HomeKontaktImpressumDatenschutzSitemap Mitgliederbereich
Aktuelles
Publikationen und Bestellungen
Wir über uns
Rauchschutz
Tageslicht
Lüftung
Lichtkuppeln
Infos f¨ Dachdecker
Produktbeispiele
Projektierung
Pflege
Informationen zum Einbau
Bauordnungsrechtliche Grundlagen
Regelungen LBO
Flachdachrichtlinien
Absturz- und Durchsturzsicherungen
Einbau-Details
Literatur
Hersteller
Lichtbänder
RWA
Wärmeabzug
Eurolux
vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
       


Einbau- und Planungsgrundsätze

Lichtkuppeln und Lichtbänder sind Bauteile, die die Dachfläche durchdringen, wobei verschiedene konstruktive und verarbeitungstechnische Anforderungen zu beachten sind. Die Sicherheit und langfristige Haltbarkeit einer Dachabdichtung ist von der Sorgfalt der Detailplanung und -ausführung abhängig.

Durch die Berücksichtigung von Verarbeitungs- und Wartungsbedingungen werden bereits bei der Planung die richtigen Voraussetzungen für langfristig problemlose Flachdächer geschaffen.

Ausführliche und bebilderte Tipps und Hinweise liefert das FVLR-Heft 5 „Dachanschlüsse im Detail“.

Zur Heft-Info hier klicken.


Abstände

Die untereinander einzuhaltenden Abstände zwischen Lichtkuppeln, Lichtbändern und Rauchabzugsgeräten und anderen Bauteilen sind in den Landesbauordnungen, in Normen und Richtlinien geregelt.
Um die Anschluß- und Detailarbeiten sachgemäß durchführen zu können und um den Wasserablauf nicht zu behindern, ist ein Mindestabstand von wenigstens 50 cm, besser 100 cm, einzuhalten.

Zoom

Befestigung

Nur ausreichend dimensionierte Schraubverbindungen sichern den Aufsetzkranz bzw. die Aufkantung zuverlässig gegen Windsog.
Hinweise zu einer sicheren Befestigung auf Dachflächen liefert die FVLR-Richtlinie 03 Befestigungsmittel von Lichtkuppeln und Lichtbändern auf Dächern.

  • Beispiel Holzbohlenrahmen:
    Mit Holzschrauben in Abständen von max. 30 cm wird der Flansch von Lichtkuppel-Aufsetzkränzen auf der Bohlenrahmenkonstruktion befestigt. Eine Nagelung ist im Hinblick auf den entstehenden Windsog nicht ausreichend. Bei Rauchabzugslichtkuppeln sind für die Befestigung die Vorschriften der Hersteller zu beachten.

Durchfallschutz

Lichtkuppeln sind in der Regel weder begehbare noch durchfallsichere Bauteile. In allgemein zugänglichen Dachflächen (Dachterrassen, Parkdächern, begehbaren Gründächern usw.) sind daher besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Dies gilt auch, sobald Arbeiten auf der Dachfläche ausgeführt werden müssen (siehe ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen", Abschnitt 7 Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern). Geeignet sind Umwehrungen, Umzäunungen, Gitter oder ähnliches, die in der Dachfläche verankert werden.

Windrichtung

Lichtkuppeln und Lichtbänder, die auch zur Raumentlüftung eingesetzt werden, sind so einzubauen, dass die Öffnerseite der Hauptwindrichtung gegenüber liegt. Dadurch entsteht eine Sogwirkung, die nicht nur die natürliche Entlüftung unterstützt, sondern auch dem Eindringen von Nieselregen entgegenwirkt.

Dachrandbereich

Oberlichter sollen grundsätzlich nur im mittleren Bereich des Daches eingesetzt werden, da im Dachrand- und Eckbereich (max. 1/8 der Gebäudebreite) höhere Windlasten auftreten.
Nach Eurocode DIN EN 1991-1-4 ist der Bereich erhöhter Windlasten im Rand- und Eckbereich von Dächern neu geregelt. Er beträgt bezogen auf die angeströmte Seite in der Breite in der Ecke e/4 und in der Tiefe im Randbereich e/10. Hierbei ist e = b oder 2 H (Der kleinere Wert ist maßgebend), wobei b die Breite der angeströmten Seite und H die Gebäudehöhe ist.

