Maßnahmen während der Bauphase
Maßnahmen für spätere Arbeiten
Wellplatten oder Dachlichtbänder
Die verschiedenen Systeme zur Durchsturzsicherheit
Leider passieren hin und wieder schwere Unfälle durch Abstürze
von Dächern oder Durchstürze durch nicht begehbare Lichtplatten,
Lichtkuppeln oder Lichtbänder. Mal sind es unvorsichtige Kinder,
die beim Spielen die flexiblen Lichtkuppeln als Trampolin benutzen
und dann verunglücken, mal sind es Handwerker, die beim Einbau
von Oberlichtern oder bei Arbeiten auf Dachflächen oder an
Dachrändern fehl treten und dann durch Absturz zu Schaden kommen.
Die Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen hat sich im Rahmen
ihres Präventionsauftrages dieses Themas verstärkt mit
der Aktion "Oben
bleiben! Ohne Durchsturz" angenommen, denn die Bauberufsgenossenschaft
kommt aufgrund ihrer Schadensanalyse zu dem Schluß: "Vergleicht
man die Unfallzahlen aus dem Bereich der Wellplatten / Lichtkuppeln
mit den Unfallzahlen aus dem sonstigen Dachdeckerhandwerk (Fassadenarbeiten,
Ziegeldacheindeckung, Flachdacharbeiten, etc.), so fällt auf,
dass diese - gemessen am Umfang der eigentlichen Arbeiten - unverhältnismäßig
hoch sind. Einfach ausgedrückt: Beim Arbeiten an oder auf Wellplatten
besteht ein erheblich höheres Unfallrisiko als bei vielen anderen
Tätigkeiten im Dachdeckerhandwerk."
Als weitere Erkenntnis ist festzuhalten, dass die meisten Unfälle
nicht während der Ausführung eines Bauwerkes stattfinden,
sondern bei der wesentlich längeren Nutzung. Erfreulicherweise
ist dennoch nach der Statistik
der BG 23 die Anzahl der Arbeitsunfälle bei Dacharbeiten pro
1.000 Vollarbeitern zwischen 1997 und 2003 insgesamt um ein Drittel
(von 247 auf 164) zurückgegangen, was auf ein gestiegenes Sicherheitsbewußtsein
in diesem Gewerk und auf ein Greifen der Präventionsmaßnahmen
schließen läßt.
Der FVLR unterstützt die Aktion der Bau-Berufsgenossenschaft
und zeigt im Folgenden die Ausführung und Besonderheiten von
Sicherungsmaßnahmen an Lichtkuppeln.
Erläutert werden einerseits die Maßnahmen während
der Bauphase und andererseits die Systeme für sogenannte "spätere
Arbeiten". Auch werden die Unterschiede zwischen begehbaren
und nicht begehbaren Dachflächen und die sich zwingend daraus
ergebenden verschiedenen Sicherungsmaßnahmen erläutert.
Weiterhin werden die Unterschiede zwischen "Lichtbändern"
aus profilierten, in der Dachebene verlegten Wellpolyester-Lichtplatten
und aus der Dachfläche herausgehobenen, gewölbten Lichtbandkonstruktionen
dargestellt.
Zu Lichtbändern hier
klicken.
Maßnahmen während der
Bauphase
Nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV), die
die Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG (Europäische Baustellenrichtlinie)
darstellt, ist seit 1998 für Baustellen ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan zu erstellen, aus dem die Arbeitsschutzbestimmungen
zu erkennen sind und der die Schutzmaßnahmen z. B. für
sicheres Arbeiten enthalten muss. Wichtig
ist schon mit Blick auf die spätere Nutzung des Gebäudes (Reparaturen/Wartung/
Instandhaltung), dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
bereits während der Planungsphase Maßnahmen für z. B. ein sicheres Betreten, Begehen oder Arbeiten von /auf der Dachflächen berücksichtigt. Notwendige Maßnahmen werden in der sogenannten "Unterlage für spätere Arbeiten" dokumentiert.
Für Arbeitsplätze und Vehrkehrswege ist grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage für ggf. erf. Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der in diesen Bereichen tätigen Personen. Verschiedene Rechtsvorschriften- z.B. das Arbeitsschutzgesetz, die Baustellenverorndung, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebsicherheitsverordnung, die technischen Regeln für Arbeitsstätten (insbes. die ASR A2.1), die Unfallverhütungsvorschriften (insbs. die DGUV-Vorschrift 39, sowie die DGUV-Regel 101-54) und die DIN 4426:2017-01) formulieren entsprechende Empfehlungen, bzw. Forderungen.
Demnach sind bei der Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Ab-/ Durchsturz permanente kollektiv wirkende Systeme bevorzugt einzusetzen. Der Einsatz von PSAAgA (z.B. Gurtzeug, Verbindungsmittel angeschlagen an zugelassenen Einzelanschlagpunkten) ist besonders zu begründen und nur in Verbindung mit einem Rettungskonzept zulässig.
Ausführliche Hinweise enthält die DGUV Regel 101-016 "Dacharbeiten" (bisherige BGR 203). Zu dieser und weiteren
einschlägigen Regeln
und Normen für Dacharbeiten hier klicken.
In Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
(ZVDH) und der Bauberufsgenossenschaft Hannover hat der Fachverband
FVLR ein Merkblatt erstellt, das sich speziell für die Bauphase
mit der Handhabung von Absturzsicherungen in der Leistungsbeschreibung,
Kalkulation und Abrechnung beschäftigt.
Zum Download dieses Merkblattes hier klicken.
Maßnahmen für
spätere Arbeiten
Dachflächen werden i. d. R. nur gelegentlich für Inspektionen,
Reparaturen oder Wartungen betreten. Dies dürfte nach den Erfahrungen
des FVLR den Normalfall darstellen. Aus diesem Grund besteht auch
keinerlei Forderung, dass Lichtkuppeln grundsätzlich "begehbar"
ausgeführt werden müssen. Allerdings sind während
der Durchführung der Arbeiten entsprechende Sicherungsmaßnahmen
zu beachten.
Warnhinweis:
Grundsätzlich sind weder
Lichtkuppeln noch Lichtbänder begehbar oder betretbar!
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In
Zusammenarbeit mit dem FVLR haben die Mitgliedsfirmen deshalb
einen einheitlichen und dauerhaften Aufkleber entwickelt, der
vorsorglich auf allen Lichtkuppeln, die nicht begehbar sind,
als Information und als deutlicher Warnhinweis angebracht wird. |
Zoom |
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Diese Aufkleber können Sie jetzt über unser Bestellformular
bestellen! Ein Bogen mit 16 Aufklebern kostet 19,50 €. Hierin
ist die gesetzl. Mehrwertsteuer enthalten. Die Abgabe erfolgt nur
bogenweise. Hinzu kommen die mengenabhängigen Versandkosten.
"Begehbar" im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Terminologie
bedeutet, dass Produkte die Prüfung auf Durchsturzsicherheit
bestehen, aber keinesfalls, dass die Produkte regelmäßig
betreten werden dürfen! Die Durchsturzsicherheit kann nach
der GS-BAU-18 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten" nachgewiesen
werden. In dieser Prüfung wird ein Sturz einer Person auf den
Prüfkörper, z. B durch Fehltritt beim Rückwärtslaufen,
durch ein Fallgewicht aus einer definierten Höhe simuliert.
Wellplatten-Lichtbänder
oder Dachlichtbänder
Um auf besonders wirtschaftliche und einfache Art und Weise auch
in Dächern mit profilierten Eindeckungen (z. B. Asbestzementplatten
oder Trapezblechtafeln) Lichtöffnungen zu schaffen, werden
passend zum jeweiligen Profil oftmals Platten aus transparenten
Kunststoffmaterialien (sogenannte Lichtplatten, z. B. aus glasfaserverstärktem
Polyester/GF-UP oder PVC) angeboten, die in gleicher Verlegeebene
und wie die profilierten Dachplatten mit Überlappung eingebaut
werden können. Diese Platten ergeben mit den umliegenden Profiltafeln
ein einheitliches Bild, was jedoch hinsichtlich der Tragfähigkeit
gefährlich trügerisch sein kann, denn im Gegensatz z.
B. zu mannlasttragenden Trapezblechen aus Metall sind diese Wellplatten
oftmals ohne lastverteilende Bohlen nicht
begehbar! Durchstürze und Unfälle mit schwersten
Verletzungen sind dann möglich, wie auf dem nebenstehenden
Bild eines Schadenfalles zu sehen ist.
Im vorliegenden Fall wurden großflächig Dachsanierungsarbeiten
ausgeführt, wobei die eigentlichen Arbeitsbereiche zu den Dachflächen,
die nicht betreten werden durften, nicht deutlich abgegrenzt waren.
Beim Überqueren des gefährlichen Dachbereiches trat der
Handwerker auf eine Lichtplatte. Diese brach durch und er stürzte
ca. 8,0 Meter tief ab.
(Bildquelle: Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen)
Die besondere Brisanz von Wellplatten wird auch dadurch deutlich,
dass sich im Einzugsbereich der Bau Berufsgenossenschaft Rheinland und
Westfalen zwischen den Jahren 2000 und 2002
über dreimal mehr Abstürze durch Wellplatten ereigneten als
durch Lichtkuppeln bzw. Lichtbänder.
Bundesweit wurden von der BG für 2017 sieben Todesfälle erfast, wo Personen durch Well- bzw. Leichtplatten abgestürzt sind.
Bei Lichtkuppeln, und hierunter verstehen wir Konstruktionen, bei
denen lichtdurchlässige Kunststoffkuppelschalen mit oder ohne
Einfaßprofil auf Aufsetzkränzen montiert sind, ist die
Erkennbarkeit auf der Dachfläche deutlich besser, denn die
Konstruktionen sind nachhaltig aus der Dachebene herausgehoben und
sehenden Auges als ein anderes Bauteil wahrnehmbar. Die Mindestaufsetzkranzhöhe
oberhalb der Eindichtebene beträgt 15
cm, bei RWA-Geräten ist nach DIN 18232 sogar ein Abstand
der Abzugsöffnung zur Dachebene von 25
cm vorgeschrieben. Die optisch besonders flache Einklebung
z. B. von Lichtkuppeln direkt in der Dachebene wie bei Flachrandlichtkuppeln,
die somit die Kuppeln nicht deutlich aus der Dachebene heraushebt,
ist seit vielen Jahren nicht mehr zulässig.
