ist heute in Deutschland i.d.R. der Einsatz von MIG vorgeschrieben (früher Wärmeschutzverordnung, jetzt Energieeinsparverordnung).

    Die Innenscheibe von Verglasungen bei schrägem Einbau, Shed-Dächern usw. muss splitterbindend sein (Überkopf-Verglasungen). Deshalb kommen nur Verbund-Sicherheitsgläser (VSG) oder Gläser mit Drahtnetzeinlage (Drahtglas) hierfür in Betracht.

    Splitterbindende Verglasungen schützen Personen, die sich unter ihnen befinden, vor Verletzungen durch herabfallende Glassplitter. Mit dem Erscheinen der „Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Überkopf-Verglasungen“ des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) ist die Verwendung splitterbindender Gläser verbindlich geworden.

    Dunkelkuppeln

    Für spezielle Anwendungen bei denen die Funktion der "Lichtkuppel" als Tageslichtspender nicht benötigt wird, hingegen aber z. B. die Funktion als RWA-Gerät benötigt wird, sind lichtundurchlässige Dunkelkuppeln erhältlich. Diese werden entweder aus flachen mehrschalig wärmegedämmten Kunststoffkonstruktionen (pigmentiertes GF- UP oder schwarz eingefärbtes PMMA) oder wärmegedämmten Blechhauben hergestellt.

    Wärmeschutz

    DIN EN 1873:2014 „Vorgefertigte Zubehörteile für Dachdeckungen - Lichtkuppeln aus Kunststoff - Produktspezifikation und Prüfverfahren“ hat die Bestimmung des U-Wertes von Lichtkuppeln (Kuppelschale und gegebenenfalls Einfassrahmen) und Lichtkuppeln mit Aufsetzkranz neu geregelt. Wesentlicher Grund hierfür ist die besondere räumliche Geometrie dieser Bauteile. Dies bedingt, dass zukünftig zum U-Wert auch die zugehörige Abwicklungsfläche angegeben werden muss. Neu ist ebenfalls die Festlegung einer Referenzgröße, um die Produkte verschiedener Hersteller miteinander vergleichen zu können.

    DIN EN 1873 definiert folgende U-Werte:
    Ut        Wärmedurchgangskoeffizient des lichtdurchlässigen Teils einer Lichtkuppel, in
                W/(m² × K) (kurz: U-Wert des transparenten Teils einer Lichtkuppel)
    At         Flächeninhalt der vom Umfang des lichtdurchlässigen Teils begrenzten,
                beanspruchten Außenfläche des lichtdurchlässigen Teils, in m²
    Ur        Gesamtwärmedurchgangskoeffizient einer Lichtkuppel einschließlich des
                Einfassrahmens, sofern vorhanden, in W/(m² × K)
    Ar         Oberfläche der Lichtkuppel ohne Aufsetzkranz, in m²
    Ur,ref   U-Wert der Lichtkuppel (ohne Aufsetzkranz) bestehend aus Kuppelschale und
                gegebenenfalls einem Einfassrahmen) für die Referenzgröße, in W/(m² × K)
    Urc      Gesamtwärmedurchgangskoeffizient einer Lichtkuppel einschließlich des
                Einfassrahmens, sofern vorhanden, sowie des Aufsetzkranzes, in W/(m² × K)
    Arc       Oberfläche der Lichtkuppel mit Aufsetzkranz, in m²
    Urc,ref300              
                Gesamtwärmedurchgangskoeffizient einer Lichtkuppel mit Aufsetzkranz (300 mm Höhe,
                Referenzmodell), in W/(m2 × K)
    Arc,ref300
                Oberfläche der Lichtkuppel mit Aufsetzkranz des Referenzmodells, in m²

    Referenzgrößen Lichtkuppel:
    Typ A (Lichtkuppel-Produktfamilie mit ausschließlich einem lichtdurchlässigen Teil):
    Nennweite der Dachöffnung 1,20 m x 1,20 m
    Typ B (Lichtkuppel-Produktfamilie mit zwei oder mehr lichtdurchlässigen Teilen):
    Nennweite der Dachöffnung 1,50 m x 1,50 m
    Kenngrößen: Ur,ref und Ar,ref

    Referenzgrößen Lichtkuppel mit Aufsetzkranz:
    Höhe des Aufsetzkranzes: 300 mm
    Typ A (Lichtkuppel-Produktfamilie mit ausschließlich einem lichtdurchlässigen Teil):
    Nennweite der Dachöffnung 1,20 m x 1,20 m
    Typ B (Lichtkuppel-Produktfamilie mit zwei oder mehr lichtdurchlässigen Teilen):
    Nennweite der Dachöffnung 1,50 m x 1,50 m
    Kenngrößen: Urc,ref300 und Arc,ref300

    Die Hersteller sollten demnach folgende Daten für ihre Produkte angeben:

    • die Wertekombination Ur,ref - Ar,ref oder Urc,ref300 - Arc,ref300 des Referenzmodells (Typ A oder Typ B) oder
    • den Wertekombination Ur - Ar oder Urc - Arc für die jeweilige Nennweite.

    Mit Herausgabe der DIN 4108-4 im Februar 2013 ist die Möglichkeit eines pauschalen Nachweises des U-Wertes für Lichtkuppeln (Tabellenwerte für 2-schalig und 3-schalig) entfallen. In Abschnitt 6 ist jetzt für Dachoberlichter (Lichtkuppeln/Lichtbänder/Glasdächer) geregelt, wie der U-Wert zu bestimmen ist. Zudem sind in der Tabelle 13 der DIN 4108-4 für eine Reihe gängiger Schalenaufbauten Anhaltswerte dargestellt.
    Die meisten Verglasungslösungen haben hingegen bessere Wärmedurchgangskoeffizienten als die aktuell in der o. g. DIN 4108 angegebenen Anhaltswerte. Höhere Werte können die Mitgliedsunternehmen des FVLR anhand von Prüfzeugnissen nachweisen. Klicken Sie hier, um sich eine Übersicht der wesentlichen technischen Daten von verschiedenen Kunststoffverglasungen anzusehen (Auszug aus DIN V 18599-4 bzw. DIN 4108-4).

    Zu den Mitgliedern hier klicken.

    Abmessungen

    Eine Liste der gängigen Abmessungen finden Sie hier.

     

    Aufsetzkränze

    Materialien der Aufsetzkränze

    Für die Aufsetzkränze der Lichtkuppeln kommen verschiedene Werkstoffe zum Einsatz.

    Die Aufsetzkränze für die Lichtkuppen, die keine tragende oder aussteifende Funktion für die übrige Dachfläche haben, werden überwiegend aus:

    GFK
    (glasfaserverstärkter Kunststoff / GF-UP) oder PVC hergestellt.
    Seit einiger Zeit werden speziell für Stahltrapezdächer und Dächer mit Metalldeckungen Lösungen in Form aus:

    Stahlblech (z. T. kombiniert mit GF-UP)

    Aluminium
    oder Stahlblech-Aluminium-Verbund-Konstruktionen von unseren Mitgliederfirmen angeboten.

