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Feuer und Rauch
 
 

Sicherheit durch Entrauchung

Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) weist darauf hin, dass bei einem Brand der entstehende giftige und dichte Rauch immer noch das größte Problem für die Feuerwehr und die sich am Brandort aufhaltenden Personen ist. Als Lösung des Rauchproblems empfiehlt der FVLR im Einklang mit Brandschutzexperten die Entrauchung über natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). „In einem verrauchten Raum verliert man sehr schnell die Orientierung, auch wenn man sich dort gut auskennt", erklärt Georg Spangardt, Branddirektor bei der Berufsfeuerwehr Köln. „Hinzu kommt die große Gefahr des schnellen Erstickungstodes aufgrund der toxischen Brandgase. Somit ist jede Behinderung der Rettung durch sich ausbreitenden Rauch im wahrsten Sinne des Wortes lebensgefährlich." Da sich der Brandrauch von oben nach unten ausbreite, biete sich laut Spangardt die Rauchableitung durch Dachoberlichter an, um die Selbstrettung und gegebenenfalls notwendige Fremdrettung im vom Brand betroffenen Bereich auszuführen. Darüber hinaus sei die Rauchableitung für die Lokalisierung des eigentlichen Brandherds und den schnellen Löschangriff eine wichtige Voraussetzung. Auch für Dieter Brein, Leiter der Forschungsstelle für Brandschutztechnik am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), ist die frühzeitige gezielte Rauchabführung eine der effizientesten Methoden, um Rettungs- und Löscheinsätze der Feuerwehr zu unterstützen. „Besonders vorteilhaft für Gebäudebetreiber in wirtschaftlicher Hinsicht ist hierbei die Entrauchung über NRWG, die in bereits aus Gründen einer guten Raumausleuchtung vorhandene Lichtkuppeln oder Lichtbänder integriert sind", so Brein. „Denn die Zusatzkosten für die NRWG-Funktion sind verhältnismäßig gering, außerdem können sie zur Lüftung eingesetzt werden." Nach Mitteilung des FVLR fallen für den Einbau von NRWG in Lichtkuppeln oder Lichtbänder nur Investitionskosten in Höhe von etwa 2,50 Euro pro Quadratmeter Grundfläche an. Für beide Fachleute gilt als Voraussetzung für die wirksame Rauchabführung, dass eine ausreichende Anzahl von NRWG im jeweiligen Rauchabschnitt vorhanden ist. „Als praxisbewährter Richtwert gilt ein NRWG pro 200 Quadratmeter Grundfläche", sagt Brein. Würde man die Zahl der NRWG nicht optimieren, wäre laut Spangardt vielfach nicht nur die Selbstrettung im Brandfall beeinträchtigt; auch die Feuerwehr müsste dann Abstriche bei den Sichtverhältnissen während der Löscharbeiten hinnehmen, weil es zu einer massiven Verrauchung zum Zeitpunkt der Löschmaßnahmen käme.
 
  21.5.2012