Maßnahmen während der Bauphase
Maßnahmen für spätere Arbeiten
Wellplatten oder Dachlichtbänder
Die verschiedenen Systeme zur Durchsturzsicherheit
Leider passieren hin und wieder schwere Unfälle durch Abstürze
von Dächern oder Durchstürze durch nicht begehbare Lichtplatten,
Lichtkuppeln oder Lichtbänder. Mal sind es unvorsichtige Kinder,
die beim Spielen die flexiblen Lichtkuppeln als Trampolin benutzen
und dann verunglücken, mal sind es Handwerker, die beim Einbau
von Oberlichtern oder bei Arbeiten auf Dachflächen oder an
Dachrändern fehl treten und dann durch Absturz zu Schaden kommen.
Die Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen hat sich im Rahmen
ihres Präventionsauftrages dieses Themas verstärkt mit
der Aktion "Oben
bleiben! Ohne Durchsturz" angenommen, denn die Bauberufsgenossenschaft
kommt aufgrund ihrer Schadensanalyse zu dem Schluß: "Vergleicht
man die Unfallzahlen aus dem Bereich der Wellplatten / Lichtkuppeln
mit den Unfallzahlen aus dem sonstigen Dachdeckerhandwerk (Fassadenarbeiten,
Ziegeldacheindeckung, Flachdacharbeiten, etc.), so fällt auf,
dass diese - gemessen am Umfang der eigentlichen Arbeiten - unverhältnismäßig
hoch sind. Einfach ausgedrückt: Beim Arbeiten an oder auf Wellplatten
besteht ein erheblich höheres Unfallrisiko als bei vielen anderen
Tätigkeiten im Dachdeckerhandwerk."
Als weitere Erkenntnis ist festzuhalten, dass die meisten Unfälle
nicht während der Ausführung eines Bauwerkes stattfinden,
sondern bei der wesentlich längeren Nutzung. Erfreulicherweise
ist dennoch nach der Statistik
der BG 23 die Anzahl der Arbeitsunfälle bei Dacharbeiten pro
1.000 Vollarbeiternzwischen 1997 und 2003 insgesamt um ein Drittel
(von 247 auf 164) zurückgegangen, was auch auf ein gestiegenes
Sicherheitsbewußtsein in diesem Gewerk und auf ein Greifen
der Präventionsmaßnahmen schließen läßt.
Der FVLR unterstützt die Aktion der Bau-Berufsgenossenschaft
und zeigt im Folgenden die Ausführung und Besonderheiten von
Sicherungsmaßnahmen an Lichtbändern.
Erläutert werden einerseits die Maßnahmen während
der Bauphase und andererseits die Systeme für sogenannte "spätere
Arbeiten". Auch werden die Unterschiede zwischen begehbaren
und nicht begehbaren Dachflächen und die sich zwingend daraus
ergebenden verschiedenen Sicherungsmaßnahmen erläutert.
Weiterhin werden die Unterschiede zwischen "Lichtbändern"
aus profilierten, in der Dachebene verlegten Wellpolyester-Lichtplatten
und aus der Dachfläche herausgehobenen, gewölbten Lichtbandkonstruktionen
dargestellt.
Zu Lichtkuppeln hier klicken.
Maßnahmen während der Bauphase
Nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV), die
die Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG (Europäische Baustellenrichtlinie)
darstellt, ist seit 1998 für Baustellen ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan zu erstellen, aus dem die Arbeitsschutzbestimmungen
zu erkennen sind und der die Schutzmaßnahmen z. B. für
die besonders gefährlichen Arbeiten enthalten muss. Wichtig
ist schon mit Blick auf die spätere Nutzung (Reparaturen/Wartung/
Instandhaltung), dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
bereits während der Bauphase Maßnahmen für ein "späteres"
sicheres Betreten der Dachflächen berücksichtigt.
Besonders gefährliche Arbeiten sind gemäß Verordnung
z. B. Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des
Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind.
