HomeKontaktImpressumDatenschutzSitemap Mitgliederbereich
Aktuelles
Publikationen und Bestellungen
Wir über uns
Rauchschutz
Tageslicht
Lüftung
Lichtkuppeln
Lichtbänder
RWA
Produktbeispiele
Projektierung
Treppenraum
DIN 18232-2 Dach
DIN 18232-2 Wand
Industriebaurichtlinie
Hochregallager
VdS-Richtlinie
Inbetrieb- und Abnahme
Pflege und Wartung
Informationen zum Einbau
Einbau-Details
Literatur
Links
Hersteller
Wärmeabzug
Eurolux
vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
   
  Natürliche Entrauchung über Wandöffnungen

Im informativen Anhang C zur DIN 18 232-2 werden jetzt auch Bemessungsregeln für die Projektierung von NRA- und Zuluftflächen zur Entrauchung von Räumen über Öffnungen in Außenwänden angegeben. Danach berechnen sich die notwendigen aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen in Wänden nach demselben Verfahren wie die Aw-Werte für NRA in Dachflächen.

Permanenter Seitenwindeinfluss
Da in Deutschland an über 90 Prozent aller Tage im Jahr Wind gemessen wird, ist immer eine Projektierung der NRA unter Berücksichtigung des Seitenwindeinflusses zu empfehlen. In diesem Fall ist der Einbau von NRA-Flächen in mindestens zwei gegenüberliegenden Außenwänden eines Rauchabschnitts erforderlich. Die Größe der wirksamen Entrauchungsfläche in Außenwänden beträgt das Doppelte des Wertes der sonst im Dach einzubauenden NRA. Die NRA müssen möglichst deckennah eingebaut werden und vollständig in der Rauchschicht liegen. Die Unterkante der Austrittsöffnungen liegt mindestens 0,5 m oberhalb der Grenze zur (nach DIN 18 232-2) kalkulierten raucharmen Schicht.

Durch eine windrichtungsabhängige Steuerung ist dafür zu sorgen, dass bei Windgeschwindigkeiten größer als 1 m/s nur die NRA- und Zuluftflächen in der jeweils windabgewandten Wandfläche öffnen. Die Windgeschwindigkeit und die Windrichtung sind dabei auf dem Dach zu messen. Die aerodynamische Wirksamkeit der Rauchabzugsfläche eines NRA in Wänden ist nach den in DIN 18 232 Teil 3 beschriebenen Verfahren nachzuweisen. Dieser Nachweis entfällt, wenn bei der Flächenberechnung die Durchflussbeiwerte (siehe DIN 18 232-2, Tabelle C.1) zur Umrechnung von aerodynamischen Flächen auf Rohbauöffnungen für NRA in Wänden angesetzt werden.

Die Ansteuerung der NRA in Wänden erfolgt über Rauchmelder, wobei mindestens ein Rauchmelder pro 80 m² Grundfläche, zusätzlich mindestens eine Handauslösevorrichtung pro Rauchabschnitt vorhanden sein muss.