     

    Aufsetzkranztypen

    Die Aufsetzkränze werden nach der Art der Fußflanschausführung (flach und profiliert), nach dem Werkstoff und nach der Höhe eingeteilt.

    Aufsetzkränze mit flachem Flansch aus Kunststoff:

    • GF- UP, wärmegedämmt, 15, 30 und 50 cm hoch,
    • GF -UP, wärmegedämmt, 30 und 50 cm hoch, mit Warmflanschausführung in verschiedenen Höhen,
    • PVC, wärmegedämmt, 15 und 30 cm hoch.

    Aufsetzkränze mit flachem Flansch aus Metall:

    • Stahlblech-Aufsetzkränze, wärmegedämmt, 30 oder 40 cm hoch, WD 30 bis 60 mm,
    • Stahl-Alu-Verbund-Aufsetzkränze, 30 oder 40 cm hoch.

    Aufsetzkränze mit profiliertem Flansch:

    • für Faserzementwell-Deckungen (FZW 5/8) aus GF-UP,
    • für ein- bzw. zweischalige Stahl- oder Alu-Trapezblechdächer aus GF-UP ohne/mit wärmegedämmten Fußflansch oder Aluminium,
    • für Stehfalzdeckungen (z. B. Kalzip) aus einer GF-UP-Alu- Verbundskonstruktion,
    • für ISO-/Thermo-Dächer aus Aluminium.

    Für den sach- und fachgerechten Anschluss der Aufsetzkränze an die unterschiedlichen Dachdeckungen und -abdichtungen (bituminöse, hochpolymere oder metallene) bieten unsere Mitgliedsfirmen diverse Anschluss-Systeme in Form von

    • Dachbahnen-Anschluss-Systemen (Überhangstreifen /Schienen, Klemmleisten Anschlusskragen) oder
    • einlaminierten Anschlusstreifen (z. B. aus PVC)

    an.

    Speziell für Sanierungen sind Aufstockelemnte, z. B. aus PVC, in den Höhen von 10, 15 oder 30 cm erhältlich, die auf die vorhandenen Aufsetzkränze gestülpt werden, um die Lichtkuppelkonstruktion auch nach der Sanierung aus der Dachebene herauszuheben. Zum Maßausgleich zwischen einem vorhandenen alten Aufsetzkranz und einer neuen Lichtkuppelschale sind Anpassrahmen oder Stufenlüfterrrahmen lieferbar. Da die Lichtkuppel- und Aufsetzkranztypen von Hersteller zu Hersteller differieren - die Nenngröße als unteres lichtes Maß des Aufsetzkranzes ist zwar einheitlich, die oberen Abmessungen unterscheiden sich aber - ist es ratsam, bereits vor Beginn von Sanierungsmaßnahmen die fachkundige Hilfe einer unserer Mitgliedsfirmen in Anspruch zu nehmen.

    Zu unseren Mitgliedern hier klicken.

    Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Anschlusstechnik.


    Beständigkeit von Dachoberlichtkonstruktionen

    Dachoberlichtkonstruktionen sind erwartungsgemäß so auszubilden, dass
    - sie den üblichen äußeren atmosphärischen Beanspruchungen widerstehen und
    - es während der üblichen Produktlebensdauer zu keinen wesentlichen Schäden an den verwendeten Materialien/Baustoffen kommt, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.

    Das FVLR-Merkblatt 02 "Beständigkeit von Dachoberlichtkonstruktionen in normaler Atmosphäre ", das Sie hier downloaden können, zeigt dem Planer/Bauherrn/Nutzer/Anwender die Verwendungsbereiche für Dachlichtbandkonstruktionen auf, bei denen erfahrungsgemäß keine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit durch äußere und innere Umwelteinflüsse zu erwarten ist.

     

    Zubehör

    Unsere Verbandsmitglieder halten ein reichhaltiges Zubehörprogramm bereit, das im Regelfall über den Baustoff- oder Bedachungsfachhandel bezogen werden kann.

    Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt Möglichkeiten auf, erhebt aber keinesfalls einen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere die mögliche Funktion „Rauch- und Wärmeabzug“ wird hier nicht abgehandelt. Klicken Sie bitte auf RWA.

    Bezüglich der Verfügbarkeit und Liefermöglichkeit der unten genannten Zubehörteile sprechen Sie bitte unsere Mitgliedsfirmen an.

       
     

    Lüftung:
    natürliche Lüftung

    manuelle Betätigung

    • Huböffner, ca. 300 mm Hubhöhe
    • Handhubstangen, verschiedene Längen
    • Spindelöffner, Solo/Tandem, ca. 300 mm Hubhöhe
    • Handkurbelstangen, verschiedene Längen, auch teleskopierbar
     
    Zoom
       
     

    elektrische Betätigung

    • Motoröffner, 24 V/ 230 V, 300/500 mm Hubhöhe, Solo/Tandem
      • Schubspindelmotor
      • Kettenmotor
    • Lüftungsschalter (AP-/UP-Lüftungstaster)
    • Regen-Sensoren
    • Wind-Automatik
    • Wind-Regen-Automatik
    • Temperatursteuerung
    • programmierbare Zeitschaltuhr für Feierabendsteuerung

    Zoom Zoom Zoom
       
      pneumatische Betätigung
    • Pneumatik-Hubzylinder, 300/500/750/1000/1250 mm Hubhöhe, Solo/Tandem
    • Pneumatik-Handsteuerventile
    • Druckluft-Wartungseinheiten
    • Druckluftkompressoren
     
    Zoom
       
      maschinelle Lüftung (Ventilatoren eingebaut in Aufsetzkränze entsprechender Höhe)
    • Axialventilatoren
      • Lüftungsschalter (AP-/UP-Lüftungstaster)
      • AP-Drehzahlregler mit Umschalter (reversibel)
    • Tangentialventilatoren (Walzenlüfter)
    • Lüftungsschalter (AP-/UP-Lüftungstaster)

     
    Zoom Zoom Zoom Zoom
       
     

    Dachausstieg:

    • Bestellgrößen 70 cm x 135 cm bis 150 cm x 210 cm
    • Gasdruckfeder- Beschlag, Solo/Tandem
    • Standpodest (Gitterrost mit Leiterhalterung)

     
    Zoom Zoom
       
     

    Blendschutz, Sonnenschutz:
    Sonnenschutzanlagen mit textilem Behang, verschiedene Behangstoffe und Qualitäten

    manuelle Betätigung

    • Bedienungsstab
    • Zugschnur
    • Griff

    elektrische Betätigung
    • AP-/UP-Schalter
    • IR-Fernbedienung
    • Sonnenautomatik
       
     

    Sonnenschutz-Lichtkuppeln
    Licht ja – Hitze nein!


    Speziell beschichtete Sonnenschutz-Lichtkuppeln reduzieren die einfallende Wärmestrahlung stärker als die Lichttransmission durch sie geschwächt wird. Nähere Informationen hierüber geben Ihnen unsere Mitglieder.

