Räume von
mehr als 1.600 m2 Grundfläche sind mit Rauchschürzen
in Rauchabschnitte von max. 1.600 m2 zu unterteilen.
Damit eine Rauchabzugsanlage im Ernstfall sicher funktioniert,
ist u. a. vorgeschrieben, dass die Eignung
der NRA besonders nachgewiesen ist.
NRWG für den Einbau in Dächern und Wänden sind nach
Bauregelliste als nachweispflichtige Bauprodukte eingestuft.
Das Bauprodukt natürlicher Rauchabzug (NRWG) darf nach Bundesgesetzblatt
ab dem 01.09.2006 nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn es nach
DIN EN 12101-2 geprüft und die entsprechende CE-Kennzeichnung
angebracht ist. Dies gilt sowohl für den horizontalen als auch
für den vertikalen Einbaufall.
Weitere Informationen können auch dem neuen FVLR-Heft
17 entnommen werden.
Die Anforderungen an das Bauprodukt natürlicher Rauchabzug
(definiert in DIN EN 12 101- 2) sind an das gesamte Produkt und
nicht nur an einzelne Bauteile gerichtet. Dies gilt auch, wenn die
Endmontage von einzeln angelieferten Bauteilen erst auf der Baustelle
erfolgt.
Für sogenannte Öffnungen zur Rauchableitung oder für
aus Bauteilen unterschiedlicher Hersteller erst objektbezogen auf
der Baustelle individuell hergestellte Abzüge, die nicht nach
DIN EN 12101-2 geprüft und zertifiziert sind, kann die Verwendbarkeit
auch durch eine Zustimmung
im Einzelfall der jeweiligen obersten Bauaufsicht des Bundeslandes,
in dem die Baumaßnahme stattfindet, nachgewiesen werden.
Auch in diesen Fällen ist die jeweilige gesamte Konstruktion
(Abdeckung der Gebäudehülle, Scharniere und Beschläge,
Öffneraggregate, Steuerungselemente usw.) hinsichtlich ihrer
Verwendbarkeit bzw. Funktionsfähigkeit ( Schneelast, Windruck
bzw. -sog, Verhalten bei hohen und bei tiefen Temperaturen, Verschleißverhalten
bzw. Lebensdauer, Bestimmung der Rauchabzugsfläche usw.) sowie
möglicher weiterer Anforderungen, die sich aus den örtlichen
Gegebenheiten oder der Bauweise ergeben, gemeinsam zu beurteilen.
RWA-Auslösestationen
sind durch das Schild "Rauchabzug" zu kennzeichnen. Geeignete Aufkleber
oder Schilder können Sie hier
bestellen.
Zuluftöffnungen
sind nach DIN 18232-2 durch das Schild "RWA-Zuluftöffnung - Bitte
freihalten" zu kennzeichnen. Geeignete Aufkleber oder Schilder können
Sie hier bestellen.
MRA (maschinelle Rauchabzugsgeräte)
sind nach Bauregelliste B Teil 2 eingestuft, ihre Eignung wird nach
DIN 18232-6 geprüft und durch eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen.
Für die natürliche
Entrauchung über Aussenwände können neben
Jalousien u. a. auch Fenster eingesetzt werden. Da auf jeder Aussenwand
je nach Windrichtung sowohl Staudruck als auch Sog vorherrschen
kann, sind für den Einbau spezielle Regeln (z. B. DIN 18232-2
Juni 2003) und eine windrichtungsabhängige Steuerung erforderlich.
Mehr hierzu unter Rauchschutz/Aspekte/
Aus der Forschung.
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