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Dachoberlichter richtig dimensionieren: Arbeitsplätze mit Tageslicht

Industrie- und Lagerhallen bieten ideale Voraussetzungen für eine effektive Tageslichtversorgung. Ihre Form ist vergleichsweise nutzungsorientiert, sie verfügen über eine große Grundfläche und sind mit einem flachen Dach ausgestattet. Das hat aber auch einen Nachteil: Seitenfenster können die gesamte Tiefe der Räume nicht mehr beleuchten. Deshalb kommen Lichtbänder und Lichtkuppeln zum Einsatz. Als Instrument für die Dimensionierung dieser Dachöffnungen eignet sich die Projektierungsregel aus Teil 6 der Norm DIN 5034 "Tageslicht in Innenräumen - Vereinfachte Bestimmung zweckmäßiger Abmessungen von Oberlichtöffnungen in Dachflächen". Damit lassen sich die gesetzlichen Vorgaben für die Beleuchtung von Arbeitsstätten erfüllen. Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.4 "Beleuchtung") ist die Forderung nach ausreichendem Tageslicht erfüllt, wenn in Arbeitsräumen mit Dachoberlichtern ein Tageslichtquotient größer als vier Prozent (bedeutet etwa 8% Dachöffnungen) erreicht wird. Die Projektierung von Dachoberlichtern gemäß DIN 5034 erlaubt die genaue Berechnung der erforderlichen Öffnungsfläche. Dabei werden der angestrebte Tageslichtquotient, die Werte für Reflexion und Transmission der verwendeten Materialien und die Raumproportionen berücksichtigt. Die Mitgliedsunternehmen des FVLR unterstützen Architekten, Planer und Dachdecker bei der Projektierung von Lichtkuppeln und Lichtbändern. Eine Liste der Mitglieder stellt die Homepage www.fvlr.de zur Verfügung.
 
  23.6.2016