Gordischer Knoten der Regelwerke
Wie ein „gordischer Knoten“ winden sich eine Vielzahl zu beachtender Vorschriften
und Regelungen um den Rauch- und Wärmeabzug. Je nach Gebäude ist so z. B. für den
Treppenraum die jeweilige Landesbauordnung (LBO), für Industriegebäude, wenn sie im
jeweiligen Bundesland bauaufsichtlich eingeführt wurde, die Industriebaurichtlinie und ergänzend
die DIN 18 232, für Verkaufsstätten die Verkaufsstätten-Verordnung und ergänzend die
DIN 18 232 usw. zu beachten.

Daneben gibt es für besondere Gebäude noch spezielle Richtlinien, z. B. für
vollautomatische Hochregallager die VDI-Richtlinie 3564, die aber in Lagern mit hohen Regalen, in denen
sich auch Menschen regelmäßig aufhalten, wiederum nicht anzuwenden ist. Auch die Sachversicherer
haben weitere Vorschriften, die es fallweise zu beachten gilt.
Der FVLR hat die einzelnen Regelwerke strukturiert und hier finden
Sie für die jeweiligen Anwendungsfälle die notwendige
Fakten und Beispiele:
- Treppenraum-RWA nach LBO
- DIN 18 232-2 Entrauchung über Dachflächen
- DIN 18 232-2 Entrauchung über Wandöffnungen
- Industriebaurichtlinie
- Hochregallager u.a. nach VDI-Richtlinie 3564
- VdS-Richtlinie (CEA-Richtlinie)
Darüber hinaus bieten die Mitgliedsunternehmen des FVLR Architekten
und Investoren einen umfassenden und in der Regel kostenfreien technischen
Beratungsservice zur Projektierung von Anlagen zur Rauch- und Wärmeableitung
an. Hier klicken zu den FVLR-Mitgliedsfirmen.
Graphische Symbole, die im Bereich des Feuerwehrwesens z. B. in
Feuerwehrplänen oder Feuerwehr-Einsatzplänen zum Darstellen
der auf Grundstücken oder in Gebäuden oder baulichen Anlagen
vorhandenen Einrichtungen angewendet werden, regelt DIN 14034-6.
Einen Auszug der graphischen Symbole, die RWA betreffen, finden
Sie hier.
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