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Feuer und Rauch
 
 

Wartung von natürlichen Rauchabzugsgeräten: Nur Originalersatzteile bieten Sicherheit

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind unerlässli-che Komponenten des Brandschutzes. Äußere Einflüsse wie Wind und Schmutz, aber auch bauseitige Emissionen und Verschmutzungen können ihre Funktion jedoch beein-trächtigen. Deshalb ist eine regelmäßige Wartung unver-zichtbar. Warum bei Wartung und Reparaturen von natürli-chen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) nur Origi-nalersatz- und Verschleißteile eingesetzt werden sollten, erklärt der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR). NRWG werden mit all ihren Komponenten einer Eig-nungsprüfung unterzogen. Alle Einzelteile müssen den Anforde-rungen der Überprüfung standhalten. Darüber hinaus wird die Produktion der zum FVLR zugehörigen Hersteller regelmäßig durch eine notifizierte Prüfstelle überprüft. Bei einer Reparatur oder beim Austausch von Verschleiß- oder Verbrauchsteilen gewährleisten Originalersatzteile die Funktionssicherheit eines Rauch- und Wärmeabzugsgerätes. Andere Komponenten dür-fen nur dann eingebaut werden, wenn auch diese gemeinsam mit dem NRWG geprüft und für das jeweilige Geräte als geeig-net befunden wurden. Ansonsten erlischt der Eignungsnachweis des eingebauten NRWG. Damit können auch die Bauge-nehmigung des Gebäudes, die Betriebserlaubnis oder der Ver-sicherungsschutz wegfallen. Warum hochwertige Ersatzteile wichtig sind, zeigt sich bei-spielsweise an Druckgaspatronen, die häufig zum Auslösen von RWA verwendet werden. Diese speichern große Mengen kom-primiertes Gas unter hohem Druck. Dabei müssen einige Punk-te beachtet werden: Die Füllmenge und der Fülldruck müssen auf das NRWG und die zu erwartende Umgebungstemperatur exakt abgestimmt sein. Da bei einer Auslösung die Öffnung schlagartig in wenigen Sekunden erfolgt, dürfen die Druckgas-patronen und die Entnahmeeinrichtung nicht vereisen. Wichtig ist auch das Einhalten der Anschlussbedingungen. Gewinde und Einbaulängen sowie passende Ausführungen zur Anstechnadel des NRWG müssen beachtet werden. Produkte aus dem Haushaltswarenbereich erfüllen diese Anforderungen nicht. In jedem Fall zu beachten sind auch die Einbaubedingungen von Ersatzkomponenten, z. B. für den Öffnungsantrieb. Hierbei sind u. a. die Befestigung am Aufsetzkranz und an der Abdeckung, die Ausfahrlänge und -zeit sowie die Ausreißfestigkeit relevant. Diese müssen identisch zum Original sein. Ebenso auch die „inneren Werte“, also die Stromaufnahme, die Selbst-hemmungen und das Verhalten bei Vibrationen. Die Eignung kann nur durch Komplettprüfungen mit dem jeweiligen NRWG festgestellt werden. Nur wenn Originalersatzteile des eingebau-ten NRWG verwendet werden, sind eine hohe Funktionssicher-heit gewährleistet und die grundsätzliche Eignung nachgewie-sen. Der FVLR erfasste 2018 Daten zu den gewarteten NRWG seiner Mitglieder. 98,98 % davon waren funktionstüchtig. Im Vergleich hierzu zeigten sich im Baurechtsreport 2016 des Ver-bands der TÜV e.V. bei 32,5 % aller geprüften Anlagen gering-fügige und bei 22,9 % wesentliche Mängel in den Wiederho-lungsprüfungen. Die Fehlerquote steigt also, wenn die Reparatur nicht mit Originalersatzteilen durch qualifizierte Fachfirmen stattfindet. Weitere Informationen zum Thema gibt es bei den jeweiligen Verbandsmitgliedern und unter www.fvlr.de.
 
  21.1.2019