Im harten Alltagsleben am Arbeitsplatz werden die im Dach eingebauten
Oberlichter, die eigentlich Tageslicht spenden sollen, meist vernachlässigt.
Obwohl die glatten Flächen einen gewissen Selbstreinigungseffekt
haben, sind sie aufgrund fehlender Reinigung von innen und außen
nach einigen Jahren verschmutzt oder mit Ablagerungen verunreinigt
und lassen nur noch einen Teil des lebensnotwendigen Lichts durch.
(Zur Bedeutung des Tageslichts auf den menschlichen Organismus hier klicken.)
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV
Anlage 1 Punkt 3.4) müssen die Arbeitsstätten aber
möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Der Tageslichteintritt
in den Raum kann jedoch durch starke Verschmutzungen oder Alterung
des Materials behindert werden. Derartige Mängel müssen
umgehend beseitigt werden. Eine darauf abstellende behördliche
Anordnung nach § 120 f Gewerbeordnung ist möglich.
Die eigentliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Instandhaltung
und Reinhaltung, also auch einer Reinigung der lichtspendenden Oberlichtflächen
ergibt sich aus §
3 (1) bzw. 3 (2) ArbStättV.
Weitergehende Hinweise zur Reinigung und Instandhaltung enthält die neue Technische Regel für Arbeitsstätten A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände (ASR A1.6).
Unterlassungen im Zusammenhang mit diesen
Vorgaben können die Funktion und die Lebensdauer des Produktes beeinträchtigen.
Oberlichter in Form von klassischen Lichtkuppeln bestehen im allgemeinen aus:
- Lichtkuppelschalen,
- Aufsetzkränzen und
- Zubehörteilen (z. B. Beschlagteilen),
- elektrische pneumatische oder manuelle Antriebe zur täglichen Be- und Entlüftung, Lüfteraggregate,
Verschattungsanlagen oder weitere Bauteile)
Andere Oberlichtbauformen sind Pyramiden, Kegel, Gewölbe oder Lichtbänder.
Reinigung
Lichtkuppelschalen
Die Lichtkuppelschalen werden entweder aus den thermoplastischen Kunststoffen Polymethymethacrylat (PMMA/Acrylglas), Polycarbonat (PC) oder
aus dem duromeren Werkstoff GFK (glasfaserverstärktes ungesättigtes Polyesterharz GF-UP) hergestellt.
Lichtkuppelschalen haben eine porenlose und glatte Oberfläche, auf der sich der Schmutz meist nur schwer festsetzen kann.
Die Flächen werden vorzugsweise mit Pril-® Wasser o. ä., weichem Tuch oder
Schwamm abgewischt, keinesfalls trocken abreiben! Für eine gründliche Reinigung empfehlen
sich lösemittelfreie, antistatische Kunststoffreiniger, die für diese Kunststoffe zugelasssen sind. Keinesfalls dürfen Scheuermittel (Abrasiva) eingesetzt werden,
da sie die Oberflächen zerkratzten.
Reinigung anderer Bauformen
Bei anderen Bauformen kommen vielfach ebene Verglasungsmaterialien zum Einsatz. Neben den oben beschriebenen Kunststoffen ist das
überwiegend Silikatglas. Ebene Kunststoffflächen werden wie unter Lichtkuppelschalen beschrieben gereinigt.
Glasflächen werden wie Fensterscheiben gesäubert. Auch bei Glasscheiben dürfen zur
Reinigung keinesfalls Scheuermittel (Abrasiva) eingesetzt werden, da sie z. B. die bei Funktionsgläsern beschichteten Oberflächen zerkratzen können.
Aufsetzkränze
Diese werden wie Kunststoff-Fensterrahmen gereinigt.
Dichtungen
Dichtungen sind auf Sitz und dichtes Schließen zu prüfen,
zu reinigen, zu pflegen und gegebenenfalls zu erneuern.
Elektronische
Bauteile
Der Witterung ausgesetzte elektronische Bauteile (z. B. Sonnen-
oder Regensensoren) sind in Zuge der Wartung ebenfalls auf der Oberfläche
zu säubern, da sich auf ihnen Schmutzpartikel und Vogelkot
ablagern kann, was u. U. die Funktionsfähigkeit des Bauteils
beeinträchtigt.
In jedem Fall sind jedoch vor Beginn
aller Arbeiten an und in Lichtkuppeln unbedingt die
Herstellervorschriften und -hinweise und die Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) der Berufsgenossenschaften
zu beachten.
Die Mitgliedsfirmen bieten auch einen
Überprüfung und Reinigung der vorhandenen Lichtkuppelnsysteme
an.
Zur Wartung von Lichtkuppeln hier klicken.
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