Schneelasten auf Dachoberlichtern
Der FVLR gibt eine neue Richtlinie zum Nachweis von Schneelasten auf Dachoberlichtern heraus. Die FVLR-Richtlinie 01 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und enthält praxisnahe Hinweise für Planer und Anwender, wie und in welcher Größe Schneelasten auf Lichtkuppeln, Lichtbändern und Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) anzusetzen sind.
Laut Richtlinie fordert die Bauordnung einen Standsicherheitsnachweis für das Tragverhalten von Dächern und Dachoberlichtern bei Schneelasten. Die entsprechende Schneelast ergibt sich in der Regel nach DIN 1055-5 aus der Schneelastzone des Gebäudestandorts und der Geländehöhe. Für Dach- und Oberlichtflächen auf einfachen Flach- oder Satteldächern sind je nach Neigungswinkel zur Horizontalen unterschiedliche Belastungen anzusetzen: bis 30 Grad Neigung die volle Last, bei Neigungswinkeln zwischen 30 und 60 Grad eine linear reduzierte Schneelast, bei mehr als 60 Grad Neigung keine Last, da der Schnee abrutscht. Besondere Lasten, beispielsweise durch Schneesackbildung, sind zusätzlich zu berücksichtigen
Der Nachweis der Öffnungskraft eines NRWG ist für die CE-Zertifizierung nach DIN EN 12 101-2 erforderlich. In der Richtlinie wird erläutert, warum es nicht sinnvoll ist, sich dabei an der für den Standsicherheitsnachweis von Dächern angesetzten maximalen Schneelast zu orientieren. Anwendern und Planern wird stattdessen geraten, in Deutschland nur solche NRWG einzusetzen, deren Öffnungskraft mit einer Prüflast von mindestens 500 N/m2 nachgewiesen wurde. Damit erfüllen diese Geräte die Anforderungen der Schneelastklasse SL 500 gemäß DIN EN 12 101-2.
Die Richtlinie 01 des FVLR-Arbeitskreises Technik steht unter www.fvlr.de zum Download zur Verfügung.
|