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Feuer und Rauch
 
 

Sind Brandkatastrophen wie die in Titisee-Neustadt vermeidbar?

Fachleute wissen seit langem: Im Brandfall ist nicht die Hitze, sondern der sich sehr schnell in enormen Mengen bildende und ausbreitende Rauch das größte Problem. Er verhindert binnen weniger Minuten, dass sich Menschen in brennenden Gebäuden orientieren können. Auch das Atmen ist dann oft nicht mehr möglich. 80 Prozent der Brandtoten ersticken an den Rauchgasen. Sowohl für die noch fluchtfähigen (Selbstrettung) und nicht mehr fluchtfähigen Menschen (Fremdrettung) als auch für die angreifende Feuerwehr hat das Rauchpotenzial höchste Priorität. Dipl.-Ing. Frieder Kircher, leitender Branddirektor bei der Berliner Feuerwehr, berichtet, dass es im Brandfall Aufgabe der Feuerwehr sei, Personen und Tiere im Brandobjekt zu retten, eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern und den Brand zu löschen. Allerdings werden die Rettungsmaßnahmen und der Löschangriff durch Hitze und besonders Rauch, wie sie bei Schadenfeuer in Gebäuden unweigerlich entstehen, stark behindert. Deshalb müssen Hitze und Rauch durch Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes aus dem Gebäude entfernt werden. Dazu zählen an wichtiger Stelle Wärmeabzüge und Rauchabzugsanlagen. Einen voll verrauchten Raum kann die Feuerwehr noch mit Feuerwehrausrüstung und Atemschutz betreten, doch darin befindliche Personen sind wegen der schlechten Sicht meist nicht mehr oder nur noch zu spät auffindbar. Sie können nicht frühzeitig gerettet werden und der Brand entwickelt sich heftiger, als das bei rechtzeitigem Orten und Bekämpfen der Fall gewesen wäre. Bei fehlender oder nicht ausreichender Entrauchung besteht zudem die Gefahr, dass es zu einer Verbrennung unter Sauerstoffmangel kommt. Bei anschließender Sauerstoffzufuhr - beispielsweise durch das Öffnen von Türen oder Bersten von Fenstern - können noch brennbare Gase durchzünden. Dieser sogenannte Backdraft gefährdet auch das Leben der Löschmannschaften erheblich. Der Baugesetzgeber sieht in dieser Thematik seit einigen Jahren leider keine Priorität mehr. In den Bau- und Sonderbauverordnungen wird zunehmend unterstellt, dass die Feuerwehr nicht mehr für die Selbst- und Fremdrettung zuständig ist, weil die Menschen sich wohl rechtzeitig selbst in Sicherheit gebracht hätten. Nur für die Brandbekämpfung soll die Feuerwehr noch ein wenig mit einer Rauchabführung unterstützt werden - im Vergleich zur Vergangenheit allerdings in einem sehr reduzierten Umfang. Dass diese dann weder für die Selbst- noch für die Fremdrettung ausreicht, musste leider auch bei dem verheerenden Brand einer Behindertenwerkstatt in Titisee-Neustadt am vergangenen Montag festgestellt werden. Was die Betreiber und Nutzer eines Gebäudes meist nicht wissen: Auch wenn ein Industriegebäude nach den aktuellen Sonderbauverordnungen errichtet wurde, darf eigentlich nicht mehr auf die Unterstützung der Feuerwehr für die Selbst- und Fremdrettung gesetzt werden - obwohl die Feuerwehr dies nach ihrem eigenen Selbstverständnis natürlich versucht. In Titisee-Neustadt konnte die Feuerwehr noch zahlreiche Personen aus dem verrauchten Gebäude retten. Eine sehr beachtliche Leistung bei hohem eigenem Risiko! Ein so schreckliches Ereignis, wie es in Titisee-Neustadt geschehen ist, war zu erwarten. "Solche Fälle werden vermutlich sogar noch zunehmen", erklärt Dipl.-Ing. Thomas Hegger, Geschäftsführer des FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. "Denn die neuesten Planungen zur Überarbeitung der Sonderbauverordnungen wollen die früher in großen Räumen im Brandfall meist verlangte einzuhaltende raucharme Schicht von 2,5 m oberhalb des Fußbodens ersatzlos abschaffen." Prof. Reinhard Ries, leitender Branddirektor der Frankfurter Berufsfeuerwehr, trug noch im September 2012 auf den Braunschweiger Brandschutztagen vor, dass die Feuerwehr im Regelfall diese raucharme Schicht von 2,5 m unbedingt benötige, um eine erfolgreiche und schnelle Fremdrettung sowie einen gezielten Löschangriff durchführen zu können. Dipl.-Phys. Georg Spangardt, Branddirektor der Berufsfeuerwehr Köln, berichtet, dass durch die Verrauchung im Gebäude in erster Linie die Rettungswege mit Rauch gefüllt werden. Wenn der erste Rettungsweg, beispielsweise die notwendige Treppe, verraucht ist, können ihn die im Gebäude befindlichen Personen nicht mehr benutzen und sind auf eine Fremdrettung durch die anrückende Feuerwehr angewiesen. In einem verrauchten Raum verliert man sehr schnell die Orientierung, auch wenn man sich normalerweise in dem Raum sehr gut auskennt. Hinzu kommt die große Gefahr des schnellen Erstickungstods aufgrund der toxischen Brandgase. Somit ist jede Behinderung der Rettung durch sich ausbreitenden Rauch im wahrsten Sinne des Wortes lebensgefährlich. Dass eine gezielte Rauchabführung durchaus bezahlbar ist, erläutert Dipl.-Ing. Michael Kowalski, Geschäftsführer der Essmann GmbH, einem der führenden deutschen Hersteller von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA). Rechnet man alle dafür entstehenden Kosten allein der Rauchabzugsanlage zu, müsste mit etwa 10 bis 15 Euro pro m² Raumgrundfläche gerechnet werden. Werden die NRA in entsprechend geeignete Dachoberlichter integriert, die zur Ausleuchtung der Innenräume mit kostenlosem Tageslicht und zur Reduzierung des Stromverbrauchs eingesetzt werden, sind die nur für die NRA-Funktion anfallenden Mehrkosten mit lediglich etwa 2,50 Euro pro m² Raumgrundfläche anzusetzen. Allein die Kosten für den Anstrich eines Betonfußbodens lägen meist höher. Weitere Informationen sind abrufbar unter www.fvlr.de
 
  29.11.2012