Die freie (natürliche) Lüftung
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.6) definiert Lüftung als die Erneuerung der Raumluft durch direkte oder
indirekte Zuführung von Außenluft. Sie kann erfolgen durch freie Lüftung oder Raumlufttechnische Anlagen.
Unter freier Lüftung ist eine Lufterneuerung (Luftaustausch) zu verstehen, die durch Ausnutzung der natürlichen
Druckunterschiede infolge Wind und/oder Temperaturdifferenzen zwischen außen und innen ohne Verwendung von kraftgetriebenen
Ventilatoren hervorgerufen wird. Die freie Lüftung wird im allgemeinen auch als natürliche
Lüftung bezeichnet [siehe DIN 1946-1 Raumlufttechnik; Terminologie und graphische Symbole (VDI-Lüftungsregeln)].
Im Gegensatz dazu ist die maschinelle Lüftung der Luftaustausch mit Förderung der Luft durch Strömungsmaschinen
(Ventilatoren, Turbinen) in Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen).
Unter Arbeitsplatzlüftung wird ein Austausch von Raumluft gegen Außenluft zur Beseitigung von Verunreinigungen am
Arbeitsplatz verstanden.
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