    Zoom
      Verdunkelung, Verschattung:
     
    Zoom Zoom
       
     

    Verdunkelungsanlagen mit textilem Behang, verschiedene Behangstoffe und Qualitäten

    manuelle Betätigung

    • Bedienungsstab
    • Zugschnur
    • Griff
    elektrische Betätigung
    • AP-/UP-Schalter
    • IR-Fernbedienung
    • Sonnenautomatik
       
     

    Insektenschutz:
    Insekten sind eine lästige Plage. Insbesondere in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, wie z. B. Bäckereien, Großküchen oder Metzgereien, sind Insekten und Verschmutzungen von außen unerwünscht. Abhilfe schafft hier im industriellen, aber auch im privaten Bereich der komfortable luftdurchlässige Insektenschutz.

    Zoom

     

    Einbruchschutz:
    Schützen Sie Ihren Besitz, denn Einbruchdiebstahl hat Konjunktur! Lösungen bieten hier z. B. fest eingebaute

    • Stahl-Gittermatten oder
    • stabile Stahlstäbe in Rahmen.

     
    Zoom Zoom Zoom
       
     

    Informationen zum Dacheinbau

    Lichtkuppeln

    Einbau- und Planungsgrundsätze

    Lichtkuppeln und Lichtbänder sind Bauteile, die die Dachfläche durchdringen, wobei verschiedene konstruktive und verarbeitungstechnische Anforderungen zu beachten sind. Die Sicherheit und langfristige Haltbarkeit einer Dachabdichtung ist von der Sorgfalt der Detailplanung und -ausführung abhängig.

    Durch die Berücksichtigung von Verarbeitungs- und Wartungsbedingungen werden bereits bei der Planung die richtigen Voraussetzungen für langfristig problemlose Flachdächer geschaffen.

     

    Ausführliche und bebilderte Tipps und Hinweise liefert das FVLR-Heft 5 „Dachanschlüsse im Detail“.

    Zur Heft-Info hier klicken.

     

    Zoom

    Befestigung

    Nur ausreichend dimensionierte Schraubverbindungen sichern den Aufsetzkranz bzw. die Aufkantung zuverlässig gegen Windsog.
    Hinweise zu einer sicheren Befestigung auf Dachflächen liefert die FVLR-Richtlinie 03 Befestigungsmittel von Lichtkuppeln und Lichtbändern auf Dächern.

    • Beispiel Holzbohlenrahmen:
      Mit Holzschrauben in Abständen von max. 30 cm wird der Flansch von Lichtkuppel-Aufsetzkränzen auf der Bohlenrahmenkonstruktion befestigt. Eine Nagelung ist im Hinblick auf den entstehenden Windsog nicht ausreichend. Bei Rauchabzugslichtkuppeln sind für die Befestigung die Vorschriften der Hersteller zu beachten.

    Harte Bedachung

    In allen Bundesländern wird gefordert, dass die Dachflächen widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein müssen (harte Bedachung nach DIN 4102 Teil 7/ DIN CEN/TS 1187; DIN SPEC 91187). Die daraus resultierenden Regelungen für den Einbau von Lichtkuppeln (zulässige Größen, Abstände, Flächenanteile etc.) enthalten die Landesbauordnungen bzw. die ergänzend erlassenen Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften.
    Für die Regelungen nach LBO hier klicken.

    Abstände

    Die untereinander einzuhaltenden Abstände zwischen Lichtkuppeln, Lichtbändern und Rauchabzugsgeräten und anderen Bauteilen sind in den LBO's, in Normen und Richtlinien geregelt. Um die Anschluß- und Detailarbeiten sachgemäß durchführen zu können und um den Wasserablauf nicht zu behindern, ist ein Mindestabstand von wenigstens 50 cm, besser 100 cm, einzuhalten.

    Aufgehende Wände

    Die Gefahr des Feuerüberschlags vom Dach in ein daran anschließendes höheres Gebäude gilt es zu minimieren. Besteht die aufgehende Wand aus nichtbrennbaren Materialien und sind keine Fenster vorhanden, so können Lichtkuppeln und Lichtbänder im Mindestabstand von 2,50 m angeordnet werden. Liegen jedoch Öffnungen in der angrenzenden Wandfläche, wird ein Abstand von ≥ 5,0 m gefordert.

    Brandwände

    Durch und über das Dach geführte Brandwände teilen große Dachflächen in kleinere Brandabschnitte ein. Zwischen Lichtkuppeln bzw. Lichtbändern und Brandwänden ist ein Mindestabstand von 1,25 m (unterschiedlich in den jeweiligen LBO geregelt) einzuhalten, um im Brandfall ein Überschlagen des Feuers zu vermeiden. Für Rauchabzugsgeräte gelten deutlich größere Abstände.

    Dachrandbereich

    Oberlichter sollen grundsätzlich nur im mittleren Bereich des Daches eingesetzt werden, da im Dachrand- und Eckbereich (max. 1/8 der Gebäudebreite) höhere Windlasten auftreten.
    Nach Eurocode DIN EN 1991-1-4 ist der Bereich erhöhter Windlasten im Rand- und Eckbereich von Dächern neu geregelt. Er beträgt bezogen auf die angeströmte Seite in der Breite in der Ecke e/4 und in der Tiefe im Randbereich e/10. Hierbei ist e = b oder 2 H (Der kleinere Wert ist maßgebend), wobei b die Breite der angeströmten Seite und H die Gebäudehöhe ist.

    Windrichtung

    Lichtkuppeln und Lichtbänder, die auch zur Raumentlüftung eingesetzt werden, sind so einzubauen, dass die Öffnerseite der Hauptwindrichtung gegenüber liegt. Dadurch entsteht eine Sogwirkung, die nicht nur die natürliche Entlüftung unterstützt, sondern auch dem Eindringen von Nieselregen entgegenwirkt.

     

    Rauchabzugsgeräte

    Einzelne Rauchabzugsgeräte sollen mindestens 4 m, höchstens 20 m voneinander entfernt liegen, damit eine gegenseitige Beeinflussung ausgeschlossen und eine gleichmäßige Entrauchung gewährleistet ist. Werden innerhalb eines Lichtbandes RWA-Geräte eingesetzt, muss der vertikale Abstand zwischen der fertigen Dachoberfläche und der Austrittsöffnung des RWA-Gerätes mindestens 25 cm betragen (DIN 18232-2:2003-06).

    Abstände zu benachbarten Bauteilen im Dach

    Benachbarte Bauteile im Dach (z. B. Kamine, Klimaanlagen, Lüftungsrohre, Blitzschutzständer, Photovoltaikanlagen etc.) sind zu Lichtbändern mit NRA-Funktion mit einem entsprechend großen Abstand so einzubauen, dass der Öffnungsvorgang der Geräte nicht beeinträchtigt wird (Schwenkbereich der Haube) und die aerodynamische Wirksamkeit des RWA-Gerätes wie geprüft weiterhin gegeben ist.

