Natürliche Entrauchung
über Wandöffnungen
Im informativen Anhang C zur DIN 18 232-2 werden jetzt auch Bemessungsregeln für die Projektierung von NRA- und Zuluftflächen zur Entrauchung von Räumen über Öffnungen in Außenwänden angegeben. Danach berechnen sich die notwendigen aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen in Wänden nach demselben Verfahren wie die Aw-Werte für NRA in Dachflächen.
Permanenter Seitenwindeinfluss
Da in Deutschland an über 90 Prozent aller Tage im Jahr Wind
gemessen wird, ist immer eine Projektierung der NRA unter Berücksichtigung
des Seitenwindeinflusses zu empfehlen. In diesem Fall ist der Einbau
von NRA-Flächen in mindestens zwei gegenüberliegenden
Außenwänden eines Rauchabschnitts erforderlich. Die Größe
der wirksamen Entrauchungsfläche in Außenwänden
beträgt das Doppelte des Wertes der sonst im Dach einzubauenden
NRA. Die NRA müssen möglichst deckennah eingebaut werden
und vollständig in der Rauchschicht liegen. Die Unterkante
der Austrittsöffnungen liegt mindestens 0,5 m oberhalb der
Grenze zur (nach DIN 18 232-2) kalkulierten raucharmen Schicht.
Durch
eine windrichtungsabhängige Steuerung ist dafür zu sorgen,
dass bei Windgeschwindigkeiten größer als 1 m/s nur die
NRA- und Zuluftflächen in der jeweils windabgewandten Wandfläche
öffnen. Die Windgeschwindigkeit und die Windrichtung sind dabei
auf dem Dach zu messen. Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche
eines NRA in Wänden ist nach den in DIN 18 232 Teil 3 beschriebenen
Verfahren nachzuweisen. Dieser Nachweis entfällt, wenn bei
der Flächenberechnung die Durchflussbeiwerte (siehe DIN 18
232-2, Tabelle C.1) zur Umrechnung von aerodynamischen Flächen
auf Rohbauöffnungen für NRA in Wänden angesetzt werden.
Die
Ansteuerung der NRA in Wänden erfolgt über Rauchmelder,
wobei mindestens ein Rauchmelder pro 80 m² Grundfläche,
zusätzlich mindestens eine Handauslösevorrichtung pro
Rauchabschnitt vorhanden sein muss.
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