Tödlicher Rauch im Treppenhaus
Detmold – Dichte Rauchschwaden dringen aus den Fenstern, Flammen schlagen aus dem Dach, aus einem Fenster im obersten Stockwerk wird ein Kleinkind in die Arme eines Polizisten, der vor dem Haus steht, geworfen – die Bilder des Brands eines dreistöckigen Wohnhauses in Ludwigshafen im Februar 2008 sind heute noch präsent. Neun Menschen kamen qualvoll ums Leben, weil sie nicht schnell genug flüchten konnten – giftiger schwarzer Brandrauch im Treppenhaus versperrte den einzigen Fluchtweg. Auch die Feuerwehr konnte den Bewohnern nicht helfen, obwohl sie bereits wenige Minuten nach Ausbruch des Brands am Unglücksort war. Doch wegen der starken Rauchentwicklung im Treppenhaus und der einstürzenden Holztreppe musste sie sich schnell wieder aus dem Gebäude zurückziehen. 47 Personen konnten die Rettungskräfte aus dem dritten Stockwerk retten – die Feuerwehrleitern reichten gerade noch bis zu den Fenstern.
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Treppenhaus hätte hier wahrscheinlich mehr Leben gerettet. Sie leitet den Rauch aus dem Treppenhaus ins Freie und ermöglicht den Bewohnern somit die Flucht. Doch derartige Entrauchungsvorrichtungen müssen in vielen Bundesländern erst dann in Treppenräume eingebaut werden, wenn das Wohngebäude fünf und mehr Stockwerke besitzt. Deshalb fordert der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) von den politischen Entscheidungsträgern, dafür zu sorgen, dass bereits für Wohngebäude ab drei Vollgeschossen die Ausstattung von außen liegenden Treppenhäusern mit Rauchabzugsvorrichtungen gesetzlich vorgeschrieben wird.
Feuerwehrleute unterstützen diese Forderung. „Aus Sicht der Feuerwehr ist sie nur allzu berechtigt“, sagt Günther Bock, Leiter der Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen. „Wenn starke Rauchentwicklung im Treppenhaus das Auffinden und Retten von Personen und den Innenangriff un-möglich macht, bleibt nur die zeitaufwändigere Rettung über die Fenster und der Außenangriff.“ Wie Bock weiter ausführt, haben Feuerwehrleitern jedoch nur eine Länge von maximal acht Metern, die für die Rettung aus größerer Höhe nicht ausreicht. Werden Drehleitern und Rettungskörbe eingesetzt, könne nur jeweils eine Person pro Minute gerettet werden. Der Feuerwehrmann ist deshalb überzeugt, dass es eine lebensrettende Maßnahme ist, Treppenhäuser von Wohngebäuden schon ab drei Stockwerken mit Entrauchungseinrichtungen auszustatten. Das größte Hindernis hierbei sieht er allerdings im Bestandsschutz für bestehende Gebäude.
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