Befestigung von Dachoberlichtern
Dachoberlichter müssen auf Dachflächen derart befestigt werden, dass sie äußeren Regellasten wie Wind oder Schnee einen ausreichenden Widerstand entgegensetzen können. Die neue Richtlinie 03 des FVLR enthält praktische Hinweise für Anwender, wie und wo Aufsetzkränze von Lichtkuppeln und Lichtbändern auf Flachdachflächen unter dem wesentlichen Lastfall Wind zu befestigen sind und welche Befestigungsmittel dafür nur verwendet werden sollten. Sie gilt für den Einbau von Dachoberlichtern im Dachmittelbereich geschlossener Bauwerke mit Gebäudehöhen bis 25 Meter in den Windlastzonen 1, 2 und 3. Diese Windlastzonen decken den überwiegenden Teil Deutschlands ab.
Die Richtlinie 03 erklärt zunächst, wie gemäß DIN 1055-4 (Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 4: Windlasten) die auf die Dachoberlichter wirkende Windlast ermittelt wird und welche Teile des Flachdachs für den Einbau geeignet beziehungsweise ungeeignet sind. Die zur Berechnung erforderlichen Geschwindigkeitsdrücke für die verschiedenen Windzonen sowie die geografischen Bereiche der verschiedenen Windzonen sind im Anhang zur Richtlinie aufgeführt.
Darauf folgen praktische Tipps zur Befestigung von Lichtkuppel-Aufsetzkränzen sowie von Lichtband-Aufsetzkränzen/ Zargen. Es wird detailliert beschrieben und anhand von Zeichnungen verdeutlicht, an welchen Stellen Bohrungen auszuführen und Befestigungen anzubringen sind. Tabellen im Anhang listen auf, welche Befestigungsmittel für Lichtkuppel- und Lichtband-Aufsetzkränze/Zargen in Abhängigkeit vom Schraubgrund ohne Nachweis verwendet werden dürfen und wie groß die aufnehmbaren Lasten entsprechend der Anzahl und Größe der Befestigungsmittel sind.
Die Richtlinie 03 wurde von Fachleuten aus dem Arbeitskreis Technik des FVLR erarbeitet und steht unter www.fvlr.de zum Download zur Verfügung.
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