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Feuer und Rauch
 
 

Barriere gegen Durchsturz

Immer wieder kommt es bei Arbeiten auf dem Dach zu Unfällen mit schweren Verletzungen, weil Handwerker nicht begehbare Dachflächenbereiche mit verminderter Tragfähigkeit betreten und durchstürzen. So hat die Bau-Berufsgenossenschaft Rheinland und Westfalen im Rahmen ihrer Schadensanalyse festgestellt, dass vor allem beim Arbeiten an oder auf Wellplatten ein erheblich höheres Unfallrisiko als bei vielen anderen Tätigkeiten im Dachdeckerhandwerk besteht. Zu den unfallträchtigen Schwachpunkten zählen insbesondere profilierte Lichtplatten aus Kunststoffmaterialien, die in Well- und Trapezdächern eingebaut sind und eine gemeinsame Ebene mit dem Deckmaterial bilden. Lichtplatten, die im Laufe der Zeit verwittert sind, unterscheiden sich bei bestimmtem Lichteinfall auch optisch nicht von der umgebenden Dachfläche und können von den Handwerkern nicht erkannt werden. Mehr Sicherheit bieten hervorgehoben eingebaute Lichtkuppeln und gewölbte Lichtbänder, wie der FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. mitteilt. Lichtkuppeln und gewölbte Lichtbänder sind durch einen Aufsetzkranz mit 15 Zentimeter Mindesthöhe eindeutig als eigenständige Bauteile im Dach wahrnehmbar und können nicht übersehen werden. Ein irrtümliches Betreten ist damit nahezu ausgeschlossen. Als zusätzliche Schutzmaßnahme bieten die Hersteller fertige Durchsturzsicherungen an. Dazu zählen Gitter, gelochte Bleche, Stabkonstruktionen oder durchsturzsichere Lichtelementschalen. Diese Systeme sind in die Oberlichter integriert und sichern die Öffnung dauerhaft gegen Durchsturz. Der FVLR unterstützt die Aktion "Oben bleiben! Ohne Durchsturz" der Bau-BG, um den Unfallschutz gegen Absturz oder Durchsturz zu verbessern. Dazu hat der FVLR für die Bau-BG eine achtseitige Infoschrift mit dem Titel "Absturz-/Durchsturzsicherung - Bei Lichtkuppeln und Lichtbändern" erstellt. Sie steht unter www.fvlr.de zum Download zur Verfügung. Ein einheitlicher und dauerhafter Aufkleber, der als deutlicher Warnhinweis vorsorglich auf allen nicht begehbaren Lichtkuppeln angebracht wird, kann ebenfalls auf der Homepage des FVLR bestellt werden.
 
  1.4.2009