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Feuer und Rauch
 
 

Neufassung der DIN 18 232-2

Detmold – Im Juni 2003 tritt eine neue Fassung der DIN 18 232 in Kraft. Der Weißdruck mit dem Titel „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Rauchabzüge; Bemessung, Anforderungen und Einbau“ (jetzt die allgemein anerkannte technische Regel für die Projektierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) weist im Vergleich zur alten Fassung einige wesentliche Änderungen auf. Der Geltungsbereich der Norm wurde erweitert. Die Norm beschränkt sich nun nicht mehr allein auf Industriebauten, sondern gilt für alle Gebäudenutzungen, außer Treppenräume. Der Begriff „rauchfrei“ wurde in der Neufassung durch den physikalisch treffenderen Begriff „raucharm“ ersetzt und damit der Sprachregelung in aktuellen Gesetzen und Verordnungen angepasst. Erstmals stellt die Norm auch wissenschaftlich abgesicherte Regeln für die Entrauchung über Außenwände auf. Das Zusammenwirken von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Wasserlöschanlagen wird jetzt ebenfalls berücksichtigt. Absolute Werte für die Projektierung von RWA in Dächern und Außenwänden können Planer der Norm jetzt auf einfache Weise aus Tabellen entnehmen. Die Grundlagen der Tabellenwerte sind deutlich benannt und ihre Grenzen aufgezeigt. So können Spezialisten für weitergehende Berechnungen nahtlos mit weiteren Ingenieurmethoden des Brandschutzes ansetzen. Damit die Projektierung der Rauchabzugsanlagen für den Planer noch einfacher wird, hat der FVLR Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e. V. die Berechnungssoftware SmokeWorks erarbeitet, die unter www.fvlr.de/publikationen.htm oder unter 0 52 31 / 3 09 59-0 für eine Schutzgebühr von 49 Euro angefordert werden kann.
 
  5.6.2003