NRA im Dach sind möglichst gleichmäßig im Dachmittel-
bereich verteilt anzuordnen. Sollen NRA im Rand- oder Eckbereich eingebaut
werden, ist dies besonders anzugeben und für den Einzelfall nachzuweisen,
da dort gegenüber dem Dachmittel-
bereich erhöhte Windlasten auftreten.
Nach DIN 1055-4:2005-03 ist der Bereich erhöhter Windlasten im
Rand- und Eckbereich von Dächern neu geregelt. Er beträgt
bezogen auf die angeströmte Seite in der Breite in der Ecke e/4
und in der Tiefe im Randbereich e/10. Hierbei ist e = b oder 2 H (Der
kleinere Wert ist maßgebend), wobei b die Breite der angeströmten
Seite und H die Gebäudehöhe ist.
Pro 200 m2 Grundfläche ist mindestens
1 NRA vorzusehen. Zwischen NRA und Gebäudeaußenwand ist
ein Abstand von
≥ 5 m / ≤ 10 m und
zwischen einzelnen NRA von
≥ 4 m / ≤ 20 m einzuhalten.
NRA in Außenwänden
sind in mindestens zwei gegenüberliegenden Wandseiten gleichmäßig
verteilt anzuordnen. Die Unterkante des NRA muss in der Rauchschicht
liegen und einen Abstand zur projektierten Rauchschichtgrenze von
mindestens 0,50 m einhalten.
RWA-Auslösestationen
sind durch das Schild "Rauchabzug" zu kennzeichnen. Geeignete Aufkleber
oder Schilder können Sie hier
bestellen.
Mehr bei Rauchschutz:
aus der Forschung
Die Zuluftöffnungen für die NRA müssen
immer in der rauch-armen Schicht liegen. Je nach Größe
und Ausführung ist ein Mindestabstand von 0,5 m bis 2,0 m von
der Oberkante der Ein-strömöffnung bis zur Unterkante
der projektierten Rauchschicht einzuhalten.
Zuluftöffnungen
sind nach DIN 18232-2 durch das Schild "RWA-Zuluftöffnung - Bitte
freihalten" zu kennzeichnen. Geeignete Aufkleber oder Schilder können
Sie hier bestellen.
Räume > 1.600 m2 sind durch Rauchschürzen
in Rauchabschnitte von jeweils max. 1.600 m2 1)
zu unterteilen. Jeder Rauchabschnitt bildet eine Gruppe, in der
bei manueller Auslösung alle NRA öffnen.
1) nach
DIN 18232-2 ist pro Brandabschnitt die Vergrößerung eines
Rauchabschnittes auf max. 2.600 m2 möglich.
Weitere Informationen zum Einbau von Rauch-
und Wärmeabzügen können Sie unseren entsprechenden
FVLR-Heften entnehmen. Darüber
hinaus beraten Sie unsere Mitglieder
bis hin zur Projektierung Ihrer Rauchschutzanlage.
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