Neue Muster-Industriebaurichtlinie (M-IndBauRL): Flexiblere Brandschutzkonzepte bei erhöhtem Haftungsrisiko
Detmold – Die neue Industriebaurichtlinie (M-IndBauRL) regelt die Mindestanforderungen an den vorbeugenden Brandschutz in Industriebauten. Gegenüber der Fassung aus dem Jahre 1985 erweitert sie zwar die Ausführungsmöglichkeiten, doch der Personenschutz wird darin nach Ansicht von Brandschutzexperten wie Norbert Küster, dem Vertreter der Sicherheitsanlagenindustrie im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e. V. in Berlin und Bonn, nicht ausreichend berücksichtigt. Kritisch äußerte sich Küster in einem Interview mit der Zeitschrift IndustrieBAU vor allem über die zulässigen Längen der Fluchtwege, die unscharfen Bestimmungen zu den geforderten Brandfrüherkennungseinrichtungen sowie die nicht dem heutigen Stand der Erkenntnis entsprechende Behandlung des Problems der Ver- und Entrauchung. Dadurch würden die Belange des Personenschutzes, die Vorrang vor dem Sachschutz hätten, für die Praxis nicht hinreichend abgedeckt. Im Zusammenhang mit der Änderung des Bauordnungsrechts, wie es in Bayern bereits verwirklicht wurde, sieht Küs-ter auch ein erhöhtes Haftungsrisiko auf Planer und Bauherren zukommen. „Mit der Abschaffung der förmlichen Baugenehmigung gibt es die darin liegende Haftungsfreistellung für Planungsfehler nicht mehr“, so Küster. Bauherren und Planer tragen nun einerseits die Verantwortung für einen wirksamen Brandschutz, andererseits finden sie in der neuen Industriebaurichtlinie zu einigen Punkten große Interpretationsspielräume hinsichtlich konkreter Brandschutzmaßnahmen. Jurist Küster fürchtet nach den ersten BGH-Urteilen zur straf- und zivilrechtlichen Haftung ein „böses Erwachen“ bei den verantwortlichen Personengruppen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der FVLR Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e. V. auch für Industriebauten umfassende integrierte Brandschutzkonzepte, in denen Rauchmelder, Rauchabzugsanlagen und Sprinkler zusammenwirken. Der Fachverband und seine Mitgliedsunternehmen bieten Architekten und Planern eine qualifizierte Beratung und umfangreiche Hilfen bei der Risikoeinschätzung für einen eventuellen Brandfall an. |