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Feuer und Rauch
 
 

Richtschnur für Rauchableitung

Detmold – Seit Ende 2001 liegt der Entwurf (Gelbdruck) einer Neufassung der DIN 18232-2, Teil 2: Rauchabzüge, vor. Daneben wurde im März 2000 eine neue Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) verabschiedet und in einigen Bundesländern als Technische Baubestimmung veröffentlicht. Sowohl die DIN 18232-2 als auch die MIndBauRL enthalten Vorschriften für die Projektierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Industriebauten.
Für die Planung sei die DIN-Norm vorzuziehen, so Dipl.-Ing. Thomas Fr. Hegger, Obmann Normenausschuss DIN 18232, da sie die in der Praxis bewährten Lösungen für Bemessung, Anforderung und Einbau von Rauchabzügen sehr detailliert regele. Dagegen lege die MIndBauRL nur die Mindestanforderungen an den Brandschutz fest, ohne auf die notwendigen Details einzugehen. Die DIN sei daher die Ausführungsvorschrift in allen Fällen, in denen nach der MIndBauRL ein Rauchabzug gefordert ist.
Nach Prof. Dr. Gerd Motzke, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, entspricht die DIN schon als Gelbdruck dem Stand der Technik, als Weißdruck wird sie zur anerkannten Regel der Technik. Als solche ist sie unter bauordnungs-, zivil- und strafrechtlichen Aspekten von Fachplanern in allen Bundesländern zu beachten. Dagegen hat laut Motzke die MIndBauRL für das Zivilrecht und damit für die Mängel- und Haftungsfrage nicht die Qualität einer anerkannten technischen Regel, da sie lediglich eine interne Verwaltungsanweisung ist. Bei Einführung als technische Baubestimmung sei sie allerdings auch zu berücksichtigen. „Der Planer ist vom Standpunkt des Zivil- und Strafrechts gehalten, sowohl die DIN 18232-2 als auch die MIndBauRL zu beachten“, so der Richter. „Wer die DIN beachtet, erfüllt auch die Bedingungen der MIndBauRL – umgekehrt noch lange nicht.“ Nach Hegger stellt eine Beratung durch den FVLR Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V. sicher, dass der Planer sowohl unter rechtlichen als auch unter planungstechnischen Gesichtspunkten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach den Regeln von DIN 18232-2 unter Berücksichtigung der MIndBauRL projektiert.
 
  30.4.2002