Formen
Die
Mitglieder unseres Fachverbandes bieten dem Markt eine große
Auswahl unterschiedlicher Lichtbandkonstruktionen an. Im Prinzip
bauen alle Konstruktionen über einem rechteckigen bzw. in Sonderfällen
einem quadratischen Grundriss auf. Das besondere Wesen der Lichtbänder
ist ihre theoretisch unbegrenzte Länge bei gleicher Breite.
Vom Bautyp wird zunächst unterschieden in:
- Dachlichtbänder (auch Oberlichtbänder genannt) und
- Shedlichtbänder
Dachlichtbänder bestehen im Gegensatz zu Shedlichtbändern
komplett aus lichtdurchlässigen Elementen über dem gesamten
Bereich der Dachdurchtrittsöffnung.
Von der Bauform her werden Dachlichtbänder unterschieden in:
- gewölbt (tonnenförmig)
- flach gewölbt
- halbkreisförmig
- satteldachförmig (Dachreiter)
- Sonderbauformen (Kombination aus flachen und gebogenen Abschnitten)
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flach gewölbt |
halbkreisförmig |

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satteldachförmig
(Dachreiter) |
Sonderbauformen (Kombination aus
flachen und gebogenen Abschnitten) |
Die Giebelelemente stehen i. d. R. senkrecht,
bei Satteldachreitern können sie auch abgewalmt sein. Shedlichtbänder
besitzen auf einer Seite, meistens der Südseite, einen lichtundurchlässigen
Shedrücken.
Shedlichtbänder gibt
es:
- symmetrisch (30/30; 45/45),
- unsymmetrisch (30/60).
Abmessungen
Wie schon oben ausgeführt wurde, können Dachlichtbänder
theoretisch in unbegrenzter Länge eingebaut werden. Auch hinsichtlich
der Breite sind die Möglichkeiten unserer Verbandsmitglieder
eigentlich nur von den Transportmöglichkeiten (Ladefläche
eines LKW) abhängig.
Beschränkungen gibt es u. U. eventuell in Abhängigkeit
vom Brandverhalten der verwendeten Materialien. Über die maximal
zulässigen Einbaumaße geben dann die Landesbauordnungen
der Bundesländer bzw. die ergänzend erlassenen Durchführungsverordnungen
oder Verwaltungsvorschriften Auskunft.
Sonderkonstruktionen:
Je nach Bedarf und Menge sind unsere Mitgliedsunternehmen aber auch
in der Lage, hier nicht aufgeführte Sonderbauformen über
speziellen Grundflächen nach Kundenwünschen herzustellen.
So sind der architektonischen Freiheit keine Grenzen gesetzt. Fragen
Sie hierzu bei unseren Verbandsmitgliedern an.
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