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Feuer und Rauch
 
 

Expertenrunde diskutiert über giftigen Rauch - Brandschutz in Deutschland gut aufgestellt

Zwischen 400 und 500 Brandtote gibt es nach Einschätzung der Expertenrunde jährlich in Deutschland. Weitere rund 1.600 schwerstverletzte Menschen müssen jedes Jahr in einem Brandverletztenzentrum behandelt werden und tragen bleibende Gesundheitsschäden davon. Damit liegt die Expertenschätzung etwas über der amtlichen Statistik. „Die Zahlen zeigen, dass der vorbeugende Brandschutz funktioniert und damit viele Dinge, die in den vergangenen Jahren in die Gesetzgebung eingeflossen sind“, sagt Thomas Hegger, Geschäftsführer des FVLR. Dank dieser Vorschriften gibt es in Industrie, Handel und Gewerbe erfreulicherweise nur selten Tote oder Schwerverletzte, obgleich die Zahl der Brände annähernd konstant ist. Die Experten verweisen allerdings auf zwei verhaltensbedingte Ausnahmen im gewerblichen Bereich: In Altenpflegeheimen und Hotelbetrieben kommen relativ viele Menschen zu Schaden. Viele Brände entstehen dort deshalb, weil zum Beispiel mitgebrachte Elektrogeräte in Brand geraten oder die Bewohner im Zimmer rauchen. Rauchmelder, Brandmeldeanlagen und, in großen Räumen eingebaute Rauchabzugsanlagen, verhindern Schlimmeres. Die in den meisten Industriegebäuden, Verkaufs- und Versammlungsstätten bisher eingebauten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen haben in diesen Gebäuden ihren hohen Schutz von Menschen und Sachwerten nachgewiesen. „Eine Reduzierung dieser Auflagen in künftigen Neubauten wäre deshalb ebenso wenig gerechtfertigt und sinnvoll, wie der Verzicht auf den Sicherheitsgurt im Auto angesichts einer sinkenden Zahl von Verkehrstoten“, so Hegger. Wesentlich gefährlicher ist die Situation in Wohngebäuden: Etwa 70 Prozent der Toten werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Viele Menschen unterschätzen das Risiko, das vom giftigen Brandrauch ausgeht. In rund 90 Prozent der Fälle ist nicht das Feuer, sondern der Rauch die Todesursache. Je nach Giftigkeit seiner Bestandteile reichen oftmals zwei bis drei Atemzüge aus, um eine Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod hervorzurufen. Zwar macht sich die flächendeckende Pflicht zur Einführung von Heimrauchmeldern langsam bemerkbar. Allerdings sehen die Regelungen der Länder für Bestandsgebäude teilweise mehrjährige Übergangsfristen vor. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Rauchmelderpflicht noch nicht endgültig verabschiedet. Ein gesondertes Problem sehen die Experten in der Ausführung vieler öffentlich zugänglicher Gebäude – Stichwort: Inklusion. Die Musterbauordnungen der Länder schreiben meistens vor, was zu beachten ist, damit Menschen mit und ohne Behinderung das Gebäude gleichermaßen nutzen können. Meist ist in den Gesetzestexten von „Zugänglichkeit“ oder einer „Benutzbarkeit auch ohne fremde Hilfe“ die Rede. Wie die Menschen ein solches Gebäude im Brandfall sicher verlassen können, stand dagegen nicht explizit im Fokus des Gesetzgebers. Die Selbstrettung spielt allerdings gerade in der Phase der Brandentstehung und auch noch einige Minuten nach Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte, eine entscheidende Rolle. Daher empfiehlt die Expertenrunde für solche Gebäude einen Brandschutz, wie er auch im geregelten Sonderbau gültig ist, mit Brand- bzw. Rauchabschnittsbildung und professionell geplantem Rauchabzug. – Vorbeugender Brandschutz kann im Ernstfall Leben retten: Feuerwehr, Rettungskräften und Brandmedizinern erleichtert er die Arbeit und vielen Menschen erspart er schwere Verletzungen oder gar den Tod.
 
  30.5.2016