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Feuer und Rauch
 
 

Austausch alter Lichtkuppeln und Lichtbänder lohnt sich

Steigende Energiepreise und ein wachsendes Umweltbewusstsein bewegen immer mehr Unternehmen dazu, Energiekosten einzusparen. Dabei wird ein Bereich häufig übersehen: die Dachoberlichter. Welche Folgen das hat, zeigt der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. auf. Im Industriebau sind Dachoberlichter ein unverzichtbarer Standard. Ob als Lichtkuppel oder großflächiges Lichtband: Sie versorgen Hallen mit ausreichend viel Tageslicht und erfüllen mit entsprechenden Rauch- und Wärmeabzugsgeräten die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz. Darüber hinaus dienen sie als ausschmelzende Fläche und stellen im Brandfall eine thermische Entlastung des Gebäudes sicher. Damit ermöglichen sie überhaupt erst die heute übliche großflächige Errichtung von Industriegebäuden über die sonst vorgeschriebene Brandabschnittsfläche von 1600m² hinaus. Nach den Vorgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen solche Dachelemente nur eine bestimmte Menge Wärme durchlassen. Das Maß für diesen Wärmedurchgang ist der U-Wert, auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt. Er gibt an, wie viel Wärme pro m² Oberfläche verloren gehen darf, wenn es draußen kälter ist als im Innern des Gebäudes. Je höher der U-Wert, umso schlechter ist die Dämmwirkung eines Bauteils und damit umso größer der Verlust von Wärmeenergie. Eine Lichtkuppel besteht aus einem Aufsetzkranz und einer Abdeckung aus meist mehrschaligen thermoplastischen Kunststoffen. Es gibt starre Lichtkuppeln, die ausschließlich zur Beleuchtung eingesetzt werden und solche, die sich öffnen lassen. Die Öffnungen dienen zur Gebäudebelüftung oder werden mit der entsprechenden Zusatzausstattung als Rauchabzugskuppel zum vorbeugenden Brandschutz eingesetzt. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten wird die DIN EN 1873:2014 „Vorgefertigte Zubehörteile für Dachdeckungen - Lichtkuppeln aus Kunststoff - Produktspezifikation und Prüfverfahren“ herangezogen. Sie ermittelt einen flächenbezogenen U-Wert für jedes einzelne zum System gehörende Bauteil (Aufsetzkranz, Rahmen, Verglasung und einem zusätzlichen Fugenbeiwert). Diese Werte fließen dann in einen mittleren U-Wert für die gesamte Konstruktion ein. Erhältlich sind Lichtkuppeln mit U-Werten von etwa 3,7 W/m²K bis 0,9 W/m²K. Viele Jahre gehörten zweischalige Lichtkuppeln mit einem U-Wert von 3,5 W/m²K zum Standard. Nach den Vorgaben der EnEV 2014 gilt für Neubauprojekte ein Höchstwert von 2,5 W/m²K. Erfolgt eine Auslegung in Bezug auf das sogenannte Referenzgebäude, ergeben sich noch strengere Anforderungen. Hier wird deutlich, dass veraltete Lichtkuppeln nicht mehr den Ansprüchen an eine energieeffiziente Bauweise genügen. Im Winter geht wertvolle Heizenergie verloren, im Sommer dringt Wärme nahezu ungehindert in die Halle ein. Vor dem Hintergrund steigender Betriebskosten lohnt sich die Investition in moderne Dachoberlichter daher nicht nur im Neubau. Die KfW Bankengruppe fördert den Austausch mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss von 5 % der Darlehenssumme bis maximal 50 Euro pro Quadratmeter (www.kfw.de). Dazu müssten in beheizten Hallen neue Lichtkuppeln eingebaut werden, die einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 1,5 W/m²K (bei Raumtemperatur >/= 19°C), bzw. 1,9 W/m²K (bei Raumtemperatur < 19°C) nicht überschreiten. Weitere Informationen gibt es auf der Website des FVLR unter www.fvlr.de.
 
  29.11.2017