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Eurolux
vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
 
 

Lebensrettende Warnhinweise

Gebäudebetreiber sind gesetzlich verpflichtet, für die einwandfreie Funktion von installierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) zu sorgen. Dazu ist sicherzustellen, dass die RWA-Auslösestationen und die Zuluftöffnungen nicht verstellt oder anderweitig blockiert werden. Mit den neuen Schildern und Aufklebern des FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. können RWA-Auslösestationen und Zuluftöffnungen gemäß DIN 18 232 weithin sichtbar und einheitlich gekennzeichnet werden, um so auch einer Verstellung und Blockade vorzubeugen. Als Zuluftöffnungen gelten eigenständige Vorrichtungen wie Klappen oder Jalousien sowie Tore, Türen oder Fenster, die sich von außen zerstörungsfrei öffnen lassen. Im Brandfall ersetzen sie das oben durch die geöffneten RWA abströmende Rauchvolumen durch nachströmende Frischluft. Nur so entsteht eine raucharme Schicht, in der Menschen sich vor den tödlichen Brand- und Rauchgasen in Sicherheit bringen können. Die Schilder bestehen aus Aluminium, die Aufkleber aus selbstklebendem Kunststoff. Sie sind nach DIN 4066 ausgeführt und tragen die Schriftzüge „Rauchabzug“ beziehungsweise „RWA-Zuluftöffnung – Bitte freihalten“. Die Abmessungen betragen jeweils 297 mm x 105 mm. Außerdem bietet der FVLR einen einheitlichen und langlebigen Aufkleber mit der Aufschrift „Achtung Absturzgefahr – Lichtkuppeln sind nicht begehbar" an. Er warnt insbesondere vor der Gefahr eines Durchsturzes durch die transparenten Teile von Lichtkuppeln und Lichtbändern, falls diese betreten werden. Der 10,2 cm x 4,3 cm große Aufkleber kann als deutlicher Warnhinweis auf allen nicht begehbaren Lichtkuppeln und Lichtbändern angebracht werden.
 
  14.5.2009