Für diese gefährlichen Arbeiten bestehen sonstige Rechtsvorschriften,
die von den Arbeitgebern bei der Ausführung von Bauarbeiten
zum Schutz von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
zu beachten sind (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften,
insbesondere die UVV Bauarbeiten -VBG 37-).
Die Berufsgenossenschaften geben bei allen Sicherungsmaßnahmen
den kollektiven den Vorzug vor den individuellen Sicherungsmaßnahmen.
Kollektive Sicherungsmaßnahmen sind solche, von denen alle
am Bau Beteiligten profitieren, wie z. B. Fangnetze über
ungeschützten Dachöffnungen oder Geländer an Absturzkanten.
Individuelle Maßnahmen dienen nur der Sicherung einer einzelnen
Person, wie z. B. Geschirre, die über Seile oder Leinen an
tragfähigen Anschlagpunkten (z. B. Securanten®) befestigt werden.
Ausführliche Hinweise enthält die DGUV Regel 101-016 "Dacharbeiten" (bisherige BGR 203).
Zu dieser und weiteren einschlägigen Regeln
und Normen für Dacharbeiten hier klicken.
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In Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
(ZVDH) und der Bauberufsgenossenschaft Hannover hat der Fachverband
FVLR ein Merkblatt erstellt, das sich speziell für die Bauphase
mit der Handhabung von Absturzsicherungen in der Leistungsbeschreibung,
Kalkulation und Abrechnung beschäftigt.
Zum Download dieses Merkblattes hier klicken.
Maßnahmen für
spätere Arbeiten
Dachflächen werden i. d. R. nur gelegentlich für Inspektionen,
Reparaturen oder Wartungen betreten. Dies dürfte nach den Erfahrungen
des FVLR den Normalfall darstellen. Aus diesem Grund besteht auch
keinerlei Forderung, dass Lichtbänder grundsätzlich "begehbar"
ausgeführt werden müssen. Allerdings sind während
der Durchführung der Arbeiten entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu beachten.
Warnhinweis: Grundsätzlich sind weder Lichtbänder noch Lichtkuppeln begehbar!
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In
Zusammenarbeit mit dem FVLR haben die Mitgliedsfirmen deshalb
einen einheitlichen und dauerhaften Aufkleber entwickelt, der
vorsorglich auf allen Lichtkuppeln, die nicht begehbar sind,
als Information und als deutlicher Warnhinweis angebracht wird. |
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Diese Aufkleber können Sie jetzt über unser Bestellformular
bestellen! Ein Bogen mit 16 Aufklebern kostet 19,50 €. Hierin
ist die gesetzl. Mehrwertsteuer enthalten. Die Abgabe erfolgt nur
bogenweise. Hinzu kommen die mengenabhängigen Versandkosten.
"Begehbar" im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Terminologie
bedeutet, dass Produkte die Prüfung auf Durchsturzsicherheit
bestehen, aber keinesfalls, dass die Produkte regelmäßig betreten werden dürfen! Die Durchsturzsicherheit kann nach der GS-BAU-18
"Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten" nachgewiesen werden.
In dieser Prüfung wird ein Sturz einer Person auf den Prüfkörper,
z. B durch Fehltritt beim Rückwärtslaufen, durch ein Fallgewicht
aus einer definierten Höhe simuliert.
Das nebenstehende Foto zeigt einen solchen Fallversuch, bei dem
hilfsweise ein Boxsack mit 50 kg Gewicht verwendet wurde.
Auch die europäischen Normen DIN EN 1873 "Vorgefertigte
Zubehörteile für Dacheindeckungen - Lichtkuppeln aus Kunststoff
- Produktfestlegungen und Prüfverfahren" und DIN EN 14963
"Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen
- Dachlichtbänder aus Kunststoff - Klassifizierung, Anforderungen
und Prüfverfahren" enthalten solche Prüfkriterien,
die hinsichtlich des aufnehmbaren Lastniveaus sogar über die
Anforderungen der GS-Bau-18 hinausgehen können.