Die Heraushebung aus der Dachfläche um die zuvor genannten
Höhen (15 bzw. 25 cm) kann aber nicht verhindern, dass ein
Sturz auf die Lichtkuppel durch Stolpern etwa infolge rückwärtigem
Laufen beim Vertragen von Lasten unmöglich wird. Selbst eine
Höhe des Aufsetzkranzes von 50 cm oberhalb der Dachfläche,
wie sie von der Bau-BG genannt wird, um eine Begehbarkeit zu gewährleisten
(siehe Sicherungsmaßnahmen),
ist wenig hilfreich, zumal sie für die kritische
Lichtöffnung keinerlei sicherheitsrelevante Verbesserung darstellt
und aus lichttechnischer Sicht (hierfür werden diese Konstruktionen
überhaupt eingebaut) vor allem bei kleineren Abmessungen aufgrund
der sich einstellenden Schachtwirkung hinderlich ist.
Nach Auffassung des FVLR sind da, wo es unbedingt notwendig ist,
nur solche Maßnahmen wirklich sinnvoll, die direkt und permanent
die freie Lichtöffnung der Lichtkuppel schützen, und die
dann unmittelbar in die Konstruktion der Lichtkuppel eingebunden
sein müssen. Ein besonderer Vorteil liegt weiterhin darin,
dass nach sachgemäßem Einbau diese Konstruktionen bereits
während der Rohbauphase die Gefahrenquelle beseitigen und allen
auf der Dachfläche tätigen Handwerkern als kollektive
Sicherungsmaßnahme dienen. Hierfür derzeit verfügbare
Lösungen werden nachstehend geschildert.
Bundesweit wurden von der BG 2017 keine Todesfälle erfasst, wo Personen durch Lichtkuppeln abgstürzt sind.
Die verschiedenen Systeme zur Durchsturzsicherheit
Die Systeme zur Durchsturzsicherheit lassen sich in folgende Gruppen
gliedern:
- Maßnahmen auf oder an der Lichtschalenkonstruktion,
- Maßnahmen innerhalb der Lichtöffnung
im Bereich des Aufsetzkranz,
- Maßnahmen unterhalb des Aufsetzkranzes
und
- Kombinationen aus obigen Maßnahmen
(z. B. für öffenbare Konstruktionen).
Maßnahmen auf oder an der Lichtelementkonstruktion
- außenseitige vollflächige
Abdeckung der Konstruktion durch Gitter oder gelochte Bleche (auch
nachträglicher Einbau möglich)
- Ausführung als durchsturzsicheres Lichtelement (stabile Lichtelementschale
z. B. aus GF-UP oder PC in Verbindung mit engem Tragprofilabstand)
Maßnahmen innerhalb der Lichtöffnung
im Bereich des Aufsetzkranzes
- vollflächige Gitterkonstruktion
(z. B. Gewebematten) innerhalb des Aufsetzkranzes
- Stabkonstruktionen durch die Wandungen des Aufsetzkranzes befestigt
- Stabkonstruktionen in Einbaurahmen (auch für nachträglichen Einbau)
Maßnahmen unterhalb des Aufsetzkranzes
- vollflächige Gitterkonstruktionen
(auch für nachträglichen Einbau)
Kombinationen aus obigen Maßnahmen
(z. B. für öffenbare Konstruktionen)
Die hier dargestellten Lösungen sind nur eine kleine Übersicht
und stehen exemplarisch für die vielfältigen Möglichkeiten, die unsere
Verbandsmitglieder anbieten. Klicken Sie hier, um sich die herstellerspezifischen
Lösungen zur Durchsturzsicherheit anzusehen.
Die Einbauten in oder unterhalb des Aufsetzkranzes beeinflussen
die aerodynamische Wirksamkeit einer RWA-Lichtkuppel völlig
untergeordnet, sodaß größtenteils die geprüften
aerodynamischen Werte laut Gutachten erhalten bleiben.
Die hier gezeigten Lösungen stellen vielfach auch einen wirksamen
Einbruchschutz dar, womit der Nutzer eine kostengünstige Paketlösung
"Durchsturzsicherheit + Einbruchschutz"
erhält. Hinsichtlich möglicher Ausführungen zum Einbruchschutz
z. B. nach einschlägigen VdS-Richtlinien befragen Sie bitte
unsere Mitgliedsfirmen.
Der FVLR hat eine kompakte,
8-seitige Infoschrift für die Westentasche mit dem Titel "Absturz-/Durchsturzsicherung
- Bei Lichtkuppeln und Lichtbändern" erarbeitet, der die wesentlichen Lösungen, die Mitglieder des FVLR dem Markt anbieten, entnommen werden können. Diese wurde 2017 aktualisiert.
Zum Download dieser Information hier
klicken.
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