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Feuer und Rauch
 
 

Entweder raucharm oder verraucht

Wie sich im Brandfall der Rauch entwickelt und welche giftigen Bestandteile er enthält, ist in der Regel nicht im Voraus berechenbar. Welche Faktoren dabei eine Rolle spielen und wie sie von Planern und Brandschutzsachverständigen hinsichtlich der Sicherstellung einer raucharmen Schicht zu bewerten sind, beschreibt der Sonderdruck „Innenraumluftqualität im Brandfall“. Er wurde von Dipl.-Ing. Dieter Brein, Leiter der Forschungsstelle für Brandschutz an der Universität Karlsruhe, und Dipl.-Ing. Thomas Fr. Hegger, Obmann DIN 18 232, verfasst und erstmals in der Zeitschrift Bauphysik veröffentlicht. Ab sofort steht der Sonderdruck auch auf der Homepage www.fvlr.de als PDF-Datei zum Download bereit. Die Autoren zeigen, wie die Zusammensetzung und Freisetzung von Rauchgasen vom Brandverlauf, Art des Brandguts und den Umgebungsbedingungen abhängen. Dabei stellt sich heraus, dass die wichtigsten Rauchparameter wie Temperatur, Partikeldichte oder Gaszusammensetzung für die einzelnen Stoffe zwar mit ausreichender Genauigkeit im Prüflabor feststellbar sind. Es ist aber nach heutigem Wissensstand noch nicht ausreichend sicher bekannt, welche Brandgase bei der Verbrennung unterschiedlicher Stoffgemische auftreten und wie sie sich auf den einzelnen Menschen auswirken. Je nach Brandgut und den im Brandfall herrschenden Bedingungen entstehen nicht abschätzbare Reizstoffe und giftige Bestandteile. Daher ist es auch nicht möglich, generell Mengen und Konzentrationen an Schadstoffen anzugeben, die im Rahmen der Brandschutzplanung und Auslegung von Rauchabzügen und Rettungswegen noch akzeptiert werden können. Daher sehen Brein und Hegger es als bedenklich an, Differenzierungsmodelle von verschiedenen raucharmen Schichten zu fordern und zu projektieren. Um eine für Flüchtende und Rettungskräfte erforderliche Luftqualität und Entrauchung sicherzustellen, verweisen die Autoren auf Anforderungen und Methoden nach DIN 18 232-2 oder VdS CEA 4020. Nur diese gewährleisten raucharme Schichten, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik planbar, nachweisbar und umsetzbar sind.
 
  10.4.2006