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Feuer und Rauch
   
  Empfohlene Beleuchtungsstärken
 

Wie man weiß, ändern sich die natürlichen Lichtverhältnisse tages- und jahreszeitlich. Zudem beeinträchtigen meteorologische Ereignisse wie Wolken und Nebel oder Niederschläge wie Regen und Schnee eine kontinuierliche Beleuchtung mit einer über den Tag konstanten Beleuchtungsstärke. Aus diesem Grund haben bislang ausschließlich Kunstlichttechniker Vorgaben für einzuplanende Beleuchtungsstärken für die zusätzlich vorzuhaltende elektrische Beleuchtung gemacht.

 

 

In der Tabelle „Beleuchtungsbedarf“ haben wir eine Übersicht über den Beleuchtungsbedarf für den Wartungswert der Beleuchtungsstärke in Abhängigkeit von der Nutzung zusammengestellt. In der Tabelle „Tageslichttechnische Beleuchtungsanforderungen“ haben wir korrespondierend zu DIN EN 12464-1 eine Übersicht über den Anteil der notwendigen Dachoberlichtfläche an der Raumgrundfläche in Abhängigkeit von verschiedenen Anforderungsniveaus und Nutzungen zusammengestellt.

Weitere Angaben finden Sie in der DIN-Normreihe 5035 "Beleuchtung mit künstlichem Licht" oder in DIN EN 12464-1"Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen; Deutsche Fassung EN 12464-1:08-2011". Diese Normen können bezogen werden bei:

Beuth-Verlag GmbH
Burggrafenstr. 6
10787 Berlin
Tel 030/2601-0
Internet: http://www.beuth.de


  Tageslicht kurz gefasst
 
Diese Broschüre des FVLR gibt Architekten, Planern und Errichtern Informationen an die Hand, ob und wie die Vorteile des Tageslichtes wahrgenommen und in der Beleuchtung von Innenräumen umgesetzt werden. Sie enthält die wichtigsten Fakten zu den Qualitätsmerkmalen einer Tageslichtbeleuchtung. Kurz und knapp wird beschrieben, wie Arbeitsplätze wirkungsvoll mit Tageslicht durch Fenster und Dachoberlichter versorgt werden können und welche Materialien und Produkte es ermöglichen, Tageslicht je nach Nutzungsanforderung in verschiedensten Gebäudetypen gezielt einzusetzen. Zum Download der Tageslichtfibel hier klicken.

  DGUV-I 215-210 - Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten
 
Diese DGUV Information richtet sich in erster Linie an die Unternehmerin/den Unternehmer. Sie soll Hilfestellung bei der Umsetzung der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) geben und aufzeigen, wie Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Dabei werden auch Anwendungs- und Praxisbeispiele vorgestellt. Die Erarbeitung der Informationsschrift erfolgte im DGUV-Fachbereich Verwaltung. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz hat die Funktion, den Sehvorgang ohne Beeinträchtigung der Gesundheit zu ermöglichen und optimal zu unterstützen. Unfälle und Fehlbeanspruchungen sollen vermieden werden. Eine gute Beleuchtung trägt dazu bei, die Aktivität und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu för dern, was sich wiederum positiv auf die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten auswirkt.

Die neue DGUV-Information kann mit der Bestellnummer DGUV-I 215-210 bei der DGUV bestellt oder hier kostenlos herunter geladen werden.

  DGUV-I 215-211 - Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund
 
Die DGUV-I 215-211 "Tageslicht am Arbeitsplatz" (vormals BGI/GUV-I 7007) bietet dem Unternehmer eine Hilfestellung zur Planung der Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit Tageslicht. Diese Informationsbroschüre gibt Antworten, wie die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung nach ausreichendem Tageslicht erfüllt werden können. Zum Download der DGUV-I 215-211 hier klicken.

  Optimierung von Tageslichtnutzung und künstlicher Beleuchtung - Dachoberlichter
(VDI 6011 Blatt 2)

 

Arbeitsstättenverordnung und gültige Normen verlangen für Aufenthalts- und Arbeitsräume ausreichend große, durchsichtige Fenster in Augenhöhe, um Sichtverbindung zur Außenwelt sicherzustellen. Um ein ausreichendes Helligkeitsniveau auch bei großer Grundfläche zu erzielen, sind Oberlichter bei Tage gut geeignet. Diese Mindestvoraussetzungen an Tageslicht und Fenster sind aus psychologischen Gründen unabdingbar für das Wohlbefinden von Menschen und können weder durch eine künstliche Beleuchtung noch durch andere technische Einrichtungen ersetzt werden.

Den Oberlichtern kommt gegenüber den Seitenlichtern wie Fenstern insbesondere in größeren Räumen mit großer Bautiefe eine besondere Bedeutung zu, da mit Oberlichtern hier eine wirtschaftliche Lösung der Tageslichtnutzung möglich ist. Zudem kann durch geeignete Anzahl und Anordnung eine wesentlich günstigere Gleichmäßigkeit bei der Beleuchtungs-
stärkeverteilung erreicht werden. Es können besonders tiefe Räume gut ausgeleuchtet werden.

Umfangreiche Informationen zur Optimierung der Tageslichtnutzung mittels Dachoberlichter liefert VDI 6011Blatt 2. Es kann beim VDI bestellt werden.

  LASI-Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten
 

Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tageslicht in Gebäuden hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) in einer Handlungsanleitung zur Beleuchtung von Arbeitsstätten zusammengetragen. Die LASI-Handlungsanleitung können Sie hier downloaden.


  Beleuchtungskonzepte für Arbeitsstätten der International Labour Organization (ILO)
 

Die International Labour Organization (ILO) hat eine Leitlinie zur effektiven und wirtschaftlichen Beleuchtung von Arbeitsstätten veröffentlicht (Lighting in the workplace). Diesen Informationen können Sie entnehmen, wie teilweise ohne großen Aufwand die Beleuchtungsverhältnisse in Betrieben nachhaltig verbessert werden können, und zudem Energie eingespart werden kann. Die Leitlinie enthält auch eine Prüfliste, mit der Sie in Ihrem Betrieb leicht überprüfen können, ob eventuell Maßnahmen zu ergreifen sind.

Die deutsche Fassung dieser Leitlinie „Beleuchtung von Arbeitsstätten“ können Sie hier downloaden.