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Maßnahmen während der Bauphase
Maßnahmen für spätere Arbeiten
Wellplatten oder Dachlichtbänder
Die verschiedenen Systeme zur Durchsturzsicherheit

Leider passieren hin und wieder schwere Unfälle durch Abstürze von Dächern oder Durchstürze durch nicht begehbare Lichtplatten, Lichtkuppeln oder Lichtbänder. Mal sind es unvorsichtige Kinder, die beim Spielen die flexiblen Lichtkuppeln als Trampolin benutzen und dann verunglücken, mal sind es Handwerker, die beim Einbau von Oberlichtern oder bei Arbeiten auf Dachflächen oder an Dachrändern fehl treten und dann durch Absturz zu Schaden kommen.

Zur BG-Aktion Oben bleiben! Ohne Durchsturz
Die Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen hat sich im Rahmen ihres Präventionsauftrages dieses Themas verstärkt mit der Aktion "Oben bleiben! Ohne Durchsturz" angenommen, denn die Bauberufsgenossenschaft kommt aufgrund ihrer Schadensanalyse zu dem Schluß: "Vergleicht man die Unfallzahlen aus dem Bereich der Wellplatten / Lichtkuppeln mit den Unfallzahlen aus dem sonstigen Dachdeckerhandwerk (Fassadenarbeiten, Ziegeldacheindeckung, Flachdacharbeiten, etc.), so fällt auf, dass diese - gemessen am Umfang der eigentlichen Arbeiten - unverhältnismäßig hoch sind. Einfach ausgedrückt: Beim Arbeiten an oder auf Wellplatten besteht ein erheblich höheres Unfallrisiko als bei vielen anderen Tätigkeiten im Dachdeckerhandwerk."

Als weitere Erkenntnis ist festzuhalten, dass die meisten Unfälle nicht während der Ausführung eines Bauwerkes stattfinden, sondern bei der wesentlich längeren Nutzung. Erfreulicherweise ist dennoch nach der Statistik der BG 23 die Anzahl der Arbeitsunfälle bei Dacharbeiten pro 1.000 Vollarbeitern zwischen 1997 und 2003 insgesamt um ein Drittel (von 247 auf 164) zurückgegangen, was auf ein gestiegenes Sicherheitsbewußtsein in diesem Gewerk und auf ein Greifen der Präventionsmaßnahmen schließen läßt.

Der FVLR unterstützt die Aktion der Bau-Berufsgenossenschaft und zeigt im Folgenden die Ausführung und Besonderheiten von Sicherungsmaßnahmen an Lichtkuppeln. Erläutert werden einerseits die Maßnahmen während der Bauphase und andererseits die Systeme für sogenannte "spätere Arbeiten". Auch werden die Unterschiede zwischen begehbaren und nicht begehbaren Dachflächen und die sich zwingend daraus ergebenden verschiedenen Sicherungsmaßnahmen erläutert. Weiterhin werden die Unterschiede zwischen "Lichtbändern" aus profilierten, in der Dachebene verlegten Wellpolyester-Lichtplatten und aus der Dachfläche herausgehobenen, gewölbten Lichtbandkonstruktionen dargestellt.
Zu Lichtbändern hier klicken.

Maßnahmen während der Bauphase

Nach der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung – BaustellV), die die Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG (Europäische Baustellenrichtlinie) darstellt, ist seit 1998 für Baustellen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, aus dem die Arbeitsschutzbestimmungen zu erkennen sind und der die Schutzmaßnahmen z. B. für sicheres Arbeiten enthalten muss. Wichtig ist schon mit Blick auf die spätere Nutzung des Gebäudes (Reparaturen/Wartung/ Instandhaltung), dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bereits während der Planungsphase Maßnahmen für z. B. ein sicheres Betreten, Begehen oder Arbeiten von /auf der Dachflächen berücksichtigt. Notwendige Maßnahmen werden in der sogenannten "Unterlage für spätere Arbeiten" dokumentiert.

Für Arbeitsplätze und Vehrkehrswege ist grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage für ggf. erf. Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der in diesen Bereichen tätigen Personen. Verschiedene Rechtsvorschriften- z.B. das Arbeitsschutzgesetz, die Baustellenverorndung, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebsicherheitsverordnung, die technischen Regeln für Arbeitsstätten (insbes. die ASR A2.1), die Unfallverhütungsvorschriften (insbs. die DGUV-Vorschrift 39, sowie die DGUV-Regel 101-54) und die DIN 4426:2017-01) formulieren entsprechende Empfehlungen, bzw. Forderungen.

Demnach sind bei der Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen Ab-/ Durchsturz permanente kollektiv wirkende Systeme bevorzugt einzusetzen. Der Einsatz von PSAAgA (z.B. Gurtzeug, Verbindungsmittel angeschlagen an zugelassenen Einzelanschlagpunkten) ist besonders zu begründen und nur in Verbindung mit einem Rettungskonzept zulässig.

