Einbau- und Planungsgrundsätze
Lichtkuppeln und Lichtbänder sind Bauteile, die die Dachfläche
durchdringen, wobei verschiedene konstruktive und verarbeitungstechnische
Anforderungen zu beachten sind. Die Sicherheit und langfristige
Haltbarkeit einer Dachabdichtung ist von der Sorgfalt der Detailplanung
und -ausführung abhängig.
Durch die Berücksichtigung von Verarbeitungs- und Wartungsbedingungen
werden bereits bei der Planung die richtigen Voraussetzungen für
langfristig problemlose Flachdächer geschaffen.
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Ausführliche und bebilderte Tipps und Hinweise liefert
das FVLR-Heft 5 Dachanschlüsse
im Detail.
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Abstände
Die untereinander einzuhaltenden Abstände zwischen Lichtkuppeln,
Lichtbändern und Rauchabzugsgeräten und anderen Bauteilen
sind in den Landesbauordnungen,
in Normen und Richtlinien geregelt.
Um die Anschluß- und Detailarbeiten sachgemäß durchführen
zu können und um den Wasserablauf nicht zu behindern, ist ein
Mindestabstand von wenigstens 50 cm, besser 100 cm, einzuhalten.
Befestigung
Nur ausreichend dimensionierte Schraubverbindungen sichern den
Aufsetzkranz bzw. die Aufkantung zuverlässig gegen Windsog.
Hinweise zu einer sicheren Befestigung auf Dachflächen liefert die FVLR-Richtlinie 03 Befestigungsmittel von Lichtkuppeln und Lichtbändern auf Dächern.
- Beispiel Holzbohlenrahmen:
Mit Holzschrauben in Abständen von max. 30 cm wird der Flansch von
Lichtkuppel-Aufsetzkränzen auf der Bohlenrahmenkonstruktion befestigt. Eine Nagelung ist im Hinblick auf den entstehenden Windsog nicht ausreichend.
Bei Rauchabzugslichtkuppeln sind für die Befestigung die Vorschriften der Hersteller zu beachten.
Durchfallschutz
Lichtkuppeln sind in der Regel weder begehbare
noch durchfallsichere Bauteile. In allgemein zugänglichen Dachflächen (Dachterrassen, Parkdächern,
begehbaren Gründächern usw.) sind daher besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Dies gilt auch, sobald Arbeiten auf der Dachfläche ausgeführt werden müssen (siehe ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen", Abschnitt 7 Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern). Geeignet sind Umwehrungen,
Umzäunungen, Gitter oder ähnliches, die in der Dachfläche verankert werden.
Windrichtung
Lichtkuppeln und Lichtbänder, die auch zur Raumentlüftung
eingesetzt werden, sind so einzubauen, dass die Öffnerseite
der Hauptwindrichtung gegenüber liegt. Dadurch entsteht eine
Sogwirkung, die nicht nur die natürliche Entlüftung unterstützt,
sondern auch dem Eindringen von Nieselregen entgegenwirkt.
Dachrandbereich
Oberlichter sollen grundsätzlich nur im mittleren Bereich
des Daches eingesetzt werden, da im Dachrand- und Eckbereich (max.
1/8 der Gebäudebreite) höhere Windlasten auftreten.
Nach Eurocode DIN EN 1991-1-4 ist der Bereich erhöhter Windlasten
im Rand- und Eckbereich von Dächern neu geregelt. Er beträgt
bezogen auf die angeströmte Seite in der Breite in der Ecke
e/4 und in der Tiefe im Randbereich e/10. Hierbei ist e = b oder
2 H (Der kleinere Wert ist maßgebend), wobei b die Breite
der angeströmten Seite und H die Gebäudehöhe ist.
Schnee auf Dächern – Hilfreiche Tipps (nicht nur) für Hausbesitzer
In den vergangenen Jahren haben wir in einigen Teilen Deutschlands teils heftige und lange Winter mit starken Schneefällen zu verzeichnen gehabt. Betroffen war häufig der Süden der Republik. Damit sich vor allem Hausbesitzer in Zukunft auf vergleichbare oder ähnliche Winterverhältnisse besser vorbereiten können, hat die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Informationen und Tipps zu diesem Thema zusammengestellt. Es werden etwa folgende Fragen behandelt:
- Wo ist die zulässige Schneelast geregelt?
- Warum ist nicht die Schneehöhe, sondern das Schneegewicht maßgebend?
- Wie kann das tatsächliche Schneegewicht auf dem Dach bestimmt werden?
- Wann soll das Dach vom Schnee geräumt werden?
- Worauf ist zu achten, wenn das Dach zum Schneeräumen betreten wird?
- Wann soll das Dach von einem Fachmann überprüft werden?
Sie können die Tipps hier downloaden.
Aufgehende Wände
Die Gefahr des Feuerüberschlags vom Dach in ein daran anschließendes
höheres Gebäude gilt es zu minimieren. Besteht die aufgehende Wand aus nichtbrennbaren Materialien und sind keine
Fenster vorhanden, so können Lichtkuppeln und Lichtbänder im Mindestabstand von 2,50 m angeordnet werden. Liegen
jedoch Öffnungen in der angrenzenden Wandfläche, wird ein Abstand von ≥ 5,0 m gefordert.
Harte Bedachung
In allen Bundesländern wird gefordert, dass die Dachflächen
widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein müssen (harte Bedachung nach DIN 4102 Teil 7/ DIN CEN/TS 1187). Die
daraus resultierenden Regelungen für den Einbau von Lichtkuppeln und Lichtbändern (Größen, Abstände, Flächenanteile etc.)
enthalten die Landesbauordnungen bzw. die ergänzend erlassenen Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften.
Für die Regelungen nach LBO hier klicken.
Brandwände
Durch und über das Dach geführte Brandwände teilen große Dachflächen
in kleinere Brandabschnitte ein. Zwischen Lichtkuppeln bzw. Lichtbändern und Brandwänden ist ein Mindestabstand von 1,25 m
(unterschiedlich in den jeweiligen LBO geregelt) einzuhalten, um im Brandfall ein Überschlagen des Feuers zu vermeiden.
Für Rauchabzugsgeräte gelten deutlich größere Abstände.
Rauchabzüge
Einzelne Rauchabzugsgeräte sollen mindestens 4 m, höchstens
20 m voneinander entfernt liegen, damit eine gegenseitige Beeinflussung
ausgeschlossen und eine gleichmäßige Entrauchung gewährleistet
ist.
Abstände zu benachbarten Bauteilen im Dach
Benachbarte Bauteile im Dach (z. B. Kamine, Klimaanlagen, Lüftungsrohre, Blitzschutzständer, Photovoltaikanlagen etc.) sind zu Lichtkuppeln mit NRA-Funktion mit einem entsprechend großen Abstand so einzubauen, dass der Öffnungsvorgang der Geräte nicht beeinträchtigt wird (Schwenkbereich der Haube) und die aerodynamische Wirksamkeit des RWA-Gerätes wie geprüft weiterhin gegeben ist.
Sind die in der nachstehenden Grafik dargestellten Rahmenbedingungen (Freiraum um das Gerät mind. 2,0 m für Bauteile, die die RWA-Austrittsöffnung nicht überragen; Freiraum mind. 5,0 m für alle Bauteile, die die RWA-Austrittsöffnung um max. 2,0 m überragen) eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass die aerodynamische Wirksamkeit des RWA-Gerätes nicht beeinträchtigt ist.

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