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Feuer und Rauch
 
 

Aktualisierte Richtlinien zur Bemessung von Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA)

Detmold – Mit den aktualisierten Fassungen der DIN 18 232, Teil 2 „Natürliche Rauchabzüge (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau“ und den Richtlinien VdS CEA 4020 „Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Planung und Einbau“ stehen den Planern jetzt zwei Regelwerke zur Projektierung und Bemessung von Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zur Verfügung. Baurechtlich ist die DIN 18 232 als allgemein anerkannte Regel der Technik zu bewerten. Eine etwas andere Stellung hat die Richtlinie VdS CEA 4020. Sie dient versicherungstechnisch als Bewertungsgrundlage, wenn der Bauherr den Einbau von Brandschutzanlagen risiko- und damit auch prämienmindernd in seinem Feuerversicherungsvertrag geltend machen möchte. Dipl.-Ing. Thomas Fr. Hegger, Obmann Normenausschuss DIN 18 232, und Dipl.-Ing. Alwine Hartwig von VdS Schadenverhütung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), haben die Bestimmungen der Norm und der Richtlinien einander gegenüber gestellt und die jeweiligen Forderungen anhand von realitätsnahen Beispielen berechnet und verglichen. Trotz einiger Abweichungen in Einzelfällen stellten sie eine weitgehende Übereinstimmung in den Denkansätzen, Begrifflichkeiten und Methoden fest. Auch die rechnerischen Ergebnisse, insbesondere bei der Ermittlung der „aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsfläche“ als wichtigster Bemessungsgröße für NRA-Projektierungen, weisen eine gemeinsame Tendenz auf. „Obwohl die beiden Regelwerke auf sehr unterschiedliche Art und Weise und unabhängig voneinander entwickelt wurden, bestätigen sie sich doch tendenziell sehr weitgehend gegenseitig in ihren Ergebnissen“, so Thomas Fr. Hegger. Da je nach Raum und Nutzung die Ergebnisse der einzubauenden aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsfläche im Einzelfall voneinander abweichen können, empfiehlt der FVLR Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V., die Pro-jektierung der Rauchabzugsanlage nach DIN 18 232-2 oder in den Fällen, wo ein Versicherungsrabatt angestrebt wird, eine Berechnung nach VdS CEA 4020 durchzuführen. Beratungen und Projektierungen zur Rauchfreihaltung bieten die Mitgliedsunternehmen des FVLR (Liste unter www.fvlr.de) in der Regel kostenlos an.
 
  5.7.2004