    Sind die in der nachstehenden Grafik dargestellten Rahmenbedingungen (Freiraum um das Gerät mind. 2,0 m für Bauteile, die die RWA-Austrittsöffnung nicht überragen; Freiraum mind. 5,0 m für alle Bauteile, die die RWA-Austrittsöffnung um max. 2,0 m überragen) eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass die aerodynamische Wirksamkeit des RWA-Gerätes nicht beeinträchtigt ist.

    Absturz- und Durchsturzsicherungen

    Maßnahmen während der Bauphase
    Maßnahmen für spätere Arbeiten
    Die verschiedenen Systeme zur Durchsturzsicherheit

    Maßnahmen während der Bauphase

    Nach der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung – BaustellV), die die Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG (Europäische Baustellenrichtlinie) darstellt, ist seit 1998 für Baustellen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, aus dem die Arbeitsschutzbestimmungen zu erkennen sind und der die Schutzmaßnahmen z. B. für sicheres Arbeiten enthalten muss. Wichtig ist schon mit Blick auf die spätere Nutzung des Gebäudes (Reparaturen/Wartung/ Instandhaltung), dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bereits während der Planungsphase Maßnahmen für z. B. ein sicheres Betreten, Begehen oder Arbeiten von /auf der Dachflächen berücksichtigt. Notwendige Maßnahmen werden in der sogenannten "Unterlage für spätere Arbeiten" dokumentiert.

    Für Arbeitsplätze und Vehrkehrswege ist grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage für ggf. erf. Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der in diesen Bereichen tätigen Personen. Verschiedene Rechtsvorschriften- z.B. das Arbeitsschutzgesetz, die Baustellenverorndung, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebsicherheitsverordnung, die technischen Regeln für Arbeitsstätten (insbes. die ASR A2.1), die Unfallverhütungsvorschriften (insbs. die DGUV-Vorschrift 39, sowie die DGUV-Regel 101-54) und die DIN 4426:2017-01) formulieren entsprechende Empfehlungen, bzw. Forderungen.

    Demnach sind bei der Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Ab-/ Durchsturz permanente kollektiv wirkende Systeme bevorzugt einzusetzen. Der Einsatz von PSAAgA (z.B. Gurtzeug, Verbindungsmittel angeschlagen an zugelassenen Einzelanschlagpunkten) ist besonders zu begründen und nur in Verbindung mit einem Rettungskonzept zulässig.

    Zu dieser und weiteren einschlägigen Regeln und Normen für Dacharbeiten hier klicken.

    In Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der Bauberufsgenossenschaft Hannover hat der Fachverband FVLR ein Merkblatt erstellt, das sich speziell für die Bauphase mit der Handhabung von Absturzsicherungen in der Leistungsbeschreibung, Kalkulation und Abrechnung beschäftigt.

    Zum Download dieses Merkblattes hier klicken.

    Maßnahmen für spätere Arbeiten

    Dachflächen werden häufig- von verschiedenen Gewerken - zum Zweck der Inspektion, Reparatur oder Watung betreten. Dies gilt z.B. auch für die Wartung von Rauchabzugsgeräten die jährlich gewartet werden müssen. Die Wartungs- Instandhaltungsarbeiten gelten nach DIN 4426:2017-01 (unabhängig vom zeitlichen Aufwand) als reguläre Arbeiten. Zur Ausstattung des Arbeitsplatzes sieht die DIN 4426:2017-01 konkret z.B. Gitter in oder unter den Öffnungen vor.

    Warnhinweis:
    Grundsätzlich sind weder Lichtkuppeln noch Lichtbänder begehbar oder betretbar !


    In Zusammenarbeit mit dem FVLR haben die Mitgliedsfirmen deshalb einen einheitlichen und dauerhaften Aufkleber entwickelt, der vorsorglich auf allen Lichtkuppeln, die nicht begehbar sind, als Information und als deutlicher Warnhinweis angebracht wird.
    Zoom  

    Diese Aufkleber können Sie jetzt über unser Bestellformular bestellen! Ein Bogen mit 16 Aufklebern kostet 19,50 €. Hierin ist die gesetzl. Mehrwertsteuer enthalten. Die Abgabe erfolgt nur bogenweise. Hinzu kommen die mengenabhängigen Versandkosten.

    Tageslichtprodukte und/ oder geeignetes Zubehör, welche(s) als durchsturzsicher gelten, werden i.d.R. nach den Berufsgenossenschaftlichen Prüfgrundsätzen (GS-Bau 18) geprüft und beurteilt. Die Schutzleistungen werden dann mit einem entsprechenden Zertifikat (z.B. DGUV-Test-Zertifikat) dokumentiert. Für lüftbare Lichtkuppeln ist zur einhaltung der Anforderungen der Lüftungshub auf max. 300 mm beschränkt.

     

       

    Die verschiedenen Systeme zur Durchsturzsicherheit

    Die Systeme zur Durchsturzsicherheit lassen sich in folgende Gruppen gliedern:

    • Maßnahmen auf oder an der Lichtschalenkonstruktion,
    • Maßnahmen innerhalb der Lichtöffnung im Bereich des Aufsetzkranz,
    • Maßnahmen unterhalb des Aufsetzkranzes und
    • Kombinationen aus obigen Maßnahmen (z. B. für öffenbare Konstruktionen).

    Maßnahmen auf oder an der Lichtelementkonstruktion
    - außenseitige vollflächige Abdeckung der Konstruktion durch Gitter oder gelochte Bleche (auch nachträglicher Einbau möglich)
    - Ausführung als durchsturzsicheres Lichtelement (stabile Lichtelementschale z. B. aus GF-UP oder PC, enger Tragprofilabstand)

    Maßnahmen innerhalb der Lichtöffnung im Bereich des Aufsetzkranzes
    - vollflächige Gitterkonstruktion (z. B. Gewebematten) innerhalb des Aufsetzkranzes
    - Stabkonstruktionen durch die Wandungen des Aufsetzkranzes befestigt
    - Stabkonstruktionen in Einbaurahmen (auch für nachträglichen Einbau)

    Maßnahmen unterhalb des Aufsetzkranzes
    - vollflächige Gitterkonstruktionen (auch für nachträglichen Einbau)

    Kombinationen aus obigen Maßnahmen (z. B. für öffenbare Konstruktionen)

    Die hier dargestellten Lösungen sind nur eine kleine Übersicht und stehen exemplarisch für die vielfältigen Möglichkeiten, die unsere Verbandsmitglieder anbieten. Klicken Sie hier, um sich die herstellerspezifischen Lösungen zur Durchsturzsicherheit anzusehen.

    Die Einbauten in oder unterhalb des Aufsetzkranzes beeinflussen die aerodynamische Wirksamkeit eines RWA-Gerätes innerhalb eines Lichtbandes völlig untergeordnet, sodaß größtenteils die geprüften aerodynamischen Werte laut Gutachten erhalten bleiben.

