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Sonne am Arbeitsplatz

Detmold – Zur Zeit wird die EU-Arbeitsstättenrichtlinie RL 89/654 EWG von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt. Nach Ansicht von Dipl.-Päd. Dipl.-Sozw. Jürgen Dzudzek, Experte der IG Metall für Licht und Beleuchtung sowie Vorsitzender des Vorstands der Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft, wird dies Folgen für die Unternehmen haben. „In Punkt 8 der EU-Richtlinie ist eine ausreichende Versorgung des Arbeitsplatzes mit Tageslicht vorgesehen.“
Eine ausreichende Tageslichtversorgung sei jedoch bei Industrie- und Fertigungsgebäuden mit traditioneller Bauweise und allein durch Seitenfenster kaum zu erreichen. Dipl.-Ing. Wolfgang Cornelius, stellvertretender Obmann des Fachnormausschusses Lichttechnik FNL 6 beim DIN, fordert daher ein Umdenken bei den Architekten: Sie sollten die Möglichkeiten, die ihnen Dachoberlichter (Lichtkuppeln oder Lichtbänder) zur Nutzung des Tageslichts bieten, ausschöpfen. Allein schon wegen der Reduzierung der Stromkosten für die elektrische Beleuchtung würden sich die Kosten für Dachoberlichter in wenigen Jahren amortisieren. Nicht gerechnet die zusätzlichen Vorteile, die sich aus der nachgewiesenen Motivations- und Leistungssteigerung der Mitarbeiter infolge guter Tageslichtbeleuchtung ergeben. Planern empfiehlt er, sich bei der Projektierung der Kunst- und Tageslicht-Beleuchtung in Gewerbebauten von Fachleuten aus den Reihen der Mitglieder des FVLR Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V. beraten zu lassen.
 
  21.5.2002