Lösungsmöglichkeiten
für die Ansteuerung von beweglichen Rauchschürzen in Hallen mit
Laufkränen
Ausgangsbasis:
Hallenlaufkräne, die in der Regel manuell gesteuert werden,
können den Abwicklungsprozess von Rauchschürzen stören,
wenn sie in der Schließebene stehen.
Lösungsmöglichkeiten:
Der Bereich, in dem der Laufkran den Abwicklungsprozess stören
könnte, wird über eine sogenannte Belegsteuerung erfasst.
Sobald der Kran in diesen Bereich hineinfährt, wird über
einen Näherungsschalter ein Signal "Belegt" gesetzt
und sobald der Kran diesen Bereich verlässt, wird z. B. nach
einer Strecke von 3,0 m ein weiteres Schaltsignal gegeben, das das
Signal "Belegt" aufhebt.
Niedrigste Sicherheitsstufe:
Damit ergibt sich die Möglichkeit,
dass bei "Belegt"-Situation je nach Brandschutzkonzept im Auslösefall
die Branderkennungselemente der Rauchschürzenanlage oder durch
Signale der Rauch- und Wärmeabzugsanlage eine akustische oder
optische Signalisierung durch Hupe oder Blitzleuchte oder beides
erfolgt, damit die eingewiesenen Mitarbeiter den an störender
Stelle stehenden Kran aus diesem Bereich herausfahren können.
Höhere Sicherheitsstufe:
Durch organisatorische Planung ist sichergestellt, dass der
Kran keine Funktion in der Rauchschürzenebene hat. (Eventuell
ist die Rauchschürze dort zu platzieren, wo sich eine derartige
Zone ohne notwendige Kranaktivitäten befindet.)
Damit würde betriebsbedingt nur ein Durchfahren der Belegstrecke
möglich sein. Sollte entgegen diesen Organisationsprinzip das
System anhalten, würde ein warnender Signalton ertönen.
Bei dieser Auslegung ist das Risiko sehr verringert, denn nur bei
Stromausfall im Moment des Durchfahrens der Belegstrecke würde
der Abwicklungsvorgang der Rauchschürze beeinträchtigt
werden.
Das Brandschutzkonzept hat festzulegen, ob dieses - minimale - Risiko
akzeptiert werden kann.
Der Einsatz einer Notstromversorgung für die Krananlage ist
theoretisch zwar denkbar, bislang in der Regel jedoch nicht erforderlich
gewesen und zwar aus folgenden Gründen
- Das höhere Risiko liegt eindeutig darin, dass der Mitarbeiter
den Kran dort parkt oder der Kran sich aus organisatorischen Gründen
in einer Arbeitsposition im Schließbereich der Rauchschürze
befindet. Dem gegenüber ist das Risiko, dass der Strom gerade
im Zeitpunkt des Durchfahrens ausfällt, deutlich geringer.
- Denn selbst bei Vorhandensein einer Notstromanlage dürfte
kein automatisches Fahren erfolgen, da immer der allgemeine Sicherheitsaspekt
es verbietet, die Krananlage selbsttätig zu verfahren.
Sicherste Stufe:
Bei sehr hohen Sicherheitsanforderungen können Rauchschürzen
in doppelter Ausführung angeordnet werden, so dass es unbeachtlich
ist, wo die Kranbrücke steht, denn mindestens eine Rauchschürze
verschließt den Rauchabschnitt zuverlässig.
In diesem Fall würde lediglich bei der Auslösung die Stromversorgung
für den Kran abgeschaltet, damit der Kran nicht in die herabgelassene
Rauchschürze hineinfahren kann.
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