    Die hier gezeigten Lösungen stellen vielfach auch einen wirksamen Einbruchschutz dar, womit der Nutzer eine kostengünstige Paketlösung "Durchsturzsicherheit + Einbruchschutz" erhält. Hinsichtlich möglicher Ausführungen zum Einbruchschutz z. B. nach einschlägigen VdS-Richtlinien befragen Sie bitte unsere Mitgliedsfirmen.

    Für die Bau-BG Rheinland und Westfalen hat der FVLR eine kompakte, 8-seitige Infoschrift für die Westentasche mit dem Titel "Absturz-/Durchsturzsicherung - Bei Lichtkuppeln und Lichtbändern" erarbeitet.

    Zum Download dieser Information hier klicken.

     

     

    Anschlusstechnik

    Flachdach

    Es gelten folgende Grundsätze:

    • Öffnungen für Lichtkuppeln in Dachflächen sind statisch auszuwechseln.
    • Dachdurchdringungsbereiche von RWA-Geräten sind unter Beachtung von DIN 18234 auszuführen.
    • Sämtliche Dacheinbauteile sind zuverlässig dicht einzubinden.
    • Alle Anschluss- und Verbindungsstellen sind materialhomogen herzustellen.
    • Anschluss- und Verbindungsstellen sollen nach Möglichkeit aus der Abdichtungsebene herausgehoben werden.

    Diese Grundsätze gelten auch für das Eindichten von Lichtkuppeln.

    Marktgängige Flachdachabdichtungen sind:

    • Bitumen-Dachbahnen
    • Kunststoff-Dachbahnen bzw.
    • Kautschuk-Dachbahnen


    Anschluss von Aufsetzkränzen an Bitumenbahnen

    Variante I:
    Eindichtung im unteren Bereich des Aufsetzkranzes auf dem als Hochpunkt ausgebildetem Klebeflansch (mit und ohne Holzbohlenrahmen)

    Zoom
    Ia) Eindichtung im unteren Bereich des Aufsetzkranzes
    (Aufsetzkranz mit Holzbohlenrahmen):

    Arbeitsschritte:

    • Dachöffnung statisch auswechseln,
    • Holzbohlenrahmen in der Stärke der Wärmedämmung verlegen,
    • 2. Holzbohle (mind. 5 cm dick) aufbringen,
    • Übergang zur höherliegenden Bohle mit Dämmkeil ausbilden,
    • Klebeflansch (mind. 12 cm breit) mit Voranstrich versehen,
    • Abdichtung in 2 Lagen mit Rückversatz vollflächig aufkleben.
    Zoom

    Achtung!!
    Um eine direkte Beflammung des Aufsetzkranzes (z. B. durch einen Gasbrenner) zu vermeiden, ist das sogenannte Umklappverfahren anzuwenden. Es ist ratsam, die Lichtkuppelhaube erst nach dem Eindichten zu montieren oder sie ansonsten gegen Beflammen zu schützen.
    Die Konstruktion ist so aufzubauen, dass die Oberkante des Aufsetzkranzes gemäß DIN EN 1873 mindestens 15 cm über der fertigen Dachoberfläche liegt. Die Austrittsöffnung einer Lichtkuppeln, die als Rauch- und Wärmeabzugsgeräte nach DIN 18232 verwendet wird, muss sogar mindestens 25 cm über der fertigen Dachoberfläche liegen. Dementsprechend ist eine ausreichende Aufsetzkranzhöhe (z.B. 30 cm) vorzusehen!
    Bei sehr großen Lichtkuppeleinheiten mit Seitenlängen der Aufsetzkränze über 2,50 m empfiehlt sich ein Hochführen der Dachbahn.

    Ib) Eindichtung im unteren Bereich des Aufsetzkranzes

    Aufsetzkranz ohne Holzbohlenrahmen:


    Da der Holzbohlenrahmen aus brandschutztechnischer Sicht (siehe DIN 18 234) besonders im Stahltrapezblechdach abzulehnen ist, sollten in diesen Fällen Lösungen verwendet werden, die ohne Holzbohlenrahmen auskommen wie z. B. Aufsetzkränze mit wärmegedämmtem Flansch.

    Arbeitsschritte:

    • Dachöffnung statisch auswechseln,
    • wärmegedämmten Flansch mind. 5 cm dicker als die Wärmedämmung des Daches wählen,
    • Übergang zum höherliegenden Flansch mit Dämmkeil ausbilden,
    • Klebeflansch mit Voranstrich versehen,
    • Abdichtung in 2 Lagen mit Rückversatz vollflächig aufkleben.

    Variante II:
    Eindichtung im oberen Bereich des Aufsetzkranzes (Hochführen der Dachabdichtung)

    Wenn die Dachbahn am Aufsetzkranz hochgeführt wird, ist es unbedingt notwendig, sie gegen ein Abrutschen oder Ablösen durch zusätzliche mechanische Befestigungen zu sichern. Zudem ist ein Schutz vor Wasserhinterwanderung unerlässlich. Die Detailausbildung der Abdichtung in der geneigten Fläche und im geneigten Eckbereich erfordert besondere Sorgfalt und erhöhte Aufmerksamkeit. Zudem ist der hochgeführte Dachbahnanschluss aus brandschutztechnischer Sicht (siehe DIN 18 234-4) besonders zu beachten.

    Zoom

    Ausreichende Überdeckung hochgeführter Dachbahnen

    Aufsetzkränze aus Stahlblech oder Aluminium sind grundsätzlich mit hochgeführter Dachbahn einzudichten.




    Anschluss von Aufsetzkränzen an hochpolymere Dachbahnen


    Hochpolymere Dachabdichtungen erfordern aufgrund ihrer werkstoffbedingten Eigenarten andere Anschlusstechnologien. Da die Kunststoffbahnen mit der Zeit irreversibel, d. h. unumkehrbar schrumpfen, üben sie eine Zugbelastung auf die Anschlusskonstruktion aus.

    Irreversibles Schrumpfen hochpolymerer Dachbahnen
    ohne Gewebeeinlage 1 – 3 % (je nach Werkstoff)
    mit Gewebeeinlage 0,1 – 1 % (je nach Werkstoff)

    Hinzu kommt eine Beanspruchung des Anschlusses durch die Temperatur (Ausdehnung bei Erwärmung, Schrumpfen bei Abkühlung).

    Thermische Dehnung hochpolymerer Werkstoffe für Dachbahnen
    PVC 30 bis 120 mm
    PIB 30 bis 35 mm
    ECB 60 bis 80 mm
    EPDM 48 bis 52 mm

    Der Anschluss einer hochpolymeren Dachbahn am Aufsetzkranz muss daher nicht nur zuverlässig dicht sein, sondern auch Zugkräfte aufnehmen. Sofern eine homogene Verbindung gleicher Materialien nicht möglich ist, muss der Anschluss am Aufsetzkranz hochgeführt und geklebt werden.

