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Eurolux
vfdb Ref. 14
Feuer und Rauch
   
 

Im harten Alltagsleben am Arbeitsplatz werden die im Dach eingebauten Oberlichter, die eigentlich Tageslicht spenden sollen, meist vernachlässigt. Obwohl die glatten Flächen einen gewissen Selbstreinigungseffekt haben, sind sie aufgrund fehlender Reinigung von innen und außen nach einigen Jahren verschmutzt oder mit Ablagerungen verunreinigt und lassen nur noch einen Teil des lebensnotwendigen Lichts durch.
(Zur Bedeutung des Tageslichts auf den menschlichen Organismus hier klicken.)

Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV Anlage 1 Punkt 3.4) müssen die Arbeitsstätten aber möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Der Tageslichteintritt in den Raum kann jedoch durch starke Verschmutzungen oder Alterung des Materials behindert werden. Derartige Mängel müssen umgehend beseitigt werden. Eine darauf abstellende behördliche Anordnung nach § 120 f Gewerbeordnung ist möglich.

Die eigentliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Instandhaltung und Reinhaltung, also auch einer Reinigung der lichtspendenden Oberlichtflächen ergibt sich aus § 3 (1) bzw. 3 (2) ArbStättV.
Weitergehende Hinweise zur Reinigung und Instandhaltung enthält die neue Technische Regel für Arbeitsstätten A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände (ASR A1.6).

Unterlassungen im Zusammenhang mit diesen Vorgaben können die Funktion und die Lebensdauer des Produktes beeinträchtigen.

Zoom

Oberlichter in Form von klassischen Lichtkuppeln bestehen im allgemeinen aus:

  • Lichtkuppelschalen,
  • Aufsetzkränzen und
  • Zubehörteilen (z. B. Beschlagteilen),
  • elektrische pneumatische oder manuelle Antriebe zur täglichen Be- und Entlüftung, Lüfteraggregate, Verschattungsanlagen oder weitere Bauteile)

Andere Oberlichtbauformen sind Pyramiden, Kegel, Gewölbe oder Lichtbänder.

Reinigung

Lichtkuppelschalen

Die Lichtkuppelschalen werden entweder aus den thermoplastischen Kunststoffen Polymethymethacrylat (PMMA/Acrylglas), Polycarbonat (PC) oder aus dem duromeren Werkstoff GFK (glasfaserverstärktes ungesättigtes Polyesterharz – GF-UP) hergestellt. Lichtkuppelschalen haben eine porenlose und glatte Oberfläche, auf der sich der Schmutz meist nur schwer festsetzen kann.
Die Flächen werden vorzugsweise mit Pril-® Wasser o. ä., weichem Tuch oder Schwamm abgewischt, keinesfalls trocken abreiben! Für eine gründliche Reinigung empfehlen sich lösemittelfreie, antistatische Kunststoffreiniger, die für diese Kunststoffe zugelasssen sind. Keinesfalls dürfen Scheuermittel (Abrasiva) eingesetzt werden, da sie die Oberflächen zerkratzten.

Reinigung anderer Bauformen

Bei anderen Bauformen kommen vielfach ebene „Verglasungsmaterialien“ zum Einsatz. Neben den oben beschriebenen Kunststoffen ist das überwiegend Silikatglas. Ebene Kunststoffflächen werden wie unter „Lichtkuppelschalen“ beschrieben gereinigt.
Glasflächen werden wie Fensterscheiben gesäubert. Auch bei Glasscheiben dürfen zur Reinigung keinesfalls Scheuermittel (Abrasiva) eingesetzt werden, da sie z. B. die bei Funktionsgläsern beschichteten Oberflächen zerkratzen können.

Aufsetzkränze

Diese werden wie Kunststoff-Fensterrahmen gereinigt.

Dichtungen

Dichtungen sind auf Sitz und dichtes Schließen zu prüfen, zu reinigen, zu pflegen und gegebenenfalls zu erneuern.

Elektronische Bauteile

Der Witterung ausgesetzte elektronische Bauteile (z. B. Sonnen- oder Regensensoren) sind in Zuge der Wartung ebenfalls auf der Oberfläche zu säubern, da sich auf ihnen Schmutzpartikel und Vogelkot ablagern kann, was u. U. die Funktionsfähigkeit des Bauteils beeinträchtigt.

 

In jedem Fall sind jedoch vor Beginn aller Arbeiten an und in Lichtkuppeln unbedingt die
Herstellervorschriften und -hinweise und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
der Berufsgenossenschaften zu beachten.

Die Mitgliedsfirmen bieten auch einen Überprüfung und Reinigung der vorhandenen Lichtkuppelnsysteme an.

Zur Wartung von Lichtkuppeln hier klicken.