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vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
 
 

RWA-Auslöser schnell gefunden

Detmold – Gebäudebetreiber sind verpflichtet, Bedienstellen zur manuellen Auslösung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) gut sichtbar zu markieren. Die Richtlinie 07 „Positionierung von Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)“ des FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. gibt in Abschnitt 5.1 „Beschilderung“ zudem vor, dass in bestimmten Fällen Bedienstellen mit einem zusätzlichen Winkelschild zu kennzeichnen sind. Die Installation des Winkelschilds ist erforderlich bei Unterputz installierten Bedienstellen, die nicht mindestens 30 mm über die Oberfläche des fertigen Putzes der Wand hervorstehen, sowie bei Gebäuden mit mehr als zwei Fluchttüren oder zwei Zugangstüren an einer Gebäudeseite, die jeweils von außen zugänglich sind. Mit dem neuen Winkelschild „Bedienstelle für Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung“, das vom FVLR bezogen werden kann, werden RWA-Auslösestationen gemäß DIN 18232-2 weithin sichtbar und einheitlich gekennzeichnet. Das Schild ist beidseitig mit dem Hinweis „Bedienstelle für Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung“ (Symbol nach DIN 14034-6 Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen) versehen. So können die Auslösestationen im Brandfall schnell erreicht und betätigt werden. Zudem wird einer Verstellung oder Blockade vorgebeugt. Außerdem ist jetzt beim FVLR das neue Winkelschild „Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung“ erhältlich, das mit einem Symbol nach DIN 14034-6 und einem Schriftzug auf vorhandene Rauchabzüge hinweist. Die Winkelschilder bestehen aus langlebigem Kunststoff und sind in Anlehnung an DIN 4066 (Hinweisschilder für die Feuerwehr) ausgeführt. Die Abmessungen betragen 200 mm x 200 mm (Winkelschild für Bedienstellen) sowie 300 mm x 300 mm (Winkelschild für Rauchabzüge). Preisinformationen zu den Schildern sowie die Möglichkeit zur Online-Bestellung gibt es auf der Homepage des Fachverbands unter www.fvlr.de.
 
  8.8.2011