    Hochpolymere Dachbahnen aus PVC, PEC oder VAE

    ` Aufsetzkränze aus Hart-PVC

    Dachbahnen aus PVC-, PEC- oder VAE-Material können direkt unten auf dem Klebeflansch aufgeschweißt werden, wenn die reigabe des Dachbahnherstellers vorliegt.


    Aufsetzkränze aus GfK (GF-UP)

    Bei GfK- (GF-UP-) Aufsetzkränzen besteht die Möglichkeit, im Fl!nschbereich Hart-PVC-Profile zu integrieren, auf die dann die hochpolymeren Dachbahnen (PVC/PEC/VAE) geschweißt werden können. Diese Aufsetzkränze werden i. d. R. auftragsbezogen gefertigt.


    Aufsetzkränze ohne kunststoffschweißbare Anschlussflächen
    `
    Stehen keine schweißbaren Anschlussflächen zur Verfügung, wird der Aufsetzkranz vollständig mit Folienverbundblechen eingefasst. Der obere Rand und die Blechüberlappung sind besonders zu sichern. Der Anschluss der Dachbahn erfolgt durch Verschweißen mit dem Verbundblech.
    Zu beachten sind:

    • eine fachgerechte Ausführung der Ecken und
    • des oberen Randes (Schutz vor Hinterwanderung).

    Andere hochpolymere Dachbahnen

    Besonders PIB-, ECB- oder EPDM-Dachabdichtungen können nicht mit Hart-PVC verschweißt werden. Stehen keine Folienanschlussbleche zur Verfügung, sind diese Dachbahnen nach den gültigen Regeln der Flachdachtechnik am Aufsetzkranz hochzuführen. Damit die Dachbahn nicht abrutscht oder abheben kann, ist diese mit einer am Aufsetzkranz zu verschraubenden Anpressschiene (Anschlussschiene) zu sichern, sofern nicht systembedingt eine integrierte Anschlusszone vorhanden ist.

    Die Befestigungsmittel sind so zu wählen, dass ein Ausreißen verhindert wird. Die Fuge zwischen Anschlussschiene und Aufsetzkranz ist sorgfältig zu dichten.
    Wirtschaftliche Alternativen bieten Aufsetzkränze, die bereits werkseitig für den Anschluss an hochpolymere Dachabdichtungen vorbereitet sind, z. B. durch Manschetten- oder Kragenlösungen aus dem gleichen Material wie die Dachabdichtung.


    Begrünte Dächer

    Es sind zwei Begrünungsformen zu unterscheiden:

    • die extensive und
    • die intensive Begrünung.

    Extensive Begrünung

    Die extensive Begrünung ist gekennzeichnet durch eine Bepflanzung mit kleineren Pflanzen und geringer Aufbauhöhe.
    Im allgemeinen ist es für das extensiv begrünte Dach ausreichend, wenn um den Aufsetzkranz herum eine Filterschicht aus gewaschenem Kies angelegt wird, die regelmäßig gesäubert werden sollte. Aus brandschutztechnischer Sicht ist ein ausreichender Schutz gegeben, wenn um die Öffnungen in der Dachfläche (Lichtkuppeln) ein mindestens 50 cm breiter Streifen aus Platten oder Grobkies ausgebildet wird. Die Anschlüsse der Dachbahn müssen mindestens 15 cm über die fertige Gründachoberfläche herausgehoben werden, da ein zeitweiliger Wasseranstau auf der Abdichtung nicht ausgeschlossen werden kann.


    Intensive Begrünung

    Die intensive Begrünung ist gekennzeichnet durch einen in Erde eingepflanzten hohen Bewuchs. Der Einbau von Lichtkuppeln muss dieser besonderen Situation Rechnung tragen.
    Lichtkuppelaufsetzkränze sind entweder auf einen Schacht aufzusetzen oder in einen tieferliegenden Schacht einzubauen. Die letztere Methode, die den sehr hohen ästhetischen Ansprüchen an solche Dachflächen entgegenkommt und die optische Beeinträchtigung begrünter Flächen durch eine Lichtkuppel oder einen Rauchabzug vermeidet, beansprucht deutlich mehr Platz als die zuerst genannte.

    Die Höhe des Schachtes und die Anschlusstechnik sind aufeinander abzustimmen, wenn die Kuppel auf einen Schacht aufgesetzt wird. Sollen Aufsetzkranzflansch und Gründachoberfläche auf einer Ebene liegen, so ist die Dachabdichtung am Aufsetzkranz hochzuführen oder die Dachbahn homogen mit dem Flansch zu verbinden. Endet der Schacht mindestens 15 cm über der Gründachoberfläche, kann der Anschluss mit einem Stülpaufsetzkranz durchgeführt werden.
    Wenn der Aufsetzkranz in einen separat entwässerten, tieferliegenden Schacht eingebaut wird, empfiehlt sich eine außermittige Anordnung, wenn die Lichtkuppel auch als Rauchabzugsgerät fungieren soll: Der Öffnungswinkel kann dabei bis zu 180° betragen und es muss so viel freier Platz vorhanden sein, dass die Lichtkuppelschale nicht auf eine Schachtkante aufschlagen kann. Alle Anschlüsse sind wie beim unbegrünten Dach auszuführen.

    Profilierte Dächer

    Lichtkuppeln können heutzutage ebenso sicher in geneigte profilierte Dächer eingebaut werden, wie sie regelmäßig in flache Dächer eingebaut werden. Allerdings ist hierfür eine sorgfältige Abstimmung aller Beteiligten notwendig. Ebenso wie bei flachen Dächern ist auch in diesen Fällen in der Unterkonstruktion eine den statischen Erfordernissen entsprechende Auswechselung vorzusehen.


    Es wird unterschieden:

    • Aufsetzkränze mit vollständig profilierten Flanschen,
    • Aufsetzkränze mit teilweise profilierten Flanschen,
    • Aufsetzkränze mit Stülpflanschen.


    Aufsetzkränze mit vollständig profilierten Flanschen

    Die umlaufenden Anschlüsse der Aufsetzkränze sind in Profilgeometrie und –abmessungen auf die jeweils vorgesehene profilierte Dacheindeckung (Well- oder Trapezprofile) abgestimmt. Solche Aufsetzkränze können prinzipiell an beliebiger Stelle im gesamten Dachbereich eingesetzt werden, da sie im Zuge der eigentlichen Dacheindeckung mitverlegt werden.
    Aufsetzkränze mit profilierten Flanschen sind in einer Vielzahl von Typen verfügbar. Als klassische Typen sind hier z. B. die GfK-Aufsetzkränze für die Faserzementwellen 5 (177/51) oder 8 (130/30) zu nennen.