Ausführliche Hinweise enthält die DGUV Regel 101-016 "Dacharbeiten" (bisherige BGR 203). Zu dieser und weiteren einschlägigen Regeln und Normen für Dacharbeiten hier klicken.

In Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der Bauberufsgenossenschaft Hannover hat der Fachverband FVLR ein Merkblatt erstellt, das sich speziell für die Bauphase mit der Handhabung von Absturzsicherungen in der Leistungsbeschreibung, Kalkulation und Abrechnung beschäftigt.

Zum Download dieses Merkblattes hier klicken.


Maßnahmen für spätere Arbeiten

Dachflächen werden i. d. R. nur gelegentlich für Inspektionen, Reparaturen oder Wartungen betreten. Dies dürfte nach den Erfahrungen des FVLR den Normalfall darstellen. Aus diesem Grund besteht auch keinerlei Forderung, dass Lichtkuppeln grundsätzlich "begehbar" ausgeführt werden müssen. Allerdings sind während der Durchführung der Arbeiten entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu beachten.

Warnhinweis:
Grundsätzlich sind weder Lichtkuppeln noch Lichtbänder begehbar oder betretbar!

In Zusammenarbeit mit dem FVLR haben die Mitgliedsfirmen deshalb einen einheitlichen und dauerhaften Aufkleber entwickelt, der vorsorglich auf allen Lichtkuppeln, die nicht begehbar sind, als Information und als deutlicher Warnhinweis angebracht wird.
Zoom  

Diese Aufkleber können Sie jetzt über unser Bestellformular bestellen! Ein Bogen mit 16 Aufklebern kostet 19,50 €. Hierin ist die gesetzl. Mehrwertsteuer enthalten. Die Abgabe erfolgt nur bogenweise. Hinzu kommen die mengenabhängigen Versandkosten.


"Begehbar" im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Terminologie bedeutet, dass Produkte die Prüfung auf Durchsturzsicherheit bestehen, aber keinesfalls, dass die Produkte regelmäßig betreten werden dürfen! Die Durchsturzsicherheit kann nach der GS-BAU-18 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten" nachgewiesen werden. In dieser Prüfung wird ein Sturz einer Person auf den Prüfkörper, z. B durch Fehltritt beim Rückwärtslaufen, durch ein Fallgewicht aus einer definierten Höhe simuliert.

   

Wellplatten-Lichtbänder oder Dachlichtbänder

Um auf besonders wirtschaftliche und einfache Art und Weise auch in Dächern mit profilierten Eindeckungen (z. B. Asbestzementplatten oder Trapezblechtafeln) Lichtöffnungen zu schaffen, werden passend zum jeweiligen Profil oftmals Platten aus transparenten Kunststoffmaterialien (sogenannte Lichtplatten, z. B. aus glasfaserverstärktem Polyester/GF-UP oder PVC) angeboten, die in gleicher Verlegeebene und wie die profilierten Dachplatten mit Überlappung eingebaut werden können. Diese Platten ergeben mit den umliegenden Profiltafeln ein einheitliches Bild, was jedoch hinsichtlich der Tragfähigkeit gefährlich trügerisch sein kann, denn im Gegensatz z. B. zu mannlasttragenden Trapezblechen aus Metall sind diese Wellplatten oftmals ohne lastverteilende Bohlen nicht begehbar! Durchstürze und Unfälle mit schwersten Verletzungen sind dann möglich, wie auf dem nebenstehenden Bild eines Schadenfalles zu sehen ist.
Im vorliegenden Fall wurden großflächig Dachsanierungsarbeiten ausgeführt, wobei die eigentlichen Arbeitsbereiche zu den Dachflächen, die nicht betreten werden durften, nicht deutlich abgegrenzt waren. Beim Überqueren des gefährlichen Dachbereiches trat der Handwerker auf eine Lichtplatte. Diese brach durch und er stürzte ca. 8,0 Meter tief ab.
(Bildquelle: Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen)

Die besondere Brisanz von Wellplatten wird auch dadurch deutlich, dass sich im Einzugsbereich der Bau Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen zwischen den Jahren 2000 und 2002 über dreimal mehr Abstürze durch Wellplatten ereigneten als durch Lichtkuppeln bzw. Lichtbänder.
Bundesweit wurden von der BG für 2017 sieben Todesfälle erfast, wo Personen durch Well- bzw. Leichtplatten abgestürzt sind.

Bei Lichtkuppeln, und hierunter verstehen wir Konstruktionen, bei denen lichtdurchlässige Kunststoffkuppelschalen mit oder ohne Einfaßprofil auf Aufsetzkränzen montiert sind, ist die Erkennbarkeit auf der Dachfläche deutlich besser, denn die Konstruktionen sind nachhaltig aus der Dachebene herausgehoben und sehenden Auges als ein anderes Bauteil wahrnehmbar. Die Mindestaufsetzkranzhöhe oberhalb der Eindichtebene beträgt 15 cm, bei RWA-Geräten ist nach DIN 18232 sogar ein Abstand der Abzugsöffnung zur Dachebene von 25 cm vorgeschrieben. Die optisch besonders flache Einklebung z. B. von Lichtkuppeln direkt in der Dachebene wie bei Flachrandlichtkuppeln, die somit die Kuppeln nicht deutlich aus der Dachebene heraushebt, ist seit vielen Jahren nicht mehr zulässig.

