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Feuer und Rauch
 
 

Mindestens 30 Minuten entrauchen

Erstmals gibt es jetzt empfohlene Richtwerte zu Mindestzeiten für die Selbst- und Fremdrettung und die Rauchfreihaltung bei Gebäudebränden. Sie wurden in dem neuen Informationsblatt Nr. 3 des Gesprächskreises Entrauchung unter dem Titel „Entrauchung von Räumen im Brandfall – Notwendige Zeiten für Entfluchtung, Rettung, Löschangriff“ veröffentlicht. Dem Gesprächskreis Entrauchung, der unter dem Dach des Fachverbands Allgemeine Lufttechnik im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) arbeitet, gehören Unternehmen des Lüftungsanlagen- und Ventilatorenbaus, Brandschutzexperten sowie Vertreter der Versicherungswirtschaft und anderer Verbände an. Nach dem Informationsblatt sind für die Selbstrettung aus einem größeren Raum mindestens acht bis zehn Minuten vorzusehen. Diese Zeiten sind für z.B. großflächige Verkaufsstätten relevant, besonders wenn die zulässigen Rettungsweglängen in der Regel maximal ausgenutzt werden. Zusätzlich sind noch Zeiten von mehr als 13 Minuten für die Anfahrt, Erkundung und Einsatzentwicklung der Feuerwehr und anderer Rettungskräfte zu berücksichtigen. Es ergeben sich je nach Raumgröße und unter der Voraussetzung einer geordneten Flucht bis zum Abschluss der Fremdrettung Zeiten von mindestens 30 Minuten und länger. Damit diese Zeiten eingehalten werden können, sind rauchfreie Flucht-, Rettungs- und Angriffsebenen erforderlich. Daher sollte auf diesen Ebenen laut Merkblatt der Funktionserhalt der Rauchabzugsanlagen grundsätzlich für mindestens 30 Minuten sichergestellt sein. Der FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. begrüßt die Empfehlungen des Gesprächskreises und unterstützt die Planer bei der Projektierung von Brandschutzmaßnahmen zur Umsetzung der Richtwerte. Das Informationsblatt Nr. 3 sowie weitere Broschüren zum Brandschutz aus der Schriftenreihe des FVLR können im Internet unter www.fvlr.de kostenfrei herunter geladen oder per Telefax unter 05231/3 09 59-29 angefordert werden.
 
  9.2.2006