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Feuer und Rauch
 
 

Tod durch Rauchvergiftung

Bei einem Großbrand in einem Fleischwarenwerk in Bückeburg kam am 12. September 2008 ein Arbeiter durch Rauchvergiftung ums Leben. Der Brandrauch kontaminierte auch die Wurst- und Fleischbestände. Es entstand ein Sachschaden von bisher über 60 Millionen Euro, die endgültige Regulierung des Schadens ist noch nicht absehbar. Der getötete Arbeiter hatte aufgrund der schnellen und extrem starken Rauchentwicklung am Brandort vermutlich die Orientierung verloren und konnte nicht mehr rechtzeitig aus dem Erdgeschoss nach draußen flüchten. Dagegen gelang es allen Mitarbeitern, die sich im Obergeschoss aufhielten, sich in Sicherheit zu bringen. Hier sorgten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in den Dachoberlichtern für eine gezielte Rauchableitung. Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) weist darauf hin, dass bei Bränden wie in der Bückeburger Fleischwarenfabrik noch viel zu oft starke Verrauchungen auftreten und so auch Menschen durch den Rauch sterben. Von rund 600 Personen, die jährlich in Deutschland bei einem Brand ums Leben kommen, würden 80 Prozent einer Rauch-vergiftung zum Opfer fallen. Der Rauch senke die Sichtweite in weniger als drei Minuten so weit ab, dass eingeschlossene Personen oft die Fluchtwege nicht mehr finden können, aufgrund des hohen Kohlenmonoxidgehalts der Atemluft das Bewusstsein verlieren und sterben, falls keine Rettung kommt. Der Rauch erschwere oder verhindere zudem das schnelle Vordringen der Einsatzkräfte zum Brandherd und zu eingeschlossenen Personen. Vermutlich wäre der verunglückte Arbeiter noch am Leben, wenn auch das Untergeschoss Rauchabzüge gehabt hätte. „Bei Ausstattung eines Brandabschnitts mit richtig dimensionierten und funktionierenden RWA können giftiger Rauch, Wärme und explosive Zersetzungsprodukte zügig abgeführt werden“, so Stadtbrandmeister Dirk Hahne von der Feuerwehr Bückeburg. Die verbleibende raucharme Schicht ermögliche den Menschen die Flucht und den Einsatzkräften die Fremdrettung und den gezielten Brandangriff unter geringst möglicher Eigengefährdung. Laut FVLR lässt sich mit RWA, die nach der geltenden Norm DIN 18 232-2 „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Rauchabzüge; Bemessung, Anforderung und Einbau“ projektiert werden, die geforderte raucharme Schicht mit mindestens 2,50 Metern Höhe über dem Boden auf gesicherter Basis erreichen. Bewährt hätten sich in Dachoberlichter wie Lichtkuppeln und Lichtbänder integrierte RWA. Sie könnten aufgrund ihrer Lage zudem zur natürlichen Raumentlüftung und effizienten Tageslicht-Beleuchtung genutzt werden. Um eine effektive Sicherheit gegen die Folgen des Brandrauchs zu erreichen, empfiehlt der FVLR ein umfassendes Brandschutzkonzept, bei dem baulicher Brandschutz, Brandmeldesysteme, RWA und – falls erforderlich – Wasserlöschanlagen zusammenwirken.
 
  27.11.2008