Ab 1. September 2006 müssen natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) den Anforderungen der DIN EN 12 101 Teil 2 entsprechen. Die Prüfung und Zulassung der Geräte erfolgt dann durch eine CE-Zertifizierung und eine CE-Kennzeichnung. Mit der Broschüre „Rauch- und Wärmeabzugsgeräte in Europa“, die als Heft 17 in der Schriftenreihe des FVLR Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e. V. erschienen ist, werden Hersteller und Nutzer über diese Veränderungen informiert. Zudem beschreibt die Broschüre das Verfahren zur VdS-Anerkennung von NRWG, das von VdS Schadenverhütung und dem FVLR empfohlen wird.
Das CE-Zertifikat ist lediglich eine gesetzliche Kennzeichnung von Mindeststandards – und kein Gütesiegel. Es besteht daher die Gefahr, dass die bisher bewährten deutschen Sicherheits- und Qualitätsstandards bei NRWG durch die neue CE-Kennzeichnung aufgeweicht werden. Dadurch würde aber auch das Risiko von Personen- und Sachschäden in Brandfällen steigen. Dagegen wird bei der VdS-Anerkennung nach definierten VdS-Vorgaben geprüft. Diese Vorgaben orientieren sich an den Prüfanforderungen der DIN 18 232-3. Solcherart geprüfte NRWG sind daher optimal an die in Deutschland anzutreffenden geografischen und klimatischen Bedingungen und Qualitätsansprüche angepasst. Gleichzeitig bleibt die Konformität mit der DIN EN 12 101-2 gewahrt. NRWG mit VdS-Anerkennung können daher mit einem Rabatt bei der Feuerversicherungsprämie bedacht werden.
Heft 17 sowie weitere Broschüren aus der kostenfreien FVLR-Schriftenreihe können im Internet unter www.fvlr.de/publikationen.htm oder per Telefax unter
0 52 31/3 09 59-29 angefordert werden.
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