Begehbare Konstruktionen müssen
mit einem Prüfzeichen entweder "Durchsturzsicher"
oder Durchsturzsicher beim Einbau einer anerkannten
Prüfanstalt, z. B. MPA oder LGA, gekennzeichnet sein. |
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Wellplatten-Lichtbänder oder Dachlichtbänder
Um auf besonders wirtschaftliche und einfache Art und Weise auch
in Dächern mit profilierten Eindeckungen (z. B. Asbestzementplatten
oder Trapezblechtafeln) Lichtöffnungen zu schaffen, werden
passend zum jeweiligen Profil oftmals Platten aus transparenten
Kunststoffmaterialien (sogenannte Lichtplatten, z. B. aus glasfaserverstärktem
Polyester/GF-UP oder PVC) angeboten, die in gleicher Verlegeebene
und wie die profilierten Dachplatten mit Überlappung eingebaut
werden können. Diese Platten ergeben mit den umliegenden Profiltafeln
ein einheitliches Bild, was jedoch hinsichtlich der Tragfähigkeit
gefährlich trügerisch sein kann, denn im Gegensatz z.
B. zu mannlasttragenden Trapezblechen aus Metall sind diese Wellplatten
oftmals ohne lastverteilende Bohlen nicht
begehbar! Durchstürze und Unfälle mit schwersten
Verletzungen sind dann möglich, wie auf dem nebenstehenden
Bild eines Schadenfalles zu sehen ist .
Im vorliegenden Fall wurden großflächig Dachsanierungsarbeiten
ausgeführt, wobei die eigentlichen Arbeitsbereiche zu den Dachflächen,
die nicht betreten werden durften, nicht deutlich abgegrenzt waren.
Beim Überqueren des gefährlichen Dachbereiches trat der
Handwerker auf eine Lichtplatte. Diese brach durch und er stürzte
ca. 8,0 Meter tief ab.
(Bildquelle: Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen)
Die besondere Brisanz von Wellplatten wird auch dadurch deutlich,
dass sich im Einzugsbereich der Bau Berufsgenossenschaft Rheinland
und Westfalen zwischen den Jahren 2000 und 2002 über
dreimal mehr Abstürze durch Wellplatten ereigneten als
durch Lichtkuppeln bzw. Lichtbänder.
Bei Dachlichtbändern, und hierunter verstehen wir Konstruktionen,
bei denen meistens lichtdurchlässige Kunststoffplatten in geraden
oder gewölbten Tragprofilen gefaßt und auf Aufsetzkränzen
montiert sind, ist die Erkennbarkeit auf der Dachfläche deutlich
besser, denn die Konstruktionen sind nachhaltig aus der Dachebene
herausgehoben und sehenden Auges als ein anderes Bauteil wahrnehmbar.
Die Mindestaufsetzkranzhöhe oberhalb der Eindichtebene beträgt
15 cm, bei RWA-Geräten ist nach
DIN 18232 sogar ein Abstand der Abzugsöffnung zur Dachebene
von 25 cm vorgeschrieben. Die optisch
besonders flache Einklebung z. B. von Lichtkuppeln direkt in der
Dachebene wie bei Flachrandlichtkuppeln, die somit die Kuppeln nicht
deutlich aus der Dachebene heraushebt, ist seit vielen Jahren nicht
mehr zulässig.
Die Heraushebung aus der Dachfläche um die zuvor genannten
Höhen (15 bzw. 25 cm) kann aber nicht verhindern, dass ein
Sturz auf die Dachlichtbandkonstruktion durch Stolpern etwa infolge
rückwärtigem Laufen beim Vertragen von Lasten unmöglich
wird. Selbst eine Höhe des Aufsetzkranzes von 50 cm oberhalb
der Dachfläche, wie sie von der Bau-BG genannt wird, um eine
Begehbarkeit zu gewährleisten (siehe Sicherungsmaßnahmen),
ist aus Sicht des FVLR wenig hilfreich, zumal sie für die kritische
Lichtöffnung keinerlei sicherheitsrelevante Verbesserung darstellt
und aus lichttechnischer Sicht (hierfür werden diese Konstruktionen
überhaupt eingebaut) vor allem bei kleineren Abmessungen aufgrund
der sich einstellenden Schachtwirkung hinderlich ist.
