Flucht vor lebensgefährlicher Rauchwolke
Am 7. November brach um die Mittagszeit im
5. Obergeschoss eines achtstöckigen Wohnhauses in Langenhagen bei Hannover ein Feuer aus. Die Ursache ist bisher unbekannt. Bei dem Brand erlitten zehn Bewohner leichte bis mittlere Rauchgasvergiftungen und mussten im Krankenhaus behandelt werden. Dabei hatten sie noch Glück: Ein in der Nachbarschaft wohnender Feuerwehrmann konnte mehrere Mieter rechtzeitig davon abhalten, vor dem Eintreffen der Löschfahrzeuge durch das dicht verqualmte Treppenhaus zu flüchten und dabei eine tödliche Rauchgasver-giftung zu riskieren. Die Rettungskräfte brachten die Bewohner schließlich über Drehleitern in Sicherheit. Durch die starke Rauchentwicklung und das Löschwasser wurden zehn Wohnungen schwer beschädigt und unbewohnbar.
Von rund 600 Personen, die jährlich in Deutschland bei einem Brand ums Leben kommen, fallen nach Angaben des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR)
80 Prozent einer Rauchgasvergiftung zum Opfer. Fachleute wie Dr. Roland Goertz, Leiter der Branddirektion Karlsruhe, warnen deshalb immer wieder vor den Gefahren, die vom Brandrauch ausgehen. Laut Dr. Goertz besteht Brandrauch aus anorganischen Brandgasen wie Kohlendioxid und Kohlenmonoxid, die bei entsprechender Konzentration giftig sind, und aus organischen Brandzersetzungsprodukten wie polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß, die Krebs erzeugen können. Insbesondere Koh-lenmonoxid, das bei jedem Brand kohlenstoffhaltigen Brandguts und damit bei allen Bränden im Wohn- und gewerblichen Bereich entsteht, sei aufgrund Häufigkeit, Menge und Toxizität einer der gefährlichsten Stoffe im Brandrauch. „Schon geringe Konzentrationen machen Menschen orientierungslos, erschweren die Bewegung, führen zu Fluchtunfähigkeit und bei steigender Dosis letztlich zum Tod“, so der Feuerwehrmann. Seiner Ansicht nach kommt es darauf an, im Brandfall den Rauch abzuführen, um die Gefahren zu minimieren. Dazu eigneten sich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), die beispielsweise in Lichtkuppeln integriert sind.
Für einen besseren Schutz der Bewohner von Wohnhäusern vor den Gefahren des Brandrauchs setzt sich auch der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) ein. Er fordert, dass bereits für Wohngebäude ab drei Vollgeschossen die Ausstattung von außen liegenden Treppen-häusern mit Rauchabzugsvorrichtungen gesetzlich vorgeschrieben wird, während in vielen Bundesländern derartige Vorrichtungen erst dann in Treppenräume eingebaut werden, wenn das Wohngebäude fünf und mehr Stockwerke besitzt. Zudem plädiert der FVLR für eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in allen Wohn- und Schlafräumen.
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