Wartung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Detmold – Bei Bränden in Industriebauten sorgen ins Dach eingebaute Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) für die Ausbildung einer raucharmen Schicht. So können sich Flüch-tende besser orientieren und Rettungs- und Löschkräfte eine gezielte Bekämpfung des Feuers in Angriff nehmen. Um zu gewährleisten, dass eine RWA im Ernstfall tatsächlich einwandfrei funktioniert, sind regelmäßige Kontrollen und eine fachgerechte Wartung unabdingbar. Denn nicht ordnungsgemäß oder gar nicht durchgeführte Wartungen können fatale Folgen haben: Menschen sind an Leib und Leben gefährdet, Gebäude, Maschinen und Lagergüter kommen zu Schaden. Betreiber einer nicht gewarteten RWA verlieren unter Umständen ihren Versicherungsschutz und machen sich gegebenenfalls den im Schadensfall Betroffenen gegenüber auch noch strafbar.
Wartung nur vom Fachmann
Bei einer fachgerechten Wartung werden sämtliche Komponenten einer RWA eingehend überprüft: Lichtkuppeln, Dunkelklappen, Jalousien, Doppelklappen oder Fensterflügel, der Öffnungsmechanismus, Steuerleitungen sowie die Bedien- und Auslösegeräte. Der Wartungsfachmann prüft zunächst die Gesamtanlage auf eventuell zwischenzeitlich vorgenommene bauliche Veränderungen und betätigt anschließend die Gruppenauslösung, um das reibungslose Ineinandergreifen aller Systemkomponenten zu kontrollieren. Verbrauchs- oder Ersatzteile werden ausgetauscht. Hier ist darauf zu achten, dass das ordnungsgemäße und störungsfreie Zusammenwirken aller Anlagenteile auch nach der Auswechslung sichergestellt ist. Anschließend wird jedes Gerät der Rauch- und Wärmeabzugsanlage einer Sichtkontrolle auf eventuelle Beschädigungen und Beeinträchtigungen seiner Funktion und gegebenenfalls einer Instandsetzungsmaßnahme unterzogen. Den Abschluss der Prüfung und Wartung bildet das Eintragen aller Ergebnisse und Maßnahmen in ein Kontrollbuch. Der Betreiber einer RWA kann so jederzeit dokumentieren, dass er seiner Pflicht, die Anlage einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.
FVLR-Mitglieder sichern regelmäßige Wartung
Bei Abschluss eines langfristigen Wartungsvertrages mit einem der Mitgliedsunternehmen des FVLR Fachverband Licht-kuppel, Lichtband und RWA e. V. ist sichergestellt, dass kein vorgeschriebener Wartungstermin vergessen wird. Gegenüber Bauaufsichtsbehörden oder Versicherungen kann der Betreiber damit jederzeit belegen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Der FVLR hat eine Broschüre zum Thema Wartung herausgegeben. Diese und weitere Informationen zum vorbeugenden Brandschutz können kostenlos per Fax unter 0 52 31/3 09 59-29 oder im Internet unter www.fvlr.de/publikationen.htm bestellt werden.
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