Bei der Schicht-Entrauchung wird aus der Rauchgasschicht ein Rauchgasvolumenstrom abgeführt. Der abgeführte Rauchgasstrom entspricht dabei dem in die Rauchgasschicht einströmenden Rauchgasmassenstrom, so dass die Rauchgasschichtdicke praktisch konstant bleibt. Da sich die über dem Brandherd aufsteigenden Rauchgase mit der Raumumgebungsluft im so genannten Plume (engl., aufsteigende Thermikströmung über dem Brandherd) vermischen, wird über den Plume auch eingemischte Umgebungsluft in die Rauchgasschicht eingetragen. Gegenüber dem Volumen der eigentlich unmittelbar am Brandherd produzierten Rauchgase stellt die eingemischte Raumumgebungsluft den maßgeblichen Anteil des Rauchgas-Luftgemisches dar. Diese eingemischte und damit über die Entrauchungsanlage abgeführte Umgebungsluft muss über die Zuluftöffnungen möglichst bodennah und impulsarm nachgeführt werden. Die Zuluft soll nach DIN 18232-5 mit max 1m/s in den Rauchabschnitt einströmen.
Damit sich bei diesem Zusammenspiel von Zu- und Abluft eine stabile Trennung zwischen der Rauchgasschicht und der raucharmen Schicht einstellen kann, müssen insbesondere nachfolgende Randbedingungen gegeben sein:
- Zwischen Rauchgasschicht und raucharmer Schicht muss an jeder Stelle der Trennfläche eine positive Temperaturdifferenz vorliegen.
- An der Trennfläche zwischen Rauchgasschicht und raucharmer Schicht sollten nur geringe Strömungsgeschwindigkeiten in vertikaler Richtung sowie in horizontaler Richtung vorliegen.
Durch die nachstehend aufgeführten Maßnahmen können die geforderten Randbedingungen eingehalten werden:
- Die MRA wird automatisch (z. B. über eine BMA nach VDE 0833) in Betrieb genommen. Zusätzlich müssen Entrauchungsventilatoren über Schalteinrichtungen durch Handauslösung über Drucktaster in Betrieb gesetzt werden können.
- Die MRA benötigt eine Ersatzstromversorgung. Die Art der Ersatzversorgung (Sprinklerpumpenschaltung, 2. Einspeisung o. ä.) ist objektbezogen mit der zuständigen Bauaufsicht abzustimmen.
- Die Zuluftnachströmung in den relevanten Rauchabschnitt muss möglichst impulsarm (d. h. mit niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten) deutlich unterhalb der Rauchgasschicht erfolgen.
- Die Rauchabzugsöffnungen sollten gleichmäßig verteilt an möglichst höchster Stelle des Rauchabschnittes angeordnet sein.
- Die Rauchabschnittsflächen müssen in der Regel auf max. 1.600 m² begrenzt werden.
- Technische Einrichtungen, wie z. B. Lüftungsanlagen mit Mischlüftungsprinzip, die einer Schichtströmung entgegenwirken, müssen im Brandfall schnellst möglich und am besten automatisch ausgeschaltet werden. Eine maschinelle Zuluft über Schichtluftauslässe kann normalerweise auch im Brandfall in Betrieb bleiben und unterstützt naturgemäß eher die Ausbildung einer Schichtströmung.
Die Energieversorgung der kompletten maschinellen Entrauchungsanlage muss im Brandfall sichergestellt sein. Elektrische Kabel müssen entweder außerhalb des zu entrauchenden Bereiches verlegt sein, oder für die elektrischen Kabelanlagen muss mindestens eine Funktionserhaltsklasse E30 nach DIN 4102-12 nachgewiesen werden.
Gemäß Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) sind für maschinelle Entrauchungsanlagen folgende Mindestanforderungen festgelegt:
- Die Dauer des Funktionserhalts muss mindestens 30 Minuten betragen.
- Für Versammlungs- oder Verkaufsstätten muss der Funktionserhalt mindestens 90 Minuten, für darin angeordnete Treppenräume mindestens 30 Minuten betragen.
Die Anforderungen an die Ersatzstromversorgung sind jeweils objektbezogen mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.
Zur Projektierung von maschinellen Entrauchungsanlagen, die auf dem Schichtströmungsprinzip basieren, liegen die Regelwerke DIN 18232 -5 und VDI 6019 vor. Hierin werden die baulichen und anlagentechnischen Randbedingungen beschrieben unter denen eine Schichtenströmung und somit eine stabile Rauchgasschicht innerhalb eines Rauchabschnittes erzielt werden kann.
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