    Damit die Profilierung vor Ort dann auch passt, sind für eine Bestellung unbedingt folgende Angaben notwendig:

    • Profiltype und Hersteller (Herstellerbezeichnung),
    • Einbaulage (längs oder quer zur Profilierung/Sickenrichtung),
    • Profilverlegerichtung,
    • Positiv-/Negativlage,
    • Pfettenabstände/Lage der Wechsel,
    • Flanschlänge bzw. –breite im Verhältnis zur
    • Profiltafellänge bzw. –breite,
    • Stärke der Wärmedämmung (bei ISO-/Thermo-Dächern),
    • Scharnierseite für RWA- oder lüftbare Lichtkuppeln,
    • RAL-Farbton im Falle einer Farbbeschichtung.


    Aufsetzkränze mit profilierten Flanschen aus GfK (Polyester) erfordern für jede Type und Größe ein spezielles Werkzeug. Aufgrund der Kosten und der Vielzahl der für Dacheindeckungen verwendeten Profilierungen werden GfK-Aufsetzkränze nur für gängige Abmessungen hergestellt.

    Alternativ bieten unsere Verbandsmitglieder individuell und auftragsbezogen gefertigte Schweiß- bzw. Abkantkonstruktionen aus Stahl- oder Aluminiumblech an, die dann auf die örtlichen Belange abgestimmt werden können.

    Aufsetzkränze mit teilweise profilierten Flanschen

    Bei diesem Anschlusstyp sind meist nur die Längsränder nach unten abgekantet. Der firstseitige Anschluss wird durch ein Zulageblech bewerkstelligt, das bis unter die Firstabdeckung reichen muss. Diese Lösung ist nur sinnvoll, wenn der Aufsetzkranz in Firstnähe liegt.

    Aufsetzkranz mit Stülpflansch


    Bei individuell hergestellten Falzdächern finden sich u. U. unterschiedliche Scharrenbreiten. In solchen Fällen können Aufsetzkränze mit regelmäßig profilierten Flanschen nicht eingesetzt werden. Stattdessen haben sich in solchen Fällen Stülpaufsetzkränze bewährt. Der Lichtkuppelanschluss wird dabei bewusst deutlich aus der Dachebene herausgehoben. Die Dachfläche um die Lichtkuppelöffnung herum wird genauso ausgebildet und verwahrt wie an aufgehende Flächen. Auf den fertigen Anschluss wird dann ein Aufsetzkranz übergestülpt, dessen ansonsten ebener Flansch am äußeren Rand umlaufend abgekantet ist.

    Pflege und Wartung von Lichtkuppeln

    Das Fensterputzen gehört in jedem bundesdeutschen Haushalt zu den regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben. Je nach Gegend und Verschmutzungsgrad sind die Fenster alle vier bis sechs Wochen dran. Dabei widmet sich dieser Aufgabe meist die Hausfrau, oftmals mit viel Hingabe. Verschiedene Reiniger, Pflegemittel und Putztechniken werden eingesetzt, damit die Glasscheiben von innen und außen möglichst streifenfrei sauber werden. Selbstverständlich werden schonende Reinigungsverfahren ohne scheuernde Putzmittel für Rahmen und Scheiben benutzt, damit es keine Kratzer oder Beschädigungen der empfindlichen Gläser gibt.

    Doch im harten Alltagsleben am Arbeitsplatz werden die im Dach eingebauten Oberlichter, die eigentlich Tageslicht spenden sollen,meist sträflich vernachlässigt. Obwohl die glatten Flächen einen gewissen Selbstreinigungseffekt haben, sind sie aufgrund fehlender Reinigung von innen und außen nach einigen Jahren verschmutzt und lassen nur noch einen Teil des lebensnotwendigen Lichts durch.

    Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV Anlage 1 Punkt 3.4) müssen die Arbeitsstätten aber möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Der Tageslichteintritt in den Raum kann jedoch durch starke Verschmutzungen oder Alterung des Materials behindert werden. Derartige Mängel müssen umgehend beseitigt werden. Eine darauf abstellende behördliche Anordnung nach § 120 f Gewerbeordnung ist möglich.

    Die eigentliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Instandhaltung und Reinhaltung, also auch einer Reinigung der lichtspendenden Oberlichtflächen ergibt sich aus § 4 (1) bzw. 4 (2) ArbStättV.

    Unterlassungen im Zusammenhang mit diesen Vorgaben können die Funktion und die Lebensdauer des Produktes beeinträchtigen.

    In jedem Fall sind jedoch vor Beginn aller Arbeiten an und in Lichtkuppeln unbedingt die Herstellervorschriften und -hinweise und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften zu beachten.

    Wartung

    Die Wartung von Oberlichtern ist eine Maßnahme der vorbeugenden Instandhaltung.
    Diese Maßnahmen beinhalten nach Norm

    Was muss gewartet werden?

    Gemäß DIN EN 1873 soll die regelmäßige Wartung von Oberlichtern beinhalten:

    • Reinigung der Bauelemente,
    • Prüfen und eventuelles Ersetzen der Dichtungen,
    • Prüfen und Warten und eventuelles Austauschen von Zubehör,
    • Warten der Öffnungsvorrichtungen (falls vorhanden).
    Unterlassungen im Zusammenhang mit diesen Vorgaben können die Funktion und die Lebensdauer des Produktes beeinträchtigen.

    Reinigung

    Lichtkuppelschalen

    Die Lichtkuppelschalen werden entweder aus den thermoplastischen Kunststoffen Polymethymethacrylat (PMMA/Acrylglas), Polycarbonat (PC) oder aus dem duromeren Werkstoff GFK (glasfaserverstärktes ungesättigtes Polyesterharz – GF-UP) hergestellt. Lichtkuppelschalen haben eine porenlose und glatte Oberfläche, auf der sich der Schmutz meist nur schwer festsetzen kann.
    Die Flächen werden vorzugsweise mit Pril®-Wasser o. ä., weichem Tuch oder Schwamm abgewischt, keinesfalls trocken abreiben! Für eine gründliche Reinigung empfehlen sich lösemittelfreie, antistatische Kunststoffreiniger, die für diese Kunststoffe zugelasssen sind. Keinesfalls dürfen Scheuermittel (Abrasiva) eingesetzt werden, da sie die Oberflächen zerkratzten.

    Reinigung anderer Bauformen

    Bei anderen Bauformen kommen vielfach ebene „Verglasungsmaterialien“ zum Einsatz. Neben den oben beschriebenen Kunststoffen ist das überwiegend Silikatglas. Ebene Kunststoffflächen werden wie unter „Lichtbandelemente“ beschrieben gereinigt.
    Glasflächen werden wie Fensterscheiben gesäubert. Auch bei Glasscheiben dürfen zur Reinigung keinesfalls Scheuermittel (Abrasiva) eingesetzt werden,da sie die bei Funktionsgläsern beschichteten Oberflächen zerkratzen können.

    Aufsetzkränze

    Diese werden wie Kunststoff-Fensterrahmen gereinigt.

    Profilrahmen

    Diese werden wie Kunststoff- Fensterrahmen gereinigt.

    Warten von Dichtungen

    Dichtungen sind auf Sitz und dichtes Schließen zu prüfen, zu reinigen, zu pflegen und gegebenenfalls zu erneuern.