Schnee auf Dächern – Hilfreiche Tipps (nicht nur) für Hausbesitzer

In den vergangenen Jahren haben wir in einigen Teilen Deutschlands teils heftige und lange Winter mit starken Schneefällen zu verzeichnen gehabt. Betroffen war häufig der Süden der Republik. Damit sich vor allem Hausbesitzer in Zukunft auf vergleichbare oder ähnliche Winterverhältnisse besser vorbereiten können, hat die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Informationen und Tipps zu diesem Thema zusammengestellt. Es werden etwa folgende Fragen behandelt:

  • Wo ist die zulässige Schneelast geregelt?
  • Warum ist nicht die Schneehöhe, sondern das Schneegewicht maßgebend?
  • Wie kann das tatsächliche Schneegewicht auf dem Dach bestimmt werden?
  • Wann soll das Dach vom Schnee geräumt werden?
  • Worauf ist zu achten, wenn das Dach zum Schneeräumen betreten wird?
  • Wann soll das Dach von einem Fachmann überprüft werden?

Sie können die Tipps hier downloaden.

Aufgehende Wände

Die Gefahr des Feuerüberschlags vom Dach in ein daran anschließendes höheres Gebäude gilt es zu minimieren. Besteht die aufgehende Wand aus nichtbrennbaren Materialien und sind keine Fenster vorhanden, so können Lichtkuppeln und Lichtbänder im Mindestabstand von 2,50 m angeordnet werden. Liegen jedoch Öffnungen in der angrenzenden Wandfläche, wird ein Abstand von ≥ 5,0 m gefordert.

Harte Bedachung

In allen Bundesländern wird gefordert, dass die Dachflächen widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein müssen (harte Bedachung nach DIN 4102 Teil 7/ DIN CEN/TS 1187). Die daraus resultierenden Regelungen für den Einbau von Lichtkuppeln und Lichtbändern (Größen, Abstände, Flächenanteile etc.) enthalten die Landesbauordnungen bzw. die ergänzend erlassenen Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften. Für die Regelungen nach LBO hier klicken.

Brandwände

Durch und über das Dach geführte Brandwände teilen große Dachflächen in kleinere Brandabschnitte ein. Zwischen Lichtkuppeln bzw. Lichtbändern und Brandwänden ist ein Mindestabstand von 1,25 m (unterschiedlich in den jeweiligen LBO geregelt) einzuhalten, um im Brandfall ein Überschlagen des Feuers zu vermeiden. Für Rauchabzugsgeräte gelten deutlich größere Abstände.

Rauchabzüge

Einzelne Rauchabzugsgeräte sollen mindestens 4 m, höchstens 20 m voneinander entfernt liegen, damit eine gegenseitige Beeinflussung ausgeschlossen und eine gleichmäßige Entrauchung gewährleistet ist.

Abstände zu benachbarten Bauteilen im Dach

Benachbarte Bauteile im Dach (z. B. Kamine, Klimaanlagen, Lüftungsrohre, Blitzschutzständer, Photovoltaikanlagen etc.) sind zu Lichtkuppeln mit NRA-Funktion mit einem entsprechend großen Abstand so einzubauen, dass der Öffnungsvorgang der Geräte nicht beeinträchtigt wird (Schwenkbereich der Haube) und die aerodynamische Wirksamkeit des RWA-Gerätes wie geprüft weiterhin gegeben ist.

Sind die in der nachstehenden Grafik dargestellten Rahmenbedingungen (Freiraum um das Gerät mind. 2,0 m für Bauteile, die die RWA-Austrittsöffnung nicht überragen; Freiraum mind. 5,0 m für alle Bauteile, die die RWA-Austrittsöffnung um max. 2,0 m überragen) eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass die aerodynamische Wirksamkeit des RWA-Gerätes nicht beeinträchtigt ist.