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Die Frage nach der Art des Lüftungskonzepts, der Ausführung, der notwendigen Menge und der Anordnung der Lüftungsöffnungen für die Lichtkuppeln, Dachlichtbänder und Jalousien auf der Dachfläche richtet sich einerseits nach dem geplanten Nutzungszweck, nach wirtschaftlichen Aspekten des Bauherrn, im wesentlichen aber nach den Bedürfnissen und Forderungen der Nutzer.

Da im Zusammenspiel mit allen Beteiligten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen ein übergreifendes Konzept für die natürliche Lüftung zu entwickeln ist, bieten die Mitglieder des Fachverbandes FVLR für diese recht komplizierte Materie eine kostenlose Beratung und kompetente Fachplanungen an.

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Sie geben Antworten auf die Fragen „Welches System ist für welche Lüftungsaufgabe sinnvoll, wie groß und in welcher Anordnung sind Lüftungsöffnungen (Zu- und Abluft) und in welcher Weise eventuell in Kombination mit einer Fensterlüftung einzuplanen?

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Allgemeines

Anlagen zur freien Lüftung für den dauerhaften Einbau in baulichen Anlagen des Hoch- und Tiefbaues müssen dem Bauproduktengesetz entsprechen.
Anlagen zur freien Lüftung müssen so dimensioniert und beschaffen sein, dass die Luft am Arbeitsplatz auch unter jahreszeitlich ungünstigen Witterungsverhältnissen nachstehende Forderungen erfüllt:

Es muss sichergestellt sein, dass die Luft

  • im Atembereich nicht gesundheitsgefährdend, hygienisch einwandfrei und nicht unangemessen belästigend ist und
  • am Arbeitsplatz mit brennbaren Luftverunreinigungen keine Brand- und Explosionsgefahr bildet.

Freie Lüftung kann immer dann als ausreichend angesehen werden, wenn Arbeiten

  • geringen Umfanges,
  • mit kleinen Mengen,
  • mit Stoffen geringen Gefährdungspotentials (gesundheitsbelastend),
  • in Räumen mit hohem Raumvolumen durchgeführt werden.

Bauliche Gegebenheiten oder Arbeitsverfahren können die freie Lüftung in ihrer Wirksamkeit einschränken. Anwendungsbeschränkungen sind z. B. in speziellen Vorschriften enthalten:

  • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft),
  • „Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren“ (BGI 593),
  • „Fahrzeug-Instandhaltung“ (BGR 157).
Speziell für die natürliche Lüftung hat der Arbeitskreis Technik des FVLR die FVLR-Richtlinie 10 "Natürliche Lüftung großer Räume" erarbeitet. Diese Richtlinie regelt die natürliche Lüftung von Räumen mit Abmessungen, die über die in der Technischen Regel für Arbeitsstätten festgelegten Maße (max. 10 m bei System I, max. 20 m bei System II) hinausgehen. Das sind in der Regel großflächige oder hallenartige Räume. Sie beschreibt zudem die Grundlagen für die Dimensionierung einer freien Lüftung und gibt die dazu notwendigen Rechenregeln an. Die FVLR-Richtlinie 10 können Sie hier downloaden.

Luftdurchsatz

Querschnitte von Zuluft- und Abluftöffnungen sind so zu wählen, dass ein ausreichender Austausch der Raumluft auch bei ungünstigen Voraussetzungen gewährleistet ist. Als Orientierungswert für die vereinfachte Dimensionierung einer natürlichen Lüftung kann eine Zuluftfläche und eine gleich große Abluftfläche von jeweils 2 % der Hallengrundfläche (0,02 m2 je m2 Hallengrundfläche) angenommen werden. Unter Berücksichtigung einer nach ASR A3.6 angenommenen Luftgeschwindigkeit von 0,14 m/s in der Zu- und Abluftöffnung ergibt sich damit ein erforderlicher Luftdurchsatz von ca. 10 m3 /h je m2 Hallengrundfläche. Bei einer Hallenhöhe von 5,0 m wird somit mindestens ein zweifacher Luftwechsel erreicht.

Raumluftgeschwindigkeit

Jede Lüftung ist so auszulegen, dass an den Arbeitsplätzen keine Zugluft auftritt. Ob Zugluft als störend empfunden wird, hängt vorwiegend von der Lufttemperatur und deren Geschwindigkeit ab. Üblicherweise treten bei einer Lufttemperatur von 20 °C und bei einer Luftgeschwindigkeit unter 0,2 m/s keine Zuglufterscheinungen auf. Dieser Wert ist jedoch stark abhängig von der Empfindlichkeit der Arbeitnehmer, der Kleidung, dem Grad der körperlichen Anstrengung und der Temperatur. Bei der Bemessung von hochliegenden Abluftflächen besteht in der Regel keine Gefahr von Zuglufterscheinungen.

Anordnung

Die Be- und Entlüftungsöffnungen sind so anzuordnen, dass eine ausreichende gleichmäßige Durchlüftung der Arbeitsräume gewährleistet ist. Durch die Wahl der Luftführung müssen alle durch Luftverunreinigungen belasteten Bereiche erfasst werden. In die Luftführung sind einzubeziehen örtliche Wärmequellen, Entstehungsstellen von Luftverunreinigungen und vorhandene Bewegungen von Luftverunreinigungen.

Zur Unterstützung der Luftführung sind unter anderem folgende Maßnahmen geeignet:

  • Zuluftöffnung möglichst tief und Abluftöffnungen möglichst hoch anordnen,
  • Raumbereiche mit großen Entfernungen zu Außenwänden müssen eine eigene Luftzufuhr, z. B. über Schächte oder Rohrleitungen von der Decke aus, erhalten.
    Durch Verstellbarkeit muss eine Verringerung der Lüftungsquerschnitte (Zu-/Abluftstrom) möglich sein.