Tageslicht - ein Gestaltungselement der modernen Architektur
Erst durch Licht wird ein Raum für den Menschen in seinen ganzen Ausmaßen greifbar. Die effektive Beleuchtung gerade großer Hallen und Räume ist daher seit jeher ein wichtiges Thema der Architektur. Erst vor vergleichsweise kurzer Zeit trat die Möglichkeit von Kunstlicht an die Seite der Tageslichtbeleuchtung. Doch auch hierbei bemühen sich die meisten Beleuchtungskonzepte, die Dynamik des Tageslichts nachzuahmen.
Tageslicht bietet viele Vorteile
Für die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten ist Tageslicht in besonderem Maße wertvoll: Es bietet nicht nur deutlich höhere Beleuchtungsstärken als Kunstlicht, vielmehr haben die weiteren, nicht sichtbaren Bestandteile im UV- und IR-Bereich des Spektrums eine direkte Wirkung auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden. Über Dachoberlichter wie Lichtkuppeln oder Lichtbänder lässt sich das Tageslicht sehr gut in einen Raum leiten. Vorrichtungen zum Blend- und Sonnenschutz erlauben dabei eine gute Steuerung und Lenkung.
Anzahl und Anordnung von Dachoberlichtern
Wie sich das Tageslicht auf den Raum auswirkt, wird durch die Anzahl und die Platzierung der Dachoberlichter in der Decke beeinflusst. Ein einzelnes Oberlicht in der Raummitte kann dabei zwar bereits den Beleuchtungszweck erfüllen, wirkt allerdings isoliert. In einer Reihe auf der Deckenmitte angeordnet erfasst die Beleuchtung über Oberlichter einen Teil der Stirnwände mit. Für den Betrachter ist somit die Längsausdehnung des Raumes erkennbar, die Breite jedoch nur schätzbar. Vollständig erfassbar werden die Dimensionen des Raumes erst mit der Ausleuchtung der Raumecken. Durch die Anordnung der Dachoberlichter in einem quadratischen Raster, das Stirn- und Seitenwände in der Beleuchtungssituation mit berücksichtigt, lässt sich die Ausdehnung der Decke und des Raumes vom Betrachter am besten erschließen.
Um die Forderung nach einem mittleren Tageslichtquotienten von mindestens 4 Prozent in großen mit Dachoberlichtern beleuchteten Räumen nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 Beleuchtung zu erfüllen, empfiehlt der FVLR, an der Dachfläche einen Anteil von mindestens 8 Prozent für Dachoberlichtöffnungen vorzusehen. Als weitere bewährte Faustformeln gelten:
" Für eine hinreichende Tageslichtausleuchtung von Arbeitsräumen sind je nach Tätigkeit zwischen 1/10 (Verkehrsflächen) und 1/5 (feine Produktionsarbeiten) der Dachfläche einzuplanen,
" die Breite eines Dachoberlichts sollte nicht größer als die halbe Hallenhöhe sein,
" der Abstand von Dachoberlichtern untereinander sollte mindestens das 1,5fache ihrer Breite betragen,
" der Dachrandbereich sollte frei von Dachoberlichtern bleiben, ebenso das erste Binderfeld in Hallenbauten.
Wenn Grundregeln wie diese in der modernen Lichtplanung beachtet werden, entsteht eine lichtdurchflutete, angenehme Architektur. |