Nach Auffassung des FVLR sind da, wo es unbedingt notwendig ist,
nur solche Maßnahmen wirklich sinnvoll, die direkt und permanent
die freie Lichtöffnung des Dachlichtbandes schützen, und
die dann unmittelbar in die Konstruktion des Dachlichtbandes eingebunden
sein müssen. Ein besonderer Vorteil liegt weiterhin darin,
dass nach sachgemäßem Einbau diese Konstruktionen bereits
während der Rohbauphase die Gefahrenquelle beseitigen und allen
auf der Dachfläche tätigen Handwerkern als kollektive
Sicherungsmaßnahme dienen. Hierfür derzeit verfügbare
Lösungen werden nachstehend geschildert.
Die verschiedenen Systeme zur Durchsturzsicherheit
Die Systeme zur Durchsturzsicherheit lassen sich in folgende Gruppen gliedern:
- Maßnahmen auf oder an der Lichtschalenkonstruktion,
- Maßnahmen innerhalb der Lichtöffnung
im Bereich des Aufsetzkranz,
- Maßnahmen unterhalb des Aufsetzkranzes
und
- Kombinationen aus obigen Maßnahmen (z.
B. für öffenbare Konstruktionen).
Maßnahmen auf oder an der Lichtelementkonstruktion
- außenseitige vollflächige
Abdeckung der Konstruktion durch Gitter oder gelochte Bleche (auch
nachträglicher Einbau möglich)
- Ausführung als durchsturzsicheres Lichtelement (stabile Lichtelementschale
z. B. aus GF-UP oder PC in Verbindung mit einem engen Tragprofilabstand)
Maßnahmen innerhalb der Lichtöffnung im
Bereich des Aufsetzkranzes
- vollflächige Gitterkonstruktion
(z. B. Gewebematten) innerhalb des Aufsetzkranzes
- Stabkonstruktionen durch die Wandungen des Aufsetzkranzes befestigt
- Stabkonstruktionen in Einbaurahmen (auch nachträglicher Einbau möglich)
Maßnahmen unterhalb des Aufsetzkranzes
- vollflächige Gitterkonstruktionen
(auch für nachträglichen Einbau)

Kombinationen aus obigen Maßnahmen
(z. B. für öffenbare Konstruktionen)

Die hier dargestellten Lösungen sind nur
eine kleine Übersicht und stehen exemplarisch für die
vielfältigen Möglichkeiten, die unsere Verbandsmitglieder anbieten.
Klicken Sie hier, um sich die herstellerspezifischen
Lösungen zur Durchsturzsicherheit anzusehen.
Die Einbauten in oder unterhalb des Aufsetzkranzes
beeinflussen die aerodynamische Wirksamkeit eines RWA-Gerätes
innerhalb eines Lichtbandes völlig untergeordnet, sodaß
größtenteils die geprüften aerodynamischen Werte
laut Gutachten erhalten bleiben.
Die hier gezeigten Lösungen stellen vielfach auch einen wirksamen
Einbruchschutz dar, womit der Nutzer eine kostengünstige Paketlösung
"Durchsturzsicherheit + Einbruchschutz"
erhält. Hinsichtlich möglicher Ausführungen zum Einbruchschutz
z. B. nach einschlägigen VdS-Richtlinien befragen Sie bitte
unsere Mitgliedsfirmen.
Für die Bau-BG Rheinland und Westfalen hat der FVLR eine kompakte,
8-seitige Infoschrift für die Westentasche mit dem Titel "Absturz-/Durchsturzsicherung
- Bei Lichtkuppeln und Lichtbändern" erarbeitet.
Zum Download dieser Information hier
klicken.
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