    Warten von Zubehör

    Zubehörteile (Bauteile, Leitungen, Kabel etc.) sind auf Beschädigung zu prüfen und gegebenenfalls auszutauschen.

    • Bewegliche Teile wie Scharniere, Öffnerbeschläge oder Öffneraggregate sind auf Gangbarkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu schmieren.

    Elektronische Bauteile

    Der Witterung ausgesetzte elektronische Bauteile (z. B. Sonnen- oder Regensensoren) sind in Zuge der Wartung ebenfalls auf der Oberfläche zu säubern, da sich auf ihnen Schmutzpartikel und Vogelkot ablagern kann, was u. U. die Funktionsfähigkeit des Bauteils beeinträchtigt.

    In jedem Fall sind jedoch vor Beginn aller Arbeiten an und in Lichtkuppeln unbedingt die
    Herstellervorschriften und -hinweise und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
    der Berufsgenossenschaften zu beachten.

    Die Mitgliederfirmen bieten auch eine Überprüfung und Reinigung der vorhandenen Lichtbandsysteme an.

     

    Wartung von Rauchabzugsgeräten

    Um die dauerhafte Funktionstüchtigkeit einer eingebauten Rauchabzugsanlage zu gewährleisten und den Wert dieser Investition zu erhalten, ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung dieser ruhenden Sicherheitsanlage unverzichtbar. Die Wartung ist als eine wesentliche Sorgfaltspflicht des Bauherrn oder des Betreibers in den unterschiedlichsten Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vorgeschrieben. Bei unterlassener Wartung drohen dem Bauherren oder Betreiber neben der Gefahr von Bußgeldern und der Betriebsschließung durch die Behörden auch der Verlust von Gewährleistungsansprüchen und nach einem Brandfall bei einem Versagen der NRA noch weitere zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen.

    Wer darf warten?

    Für Arbeiten, bei denen die Sicherheit der baulichen Anlagen von der besonderen Sachkenntnis des ausführenden Unternehmens abhängt, wie es bei NRA der Fall ist, muss der Wartungsunternehmer auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörden seine Eignung nachweisen. Dies gilt neben der Wartung auch für die Instandsetzung einer RWA.
    Diese Arbeiten sollten deshalb nur solchen Unternehmen anvertraut werden, die über das erforderliche Know-how, über geschultes Fachpersonal und die zur Ausführung der jeweiligen Arbeiten erforderlichen (z. T. Spezial-) Werkzeuge, in den Prüfungszeugnissen gelistete Originalaustausch- und Zubehörteile verfügen, nach VdS und ISO 9000 zertifiziert, vom Systemhersteller bzw. Errichter autorisiert sind und auch für einen eventuellen Versagensfall eine entsprechende Rückgriffdeckung (Haftpflichtversicherungssumme und ausreichend hohes Stammkapital) bieten können.

      Forderung nach DIN 18232-2:
      " Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA
      qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden."

    (Anmerkung: also Qualifikation für die jeweils im Objekt eingebaute Rauchabzugsanlage erforderlich)
    Die Anerkennung einer solchen Qualifikation erfolgt zum Beispiel durch die Autorisierung durch den Systemhersteller oder den Errichter der jeweils installierten Rauchabzugsanlage.

    Forderungen nach VOB § 13:

    .... beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
    abweichend von Absatz 1 (nur) 2 Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen.

     

    Der FVLR empfiehlt dringend, die Wartungsarbeiten möglichst immer vom jeweiligen Systemhersteller bzw. Errichter der installierten Anlage oder durch einer von diesem autorisierten Fachfirma durchführen zu lassen.

    Nach den VdS-Richtlinien dürfen Instandsetzungsarbeiten an RWA nur von solchen Fachfirmen durchgeführt werden, die u.a. eine Lieferzusage des jeweiligen Systemherstellers über Originalersatzteile vorlegen können. Für Anlagen, bei denen die Versicherer Rabatte auf die Feuerversicherungsprämien gewähren, darf die Behebung festgestellter Mängel nur durch eine vom VdS anerkannte RWA-Fachfirma durchgeführt werden.
    Die im FVLR zusammengeschlossenen Firmen sind vom VdS als RWA-Fachfirmen zertifiziert.

    Wartungsvertrag

    Der FVLR empfiehlt den Bauherren/Betreibern von Gebäuden mit Rauchabzugsablagen, diese im Rahmen eines Wartungsvertrages mindestens 1 x jährlich durch anerkannte RWA-Fachfirmen warten und gegebenenfalls instandsetzen zu lassen.

    Mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages kann der im Brandfall Verantwortliche die Schadensauswirkung und sein eigenes Haftungsrisiko verringern. Weiter kann er so jederzeit Dritten gegenüber (z.B. der Bauaufsichtbehörde, bei Kontrollen gem. Prüfverordnung, der Versicherung usw.) belegen, dass er seinen Verpflichtungen, die RWA ständig einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.

    Durch den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer qualifizierten RWA-Fachfirma

    • werden keine Termine mehr vergessen,
    • reduziert sich der eigene Kontrollaufwand,
    • werden die Kosten transparent und kalkulierbar,
    • werden die Hersteller- und Errichtervorgaben beachtet,
    • werden nur für den Einbau erlaubte Austausch- oder Ersatzteile verwendet,
    • wird die Haftung gegenüber Behörden und Versicherungen geringer,
    • steht im Notfall Hilfe zur Verfügung.

     

    Werterhalt

    Der Fachmonteur erkennt im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Wartung nicht nur Beschädigungen und Zerstörungen an den Komponenten der Rauchabzugsanlage, sondern dazu z.B. auch Veränderungen im baulichen Umfeld.
    Damit können eine Instandsetzung frühzeitig initiiert, teuere - weil oft lange unbemerkt - Langzeitschäden meist verhindert oder zumindest reduziert werden.
    Eine regelmäßig gepflegte und gewartete RWA bleibt so über viele viele Jahre funktions- und einsatzbereit. Die Investition kann so über einen wesentlich längeren Zeitraum genutzt und steuerlich abgeschrieben werden.

    Die im FVLR zusammengeschlossenen Firmen sind vom VdS als RWA-Fachfirmen zertifiziert.

    Im FVLR-Heft 7 können weitere Informationen zur Wartung und Instandhaltung von RWA nachgelesen werden.

     

    Der FVLR empfiehlt aus diesen Gründen den Betreibern von Gebäuden mit RWA, diese mindestens 1 x jährlich durch anerkannte RWA-Fachfirmen warten und gegebenenfalls instandsetzen zu lassen. Durch den Abschluss eines sehr vorteilhaften Wartungsvertrages kann er im Brandfall die Schadensauswirkung und sein eigenes Haftungsrisiko verringern. Weiter kann er so jederzeit belegen, dass er seinen gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Verpflichtungen, die RWA ständig einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.

    Ein Musterwartungsvertrag ist ebenfalls im FVLR-Heft 7 enthalten.