Die Heraushebung aus der Dachfläche um die zuvor genannten Höhen (15 bzw. 25 cm) kann aber nicht verhindern, dass ein Sturz auf die Lichtkuppel durch Stolpern etwa infolge rückwärtigem Laufen beim Vertragen von Lasten unmöglich wird. Selbst eine Höhe des Aufsetzkranzes von 50 cm oberhalb der Dachfläche, wie sie von der Bau-BG genannt wird, um eine Begehbarkeit zu gewährleisten (siehe Sicherungsmaßnahmen), ist wenig hilfreich, zumal sie für die kritische Lichtöffnung keinerlei sicherheitsrelevante Verbesserung darstellt und aus lichttechnischer Sicht (hierfür werden diese Konstruktionen überhaupt eingebaut) vor allem bei kleineren Abmessungen aufgrund der sich einstellenden Schachtwirkung hinderlich ist.

Nach Auffassung des FVLR sind da, wo es unbedingt notwendig ist, nur solche Maßnahmen wirklich sinnvoll, die direkt und permanent die freie Lichtöffnung der Lichtkuppel schützen, und die dann unmittelbar in die Konstruktion der Lichtkuppel eingebunden sein müssen. Ein besonderer Vorteil liegt weiterhin darin, dass nach sachgemäßem Einbau diese Konstruktionen bereits während der Rohbauphase die Gefahrenquelle beseitigen und allen auf der Dachfläche tätigen Handwerkern als kollektive Sicherungsmaßnahme dienen. Hierfür derzeit verfügbare Lösungen werden nachstehend geschildert.

Bundesweit wurden von der BG 2017 keine Todesfälle erfasst, wo Personen durch Lichtkuppeln abgstürzt sind.

Die verschiedenen Systeme zur Durchsturzsicherheit

Die Systeme zur Durchsturzsicherheit lassen sich in folgende Gruppen gliedern:

  • Maßnahmen auf oder an der Lichtschalenkonstruktion,
  • Maßnahmen innerhalb der Lichtöffnung im Bereich des Aufsetzkranz,
  • Maßnahmen unterhalb des Aufsetzkranzes und
  • Kombinationen aus obigen Maßnahmen (z. B. für öffenbare Konstruktionen).

Maßnahmen auf oder an der Lichtelementkonstruktion
- außenseitige vollflächige Abdeckung der Konstruktion durch Gitter oder gelochte Bleche (auch nachträglicher Einbau möglich)
- Ausführung als durchsturzsicheres Lichtelement (stabile Lichtelementschale z. B. aus GF-UP oder PC in Verbindung mit engem Tragprofilabstand)

 

Maßnahmen innerhalb der Lichtöffnung im Bereich des Aufsetzkranzes
- vollflächige Gitterkonstruktion (z. B. Gewebematten) innerhalb des Aufsetzkranzes
- Stabkonstruktionen durch die Wandungen des Aufsetzkranzes befestigt
- Stabkonstruktionen in Einbaurahmen (auch für nachträglichen Einbau)

Maßnahmen unterhalb des Aufsetzkranzes
- vollflächige Gitterkonstruktionen (auch für nachträglichen Einbau)


Kombinationen aus obigen Maßnahmen (z. B. für öffenbare Konstruktionen)

Die hier dargestellten Lösungen sind nur eine kleine Übersicht und stehen exemplarisch für die vielfältigen Möglichkeiten, die unsere Verbandsmitglieder anbieten. Klicken Sie hier, um sich die herstellerspezifischen Lösungen zur Durchsturzsicherheit anzusehen.

Die Einbauten in oder unterhalb des Aufsetzkranzes beeinflussen die aerodynamische Wirksamkeit einer RWA-Lichtkuppel völlig untergeordnet, sodaß größtenteils die geprüften aerodynamischen Werte laut Gutachten erhalten bleiben.

Die hier gezeigten Lösungen stellen vielfach auch einen wirksamen Einbruchschutz dar, womit der Nutzer eine kostengünstige Paketlösung "Durchsturzsicherheit + Einbruchschutz" erhält. Hinsichtlich möglicher Ausführungen zum Einbruchschutz z. B. nach einschlägigen VdS-Richtlinien befragen Sie bitte unsere Mitgliedsfirmen.

Der FVLR hat eine kompakte, 8-seitige Infoschrift für die Westentasche mit dem Titel "Absturz-/Durchsturzsicherung - Bei Lichtkuppeln und Lichtbändern" erarbeitet, der die wesentlichen Lösungen, die Mitglieder des FVLR dem Markt anbieten, entnommen werden können. Diese wurde 2017 aktualisiert.

Zum Download dieser Information hier klicken.